Ein Königreich für ein Grundstück, das besonders in Überlingen schon mal 4000€ je m2 kosten kann. So titelt online die Stuttgarter Zeitung am 9.4.2019 einen Artikel, der sich mit der Baulandentwicklung und insbesondere den teilweise horrenden Preisen widmet.
So ein Schild gibt es in Überlingen schon lange nicht mehr |
Erwähnt wird speziell Überlingen, wo es durchaus zu Quadratmeterpreisen von 4000€ kommen kann, die auch bezahlt werden. Wenn es ein Ufergrundstück mit eigenem Anlegesteg ist, sind alleine dafür 1 Millionen € extra völlig normal. Erwähnt wird auch das für junge Familien gedachte Baugebiet Turmgasse hinter dem Friedhof, wo bis zu 800€ von der Stadt verlangt und auch bezahlt wurden. Ein Immobilienmakler wird zitiert, dass Investoren sich die Bauplätze wegschnappen. „Das sei kein Spaß mehr“ wird er zitiert.
Um das Problem einigermaßen in den Griff zu bekommen, fordert die BÜB+ schon länger eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Bauland, sofern in städtischer Hand vorhanden, muss ohne Investoren und Bauträger eigenständig entwickelt und vermarktet werden. Nur dann kann man noch bezahlbaren Wohnraum und tatsächlich bezahlbares Bauland für junge Familien bekommen. Die Umwandlung von z.B. bisher gewerblich genutzten Flächen (Kramer Areal, Langgasse) darf nur nach einem zuvor mit der Stadt abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag erfolgen. Die Stadt muss an den teilweisen horrenden Wertsteigerungen durch die Änderung der baulichen Nutzung angemessen beteiligt werden. Die daraus resultierenden Erträge können zweckgebunden in städtische Bauprojekte fliessen.
Um das Problem einigermaßen in den Griff zu bekommen, fordert die BÜB+ schon länger eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Bauland, sofern in städtischer Hand vorhanden, muss ohne Investoren und Bauträger eigenständig entwickelt und vermarktet werden. Nur dann kann man noch bezahlbaren Wohnraum und tatsächlich bezahlbares Bauland für junge Familien bekommen. Die Umwandlung von z.B. bisher gewerblich genutzten Flächen (Kramer Areal, Langgasse) darf nur nach einem zuvor mit der Stadt abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag erfolgen. Die Stadt muss an den teilweisen horrenden Wertsteigerungen durch die Änderung der baulichen Nutzung angemessen beteiligt werden. Die daraus resultierenden Erträge können zweckgebunden in städtische Bauprojekte fliessen.
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