Gerüchte und Informationen besagten, dass dem Altstadtquartier zwischen Hafenstraße und Seepromenade nichts Gutes droht, eher Schlimmes.
Hier sollen nach Abriss 15-20 Wohnungen entstehen! |
Zusammengefasstes erstes Ergebnis: Der - anscheinend noch sehr bruchstückhafte - Bauantrag zu den Grundstücken Hafenstraße 16/18 hat das Bauamt wohl doch aufgeschreckt. Man hat eingesehen, daß der sich abzeichnenden Situation mit der Altstadtsatzung alleine nicht beizukommen ist und will deshalb einen Bebauungsplan erstellen. Er soll für die vier Quartiere gelten, die im Westen durch die
Diese Gärten wären dann Geschichte |
Die BÜB+ begrüßt es ausdrücklich, dass ein Bebauungsplan erstellt werden soll. Wünschenswert wäre es, wenn dies nicht nur für den Bereich Hafenstraße, sondern besser gleich für die gesamte Altstadt geschieht. Endlich ist zumindest ein erster Anfang gemacht.
Der Geltungsbereich für den BPlan |
"Der fehlende Gesamt - Ensembleschutz für den historischen Stadtkern führt dazu, dass die denkmalpflegerischen Belange nicht in Gänze auf die Überbaubarkeit der einzelnen, teilweise sehr langen innenliegenden Flurstücke, übertragbar sind. Denkbare zukünftige Abgänge von Einzelgebäuden ermöglichen Neubauten, die mit den Kriterien nach § 34 BauGB nur schwer zu beurteilen und zu genehmigen sind. Somit wird das planungsrechtliche Werkzeug der Bauleitplanung als Mittel zur Klärung gesehen."
Traumhaft schön, absolut entsprechend der Altsstadtsatzung!
AntwortenLöschenWas ist hier so toll gegenüber der neuen Planung?