Samstag, 3. November 2018

Nichtöffentliche Diskussion ist illegal!

Für den Professor für Öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg, Arne Pautsch,  ist der Fall Telekom-Turm
„glasklar: Sachentscheidungen sind öffentlich zu behandeln.“  
„Planungen zu öffentlichen Vorhaben müssen so früh wie möglich öffentlich gemacht werden,“ „Die von der Öffentlichkeit Gewählten müssen beobachtbar sein.“


Diese Aussagen finden sich in einem hochspannenden Artikel auf der relativ neuen Blogseite eines Überlinger Journalisten. 

Professor Pautsch spricht der BÜB+ voll aus der Seele. Schon lange fordern wir mehr Öffentlichkeit, weniger Geheimniskrämerei im Gemeinderat, in den Ausschüssen und auch in den stets nichtöffentlich tagenden Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften.

Wie kann es sein, dass - wie man mal wieder gerüchteweise hört - am kommenden Mittwoch die Angelegenheit Telekomareal Langgasse vor der öffentlichen Diskussion angeblich schon nichtöffentlich vorbesprochen werden soll? Da sind wir mal gespannt, ob entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung unmittelbar danach im öffentlichen Teil bekannt gemacht werden! Wollen wir wetten, dass es dazu erst wieder eines Antrages von Roland Biniossek bedarf?

Und wir fordern mehr Bürgerbeteiligung! Vor einem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans sind die betroffenen Bürger zwingend zu hören!

Die gewaltigen Planungsgewinne, die der Investor alleine mit der Umwandlung von einem "Sondergebiet telekommunikation" hin zu Baurecht erzielt, sind mit einer Abschöpfungssatzung konsequent anteilig abzuschöpfen! Wir fordern die Überlinger Gemeinderäte auf, dem Antrag der Verwaltung eine Absage zu erteilen, bis sowohl Bürgerbeteiligung erfolgt  als auch eine Abschöpfungssatzung verabschiedet ist!

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