Samstag, 15. Oktober 2016

Nach fast 8 Wochen kam der Bescheid

Nahezu 8 Wochen - nach der Gemeinderatssitzung am 15.8.2016 - brauchte die Stadtverwaltung, um den schriftlichen Bescheid über die Ablehnung des Bürgerbegehrens erstellen. Am 7.10. geschrieben, traf er bei den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens am 10.10.2016 ein. Die BÜB vermutet eine Taktik als Grund für die lange Bearbeitungszeit. Denn man kann natürlich erst dann gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen oder klagen, wenn der Bescheid vorliegt. So hat sich bewahrheitet, was Baubürgermeister Längin schon in einem Gespräch Ende August so formulierte: "Sie werden verstehen, dass wir es nicht eilig damit haben!". Das zum Thema Bürgernähe.
Wie auch immer, die BB wird gegen die unserer Meinung nach nicht zutreffenden Begründungen Widerspruch einlegen. Damit nicht vor Abschluss eine Rechtsmittelverfahrens "tabula rasa" gemacht werden kann, also vollendete Tatsachen durch Fällung von Bäumen, wird die BÜB auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim VG Sigmaringen stellen.

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