Wie immer zur ersten GR Sitzung im Monat, können Bürger Anfragen an den Oberbürgermeister stellen. Dafür werden dem Frager 3 Minuten Zeit eingeräumt. Auch in der vergangenen April Sitzung gab es insgesamt acht Anfragen.
Frage: Eine Bürgerin monierte den schlechten Zustand der Mauer an der oberen Luziengasse. Durch die fehlende Ziegeldeckung würde die Mauer rapide verfallen, es lösen sich ganze Steine. Oberbürgermeister Zeidler und Baubürgermeister sagten zu, dass man sich die Sache anschauen werde.Wir meinen: Aber bald bitte, denn der Zustand ist nicht nur hinsichtlich der LGS2020 dringend zu verbessern.
Frage: BÜB+ Vorsitzender Dirk Diestel fragte an, ob es zutreffe, bzw. bekannt sei, dass das Gebäude Mühlenstraße 38 abgerissen und fünfstöckig neu gebaut werden soll. Hinsichtlich der dort befindlichen 18 Mietwohnungen seien diese Gerüchte sehr bedrückend. Falls es zutreffend sei, solle geklärt werden, was mit den Mietern geschehen soll. Oberbürgermeister Zeitler und BM Längin antworteten ausweichend, man wisse noch nichts genaues.
Wir meinen: Falls dort 18 Mietwohnungen zu Gunsten von neuen Eigentumswohnungen geopfert werden sollen, muss sich der Gemeinderat und die Verwaltung dringend der Sache annehmen.
Frage: Ein Bürger aus Andelshofen fragte hinsichtlich eines Grundstückes an, dass die Stadt "Im Lehen" verkaufe. Es sei Erbpacht vorgesehen, allerdings sein der Erbbauzins von 4% pro Jahr deutlich zu hoch. Bei diesen Konditionen wäre ein Kauf durch die Interessenten deutlich günstiger für diese. OB Zeitler sagte, in dieser Sache sei noch nichts durch den Gemeinderat entschieden, es sei aber ein "wichtiger Hinweis".
Wir meinen: 4% Erbauzins ist tatsächlich ungewöhnlich hoch, wenn man jungen Familien ein Grundstück zukommen lassen wolle, deutlich zu hoch.
Holger Schappeler fragte an, warum in der Fußgängerzone Spitalgasse trotzdem immer sehr schnell mit dem Rad gefahren werde, ein Schild könne vielleicht helfen. OB Zeitler meinte dazu, dass man es wissen sollte, auch als Radfahrer, dass man in einer Fußgängerzone absteigen müsse.
Wir meinen: "Sollte wissen" ist leider nicht mit "Beachten" gleichzusetzen. Selbst auf der Promenade kümmert es immer wieder Radfahrer herzlich wenig, dass dort Rad fahren verboten sei.
(Ergänzung: Im Nachgang erhielt Herr Schappeler kurzfristig eine Mitteilung der Stadt, dass dort tatsächlich vergessen wurde, das Schild "Fußgängerzone" aufzustellen. Sehr gut reagiert, Danke!)
Umstritten: Der Kiosk Landungsplatz ging an Stadtrat Wörner |
Wir meinen: Der §35 der GemO ist eigentlich eindeutig eine "Muss-Bestimmung", das Wort "Kann" gibt es zumindest dort nicht. Wir haben daher in einer email an OB Zeitler nachgefragt, wo diese "Kann-Bestimmung" zu finden sei. Über die Antwort werden wir berichten.
Frage: Christian Greiter, Bewohner im Bereich Langgasse, fragte nach dem aktuellen Sachstand in der Angelegenheit um das Vereinshaus und die vom Investor Fa. Betz geplante Bebauung des Telekom-Areals. OB Zeitler sagte zur nächsten GR Sitzung einen Bericht zu. In einer weiteren Frage mahnte Herr Irmscher, ebenfalls Bewohner an der Langgasse, an, dass die Bürger dort in alle Entscheidungen einbezogen werden wollen.
Frage: Frau Müller-Hausser berichtete über ein neues Verbotsschild am Kinderspielplatz beim Rehgehege, nach dem Mittags ein Spielverbot herrsche und es Jugendlichen ab 14 Jahren verboten sei, die bei ihnen beliebten Tischtennisplatten zu benutzen. Sie wohne unmittelbar daneben und fühle sich nicht gestört. Wer das Schild eingefordert habe, wollte sie wissen.
Wir meinen: Kinder sind keine Störelemente, geringer Schallpegel ist eigentlich normal. Wer sich darüber beklagt, war vermutlich nie selbst ein Kind.
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