Donnerstag, 15. September 2016

BÜB setzt der Stadt eine Frist

Nachdem es die Verwaltung nicht fertig gebracht hatte, innerhalb von 4 Wochen nach dem Ablehnungsbeschluß durch den Gemeinderat darüber der BÜB einen Bescheid zuzustellen, hatte der Anwalt der BÜB vor einigen Tagen eine Frist bis zum 16.9. gesetzt. Nur gegen einen Bescheid kann Klage erhoben werden. In dieser Zeit solle die Stadt entweder den Bescheid versenden oder verbindlich erklären, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung der Ablehnung keine Bäume gefällt werden.
In einem sehr kurzen Schreiben teilte der Leiter des Fachbereiches 1, Herr Wiedemer-Steidinger mit, dass der Bescheid "innerhalb der nächsten zwei, drei Wochen" zugestellt werde. Auf die Bitte nach einem verbindlichen Aussetzen der ab 1.10. möglichen Fällaktionen ging er nicht ein.

Da die BÜB mit dieser unverhohlenen Hinhaltetaktik nicht einverstanden ist, wird in der kommenden Woche Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung, dass bis zu einer endgültigen Klärung keine Bäume gefällt werden dürfen.

Durch diese notwendigen Maßnahmen wird es natürlich zu Verzögerungen des von der LGS GmbH geplanten Bauablaufes kommen. Diese Verzögerung ist allerding nur dem unverantwortlichen Verhalten der Oberbürgermeisterin und dem Baubürgermeister Längin zuzuschreiben. Verantwortlich dafür sind allerdings auch die Gemeinderäte, die sich jeder Diskussion über einen Kompromiss verschließen und das Bürgerbegehren abgelehnt haben.

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