SÜDKURIER am 14.11.2018: "Faktencheck: Was kann Überlingen aus dem SPD geführten München lernen?"
Im Südkurier kritisiert, wird es von uns gerne zugegeben: Diesen Begriff "Abschöpfungssatzung" als solchen gibt es im Kommunalrecht tatsächlich (noch) nicht. Er steht eher als eine Art Oberbegriff für die Möglichkeiten einer Kommune, diese an den oft beträchtlichen Gewinnen der Grundstückseigentümer nach Aufstellung eines Bebauungsplans für Wohnbebauung angemessen zu beteiligen.
Ein Beispiel: Die Stadt München beabsichtigt, im Umland 10 Hektar Ackerland zu Bauland zu machen. Der Bauer als Eigentümer freut sich: Von bisher 10€ schnellt der Bodenwert unmittelbar nach der Erstellung des Bebauungsplans auf 1000€ je qm. Von insgesamt 100.000€ Wert auf immerhin 10 Millionen Euro.
An diesem immensen Gewinn, den der Bauer sozusagen für nichts macht, will die Stadt München angemessen beteiligt werden, sie will einen Anteil des Planungsgewinns abschöpfen. Eine Satzung hat die Stadt München dafür nicht, aber dafür seit 1994 ein sogenanntes "Programm für sozialgerechte Bodennutzung, SoBon". Über dieses Programm und entsprechende städtbauliche Verträge mit dem Grundstückseigner hat München bis 2017 immerhin 700 Millionen Euro aus den Planungsgewinnen "abgeschöpft". Das Geld wurde in den Bau von Sozialwohnungen oder in Infrastrukturmaßnahmen für das neue Baugebiet gesteckt.
Der frühere Oberbürgermeister (SPD) Christian Ude sagte einst:
»Lieber Grundstückseigentümer, lieber Investor, Du kannst Dir einen Bebauungsplan abschminken, vergiss ihn, wenn Du nicht bereit bist, vorher einen städtebaulichen Vertrag zu machen.« Link Zitat (Seite 12 )
Logisch, dass der Beispielsbauer da gerne auch freiwillig mitmacht: Auch 3-5 Millionen sind ja ganz nett. Zumindest deutlich besser, als garnichts.
Genau das wollen wir in Überlingen erreichen: Ein Bebauungsplan (Kramer Areal, Langgasse, ...) wird erst dann geändert, wenn der Eigentümer des Bodens bereit ist, über einen städtbaulichen Vertrag die Stadt Überlingen angemessen zu beteiligen. Ob das Werkzeug dafür nun "Abschöpfungssatzung" heißt oder wie auch immer, ist vollkommen egal.
Im Südkurier kritisiert, wird es von uns gerne zugegeben: Diesen Begriff "Abschöpfungssatzung" als solchen gibt es im Kommunalrecht tatsächlich (noch) nicht. Er steht eher als eine Art Oberbegriff für die Möglichkeiten einer Kommune, diese an den oft beträchtlichen Gewinnen der Grundstückseigentümer nach Aufstellung eines Bebauungsplans für Wohnbebauung angemessen zu beteiligen.
Ein Beispiel: Die Stadt München beabsichtigt, im Umland 10 Hektar Ackerland zu Bauland zu machen. Der Bauer als Eigentümer freut sich: Von bisher 10€ schnellt der Bodenwert unmittelbar nach der Erstellung des Bebauungsplans auf 1000€ je qm. Von insgesamt 100.000€ Wert auf immerhin 10 Millionen Euro.
An diesem immensen Gewinn, den der Bauer sozusagen für nichts macht, will die Stadt München angemessen beteiligt werden, sie will einen Anteil des Planungsgewinns abschöpfen. Eine Satzung hat die Stadt München dafür nicht, aber dafür seit 1994 ein sogenanntes "Programm für sozialgerechte Bodennutzung, SoBon". Über dieses Programm und entsprechende städtbauliche Verträge mit dem Grundstückseigner hat München bis 2017 immerhin 700 Millionen Euro aus den Planungsgewinnen "abgeschöpft". Das Geld wurde in den Bau von Sozialwohnungen oder in Infrastrukturmaßnahmen für das neue Baugebiet gesteckt.
Der frühere Oberbürgermeister (SPD) Christian Ude sagte einst:
»Lieber Grundstückseigentümer, lieber Investor, Du kannst Dir einen Bebauungsplan abschminken, vergiss ihn, wenn Du nicht bereit bist, vorher einen städtebaulichen Vertrag zu machen.« Link Zitat (Seite 12 )
Logisch, dass der Beispielsbauer da gerne auch freiwillig mitmacht: Auch 3-5 Millionen sind ja ganz nett. Zumindest deutlich besser, als garnichts.
Genau das wollen wir in Überlingen erreichen: Ein Bebauungsplan (Kramer Areal, Langgasse, ...) wird erst dann geändert, wenn der Eigentümer des Bodens bereit ist, über einen städtbaulichen Vertrag die Stadt Überlingen angemessen zu beteiligen. Ob das Werkzeug dafür nun "Abschöpfungssatzung" heißt oder wie auch immer, ist vollkommen egal.
Links zum Thema:
Doktorarbeit zum Thema Planungsgewinn
TAZ : 170 Millionen Planungsgewinn
München: Seit 1994 schöpft die Stadt über ihr Programm Sozialgerechte Bodennutzung (SoBon) »wenigstens einen Teil der Planungsgewinne ab«
Berlin: Das "Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung"
Das Kölner Modell: Kooperative Baulandentwicklung
Unterföhring: "...65 % des Planungsgewinns dienen also der Refinanzierung der gemeindlichen Kosten, die die Schaffung von neuem Wohn-Baurecht bei der Gemeinde auslöst"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Liebe Leser, hier können Sie gerne einen Kommentar zu unserem Beitrag hinterlassen. Bitte schreiben Sie mit Ihrem Klarnamen. Unsachliche anonyme Beiträge oder persönliche Angriffe werden nicht veröffentlicht.