Die BÜB+ (Bürger für Überlingen e.V.) ist eine parteipolitisch, konfessionell und wirtschaftlich unabhängige Wählerinitiative. Unterstützer der BÜB+ kann jede Person sein, die unsere Werte, Ziele und Vorstellungen mitträgt. Wir verfolgen ausschließlich kommunalpolitische Ziele zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bürger.
Dienstag, 28. Januar 2020
Konkurs der SANITAS Kliniken: Ein Missverständnis
Freitag, 14. Februar 2020
Laserpraxis Dr.Braun: Bürgerantrag
![]() |
| 18 Meter Höhe, OPs mit Seesicht: Unpassend, sagen nicht nur Anwohner |
Was uns als BÜB+ Fraktion zumindest irritiert: Wie kann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beantragt und genehmigt werden, wenn die Firma des beantragenden Investors bisher offiziell nicht existiert? Und das fragliche Grundstück zudem rechtlich noch gar nicht im Besitz des Bauherrn ist, wie es OB Zeitler auf BÜB+ Anfrage bestätigte. Es gäbe eine vom Spital Stiftungsrat beschlossene Zustimmung zu einem Grundstückstausch, dieser sei aber bisher nicht notariell vollzogen.
Montag, 24. August 2020
Laserklinik: Gut, aber zu groß, zu massiv, zu hoch
![]() |
| Zu groß, zu massiv, zu nah an der Straße, Parkplatzsituation gefährlich |
- Das für die Überbauung vorgesehene Gelände ist im Flächennutzungsplan von 1998 südlich des Krankenhauses bis Uhland- und Schreibersbildstraße für Gemeinbedarf mit medizinischer Nutzung vorgesehen. Arztpraxen sind laut einem Urteil vom 12.12.1996 kein Gemeinbedarf.
- Die reine Nutzfläche des Gebäudes, ohne den öffentlichen Bereich, beträgt ca. 3700 qm, davon umfasst der OP Bereich alleine ca. 415 qm. Das Helios Spital mit 6 OP-Räumen kommt auf lediglich ca. 200-300 qm OP Fläche!
- Welche Ärzte beziehen die 10-15 vorgesehenen Arztpraxen? Laut kassenärztlicher Vereinigung ist das Kontingent der niedergelassenen Ärzte mehr als erfüllt. Nach Rückfrage bei Überlinger Ärzten wird es vermutlich keine Standortwechsel geben. Daher kommen nur Privatpraxen in Frage.
- Es sind weitere gewerbliche Nutzungen vorgesehen, die in Konkurrenz zu nahegelegenen Geschäften (Backshop, Cafeteria) oder Geschäften in der Innenstadt (Sanitätsbedarf) stehen und so deren Fortbestehen gefährden.
- Der Handelsverband Südbaden gibt zu bedenken, dass durch die jetzige Planung der Handel in der Innenstadt beeinträchtigt wird.
- Das Gebäude soll eine Höhe bis zu 18 Metern bekommen, zzgl. Dachaufbauten. Die BÜB+ fordert erneut unbedingt ein Stangengerüst, das die Dimensionen visualisiert.
Die Verkehrs -und Parkplatzsituation ist unserer Meinung nach unzureichend durchdacht
Zu- und Abfahrverkehr, der sich über den ganzen Tag verteilen wird, kann nur in der Uhlandstraße möglich sein, auf Höhe des Zebrastreifens, ohne dortige Wendemöglichkeit. Der nördliche Fußweg fällt weg, auf der anderen Straßenseite ist kein durchgängiger Gehweg vorhanden!
Die geplanten Parkplätze direkt an der Aufkircherstraße stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle dar: Besucher von Helios, Diakonie, zukünftiges Pflegezentrum, Edeka Markt, P&R Platz Nutzer, Reisemobilhafen Besucher, Gäste, Bewohner von Härlen und Schättlisberg, Schul- und Kindergartenkinder nutzen diesen Fußweg, den aus- und einparkende Autos queren müssen. Der normale Autoverkehr und die Stadtbusse kommen dazu: Eine hochgefährliche Situation!
Der Hubschrauber Landeplatz des Helios Krankenhauses hat keinen Bestandsschutz. Er kann nicht verlegt werden, wenn im Zuge einer weiteren kommenden Hochbebauung in dieser Dimension der Anflug nicht mehr möglich ist.
Nicht zuletzt sollte der Grünstreifen entlang der Aufkircherstraße für ein schönes Stadtbild erhalten bleiben.
Bedauerlicher Weise sind die Bedenken und Anregungen von Anwohnern und anderen kompetenten Bürgern so gut wie nicht beachtet worden, obwohl ihnen von Stadtverwaltung und Gemeinderat oft versichert wurde, dass das Bauleitverfahren genau dazu als "Bürgerbeteiligung" dient. Das ist ein Übel in Überlingen und führt immer wieder zu Unwillen und Unverständnis bei den betroffenen Bürgern. Die BÜB+ würde einen Dialog zum Besseren sehr begrüßen.
Dienstag, 24. November 2020
Was man unter Bürgerbeteiligung verstehen kann
Bürgerbeteiligung, Bürgerdialog, mehr Bürgerbeteiligung, frühe Bürgerbeteiligung: Die Begriffe verwirren. Jeder versteht etwas anderes darunter, je nach Standpunkt. Die BÜB+ hat bereits 2019 im Kommunalwahlkampf ganz klare Forderungen gestellt nach mehr Öffentlichkeit und mehr Bürgerbeteiligung. Der Versuch einer Einordnung.
"Die Landesregierung macht Baden-Württemberg zum Musterland von lebendiger Demokratie und Bürgerbeteiligung. An unserer Demokratie sollen mehr Menschen teilhaben. Bürgerbeteiligung soll die Regel sein und nicht die Ausnahme."
Dieser Satz steht ganz zu Anfang einer Infoseite der Landesregierung. Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland das Amt der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, das im Staatsministerium angesiedelt ist. Staatsrätin Gisela Erler ist Mitglied im Kabinett und hat die Anliegen der Zivilgesellschaft und die Stärkung der Bürgerbeteiligung im Blick.
Leider wird das in vielen Kommunen nicht so gelebt, auch nicht in Überlingen. Man zieht sich beispielsweise auf die gesetzlich geforderte "frühe Bürgerbeteiligung" bei Bebauungsplänen zurück, die man selbstverständlich einhält. Aber was bedeutet dieser eigentlich wohlklingende Begriff tatsächlich? Eben nur, dass man im Verfahren um einen bereits aufgestellten Bebauungsplan diesen offen legen muss, damit die Bürger Anregungen und Bedenken anbringen können. Also erst dann, wenn das Kind vielleicht längst in den Brunnen gefallen ist, wenn die grundsätzlichen Dinge bereits entschieden sind.
Das gipfelt dann auch mal so: Beim Bebauungsplan für die geplante Laserklinik Dr. Braun, die nicht nur von den direkten Anwohnern als maßlos überzogen und zu massiv gesehen wird, werden viele Bedenken und Anregungen von Bürgern eingereicht. Und wer prüft diese Eingaben dann, beantwortet sie? Man glaubt es kaum: Das vom Bauherren engagierte und bezahlte Planungsbüro! Wen wundert es da, dass alle Bedenken vom Tisch gewischt werden, einige lobende Zuschriften dagegen aber "dankbar" kommentiert werden? Das ist nicht das, was man sich unter der rechtlich verlangten "Abwägung" der Bedenken und Anregungen vorstellt!
"Bürgerdialog sei Verschwendung" von Steuergeldern, sagte im Sommer der Überlinger Baubürgermeister Längin, als es um eine echte Beteiligung der Bürger bei den Planungen in der Fischerhäuser Vorstadt ging.
Aus Sicht der Bürger ist eine frühe Bürgerbeteiligung ganz etwas anderes als eine reine Steuergeldverschwendung: Wie schon 2014 vom Gemeinderat beschlossen, dann aber vollkommen vergessen, sollen alle größeren Bauvorhaben schon bei der Vorplanung öffentlich diskutiert werden.
Damals hieß es im Gemeinderatsbeschluß:
"Ab 2015 wird die Stadt eine Vorhabenliste veröffentlichen mit Projekten, an denen gearbeitet wird oder die man angehen will." Und: "Bürgerbeteiligung fängt damit an, dass wir die Menschen über die Stadtpolitik informieren und sie nach ihren Wünschen und Ideen fragen. Es geht um das Gehörtwerden."
Dieses "Gehörtwerden" fehlt seit Jahren (fast) vollkommen, die Corona Pandemie mit ihren Einschränkungen der Öffentlichkeit ist da nur eine Ausrede. Einige Beispiele gefällig?
- Klinik Dr. Braun,
- Volksbank Campus,
- Bebauung St. Leonhardwiese,
- Bebauungsplan Fischerhäuser Vorstadt,
- Langgasse Haus der Vereine und Bebauung durch Investor
- Motorradstellplätze an diversen Standorten,
- Hotelplanung Zimmerwiese,
- Druckleitung Wasserkraftwerk,
- Umbau Hafenstraße,
- Verkehrskonzept zur LGS,
- Totalsperrung der Uferbereiche und Teilbereiche der Gräben,
- Beitritt von Überlingen zum Städteverbund "Sicherer Hafen"
- Solarthermieanlage mit riesigen Wasserspeichern unterhalb von Aufkirch
Lesen wir nochmals ganz genau die Worte der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Frau Gisela Erler:
„Ich wünsche mir eine lebendigere Demokratie, an der alle beteiligt sind: Schüler, Eltern, Frauen und auch die Stimmlosen – dafür mache ich mich aktiv stark.“
Nachtrag
Im HalloÜ Ausgabe 26.11.2020, Seite 9, schreibt CDU Stadtrat Prof. Alexander Bruns (an der Uni Freiburg Professur für beispielsweise Handels- und Wirtschaftsrecht, Privatversicherungsrecht) einen Beitrag zum Thema Bürgerbeteiligung, Demokratie und Rechtsstaat, der reichlich "seltsam" erscheint. Aber gut, Kommunal- oder Verwaltungswissenschaften hat er ja auch nicht studiert. Er hält tatsächlich die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung über die gesetzlich geforderten Mindestmaßnahmen hinaus für rechtswidrig. Die Forderungen nach "gesetzeswidriger Ausgestaltung von Bau- und Planungsverfahren" seien geeignet, das Vertrauen in die Institutionen unseres Gemeinwesens zu erschüttern. Er schreibt tatsächlich: "Wenn von manchen immer wieder opponiert wird mit der Behauptung, man könne das auch anders machen, wenn man nur wolle, dann verkennt diese Kritik die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit."
Die Fraktionen LBU/Grüne und BÜB+, die seiner Meinung nach durch ihr Abstimmungsverhalten gegen den - seiner Meinung nach zulässigen - Abbruch der Gebäude Hafenstraße 16-18 gestimmt hatten, würden "unserer Stadt schaden."
Na ja, wenn er das so sieht. Viele Überlinger Bürger sehen das vermutlich anders.
2. Nachtrag
Der Satireblog "Satire-Senf" der Journalistin Karin Burger beschäftigt sich mit "bemerkenswerten" Ereignissen im kommunalen Bereich. Unseren BÜB+ Blog liest sie wohl regelmäßig. So ist ihr vermutlich unser Text zum HalloÜ Beitrag von CDU Stadtrat Prof. Bruns aufgefallen. "Heidewitzka" schreibt sie und kommentiert ihn treffend.
Dienstag, 28. Juli 2020
Gut ein Jahr BÜB+ im Gemeinderat
Transparenz
ist eines unserer wichtigsten Themen bei allen städtischen Entscheidungen. Wir setzen uns bei jedem wichtigen Thema dafür ein, dass vor Beschlüssen die betroffenen Bürger gehört, bzw. zumindest ausführlich über Entscheidungsgründe informiert werden, wenn - wie coronabedingt in den letzten Monaten - direkte öffentliche Bürgerinformationen und -diskussionen nicht möglich sind. Leider ein Kampf gegen Windmühlenflügel, wenn Bürgerbeteiligung öffentlich als Steuergeldverschwendung bezeichnet wird. Seien es Bebauungspläne, die schnell verabschiedet werden sollen, oder andere Planungen - wir setzen uns öffentlich und deutlich für mehr Bürgerbeteiligung ein. Wenn wir der Meinung sind, dass diese nicht ausreichend stattgefunden hat, stimmen wir nicht zu. Aktuell zum geplanten Dr. Braun Ärztehaus mit Penthousewohnungen unmittelbar an der Aufkircher Straße, das bis zu 18 Meter plus ein Meter Dachaufbauten für Technik hoch werden soll. Wir sind mit den Anliegern einig, dass diese Kubatur an dieser Stelle nicht vertretbar ist, fordern Reduzierung, indem man z.B. eine OP Etage in das Untergeschoss verlegt. Ebenso die geplanten Parkplätze entlang der Aufkircher Straße, die zu einer Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer werden können. Parkplätze gehören größtenteils unter die Erde, vor den Gebäuden müssen Grünstreifen sein. Wir lehnen das Vorhaben Ärztehaus nicht grundsätzlich ab, aber die Auswirkungen der vorgelegten Planung sind zu erheblich.Mehr Blüh- und Naturwiesen
Essbare Stadt
Schöne Ferien
Donnerstag, 5. Dezember 2019
Ist das "Blockadehaltung" oder Verantwortungsbewusstsein?
Die Hautarztpraxis Dr. Braun ("Laserklinik")
![]() |
| Ein 18 Meter Klotz direkt an der Aufkircherstraße |
![]() |
| Unmittelbar am Fußweg: 24 Meter hoch |
Freitag, 20. November 2020
Die Verschandelung von Aufkirch aus
Es ist unglaublich, wie viele Reaktionen wir auf unseren Bericht (mit weiteren Fotos!) über den vom Gemeinderat mehrheitlich gegen die Stimmen der BÜB+ genehmigten Bebauungsplan zur Errichtung einer Solarthermieanlage beim Holschnitzel Heizwerk erhielten. Entsetzen besonders über die dort möglichen Wasserspeicher.
Wir erhielten weitere Computergrafiken, die anschaulich aus Richtung Aufkirch zeigen, was da grundsätzlich möglich sein wird, sobald der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
"Warum nicht wenigstens in den Boden eingraben?"
"Muss regenerative Energie so zu Lasten von Landschaftsschutz gehen?"
"Was denkt sich der Überlinger Gemeinderat, sind das im Herzen noch Überlinger? Abwählen!"
"Wie kann man eine Petition dagegen starten?" (Anmerkung: Das ist sehr einfach! Link)
"Da muss ein Bürgerentscheid her, wie geht das?" (Anm: Aufwändiger, aber gut machbar! Link)
"Bis zu 10.000qm Bodenversiegelung, ist das heutzutage zeitgemäß?"
"Gigantismus verschandelt meine Stadt, siehe auch Dr. Braun Klotz, Volksbank Koloss, Hotelhorror an der Zimmerwiese, das Grauen in der Fischerhäuser Vorstadt!"
"So eine Sch..., das darf ja wohl nicht wahr sein!" (Ausdruck redaktionell gekürzt)
Die Daten zu den Bildern:
Es wurde ausgegangen von den laut Bebauungsplan zulässigen 20 Metern Höhe. Durchmesser der Türme 5 Meter, Abstand zueinander 2,5 Meter. Volumen für je etwa 350.000-400.000 Liter.
Theoretisch könnten es auch drei Türme werden.
Dienstag, 19. Januar 2021
Bürgerbeteiligung, Bürgerinitiativen und Petitionen
Die Überlinger Bürger machen sich bemerkbar: Sei es in gegründeten Bürgerinitiativen oder in Interessengemeinschaften zu Bauvorhaben wie Laserklinik Dr. Braun, Telekomareal Langgasse, Hotelplanung Zimmerwiese, Fischerhäuser Vorstadt, Rauenstein Park, Solarthermieanlage samt den bis zu 20 Meter hohen Speichertürmen unterhalb von Aufkirch, Bebauung Hafenstraße - irgend etwas vergessen?
Noch nie gab es derart viele Themen, die die Bürger direkt berühren und sie aktiv werden lassen. Sie fühlen sich uninformiert, nicht mitgenommen bei vielen Entscheidungen. Aktuell hat die Bürgerinitiative (gegen) "Hotel Zimmerwiese" mehr als genügend Unterschriften für einen Bürgerantrag gesammelt. Das Thema Hotelbau muss nun öffentlich in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen ausführlich behandelt werden. Die Antragsteller dürfen ausführlich darlegen, warum sie sich mit dem geplanten Hotelbau nicht einverstanden erklären können. Zu lange wurden die bisherigen Planungen nichtöffentlich besprochen, jetzt müssen sie auf den Tisch. Auch die BÜB+ ist mit den bisherigen Vorstellungen alles andere als glücklich, leider durften wir darüber bisher nicht informieren. Wir fordern vor jeder weiteren Planung, dass die ganze Zimmerwiese bis hin zur Feuerwehr samt Bauhof einer Gesamtbetrachtung unterzogen wird, bevor dort - wenn überhaupt - irgend ein riesiger Solitärbau entsteht. Und wir wollen, dass die angeblich zwingende Notwendigkeit für einen Hotelneubau an dieser Stelle und in diesen Dimensionen offengelegt wird.
Das Gleiche gilt auch für die bis zu 20 Meter hohen Wasserspeichertürme unterhalb von Aufkirch, die unserer Meinung nach eine Verschandelung der Überlinger Ansicht von Aufkirch her bedeuten. Auch hier hat sich eine Bürgerinitiative gegeründet, die die ganze Planung einschließlich der etwa 7000qm großen Flächenversiegelung durch Solarthermieplatten hinterfragt. Gerne stellen wir die Aktion hier vor, mit Texten und Bildern der Bürgerinitiativen.
Projekt Laserklinik Überlingen
![]() |
| Laserklinik Aufkircherstraße Bild: Bürgerinitiative |
Es würden massive Parkplatz- und Verkehrsprobleme durch ungenügend durchdachte Planung geschaffen, und nicht zuletzt stellt ein solch großes Gebäude eine Gefahr für den nicht verlegbaren Hubschrauberlandeplatz des nördlich gelegenen Krankenhauses dar, da angrenzende Gebäude mindestens genauso hoch gebaut werden können und dann der Hubschrauber nicht mehr landen kann. Die Nutzung auf der Gemeinbedarfsfläche ist mehr als fraglich, die Höhe des Gebäudes wurde vor dem eigentlichen Bauleitverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und die Anregungen und Bedenken der Bürger in allen wichtigen Punkten ignoriert. Es wäre transparent und somit fair und sinnvoll gewesen, vor dem Bauleitverfahren ein Stangengerüst aufzustellen, und die Ausmaße des Gebäudes dann erst im Laufe des Bauleitverfahrens, wenn alle Sachverhalte klar definiert für alle zugänglich sind, zu diskutieren und zu beschließen. Deshalb fordern wir ein Stangengerüst für strittige Projekte. (Text: Bürgerinitiative) Mehr dazu hier.
Hotelprojekt Zimmerwiese/Schlachthausstraße
Auf einem freien Gelände neben dem Busbahnhof soll ein Großhotel gebaut werden. Im ISEK Überlingen ist ein Hotel angedacht, genauso wie eine dringend benötigte Stadthalle, oder eine Freifläche. Wann beschlossen wurde, dass ein Hotel und keine Stadthalle gebaut werden solle, ist für recherchierende Bürger nicht nachvollziehbar. Es ist allerdings klar, dass die Ausmaße des Projektes (Größe, Bettenzahl usw.) in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen wurde und so in die Ausschreibung kam. Bürgerbeteiligung zum Projekt fand bisher in Form einer Information im städtischen Informationsblatt statt. Inzwischen werden mehrere Entwürfe diskutiert, wobei die Frage, ob Überlingen überhaupt ein Hotel oder doch lieber eine Stadthalle oder eine Freifläche braucht, keine Rolle mehr spielt. Die Entwürfe stellen allesamt massige Großgebäude dar. Auch hier wäre ein Stangengerüst sinnvoll gewesen, bevor hinter verschlossenen Türen erste Entscheidungen über die Kubatur eines Großgebäudes gefällt werden und Architekturbüros viel Geld für Entwürfe ausgeben, die von Bürgern keine Zustimmung erhalten, wie die vielen Stimmen für einen Einwohnerantrag zeigen, die eine Bürgerinitiative schon gegen das Projekt und die Ausmaße der geplanten Gebäude gesammelt hat. (Text: Bürgerinitiative, leider liegt uns dazu noch kein Foto vor)
Fischerhäuser Vorstadt
![]() |
| Fischerhäuser Vorstadt Bild: Bürgerinitiative |
![]() |
| Wasserspeicher vor Aufkirch Bild: Bürgerinitiative |
Wassertürme vor Aufkirch
Bis zu 20 Meter hoch dürfen die geplanten Wasserspeicher unterhalb von Aufkirch werden. In den Augen der BÜB+ eine Verschandelung der Ansicht von Überlingen, aber auch von Aufkirch.
Montag, 30. November 2020
Petition für Pflicht zum Stangengerüst
![]() | ||
| So ein Stangengerüst ist bisher leider nicht Pflicht in Baden-Württemberg (Foto Südkurier) |
Daher freuen wir uns über die Initiative einer Petition zu dem Thema. Damit es im Landtag behandelt werden muss, sind 21.000 Unterschriften notwendig. Bitte unterschreibt die Petition hier:
Link zur Petition
Und verbreitet bitte den Link, wohin es immer euch möglich ist.
Montag, 25. Mai 2020
Fünf Rechtsanfragen ans RP
Ein demokratisch legitimer Vorgang ist es, wenn Bürger oder deren gewählte Vertreter im Gemeinderat Anfragen an das Regierungs-präsidium (RP) stellen. Das RP ist die Rechtsaufsichtsbehörde der großen Kreisstädte, bei kleineren Gemeinden ist das Landratsamt zuständig. In ganz eklatanten Fällen ist das RP auch die Adresse für sogenannte Dienst-aufsichtsbeschwerden gegen einen (Ober-)Bürgermeister. Richten sich solche Beschwerden gegen einen Verwaltungsbeamten oder gegen einen städtischen Mitarbeiter, müssen diese an den Dienstherrn, den (Ober-)Bürgermeister, geschickt werden, der dann darüber entscheidet.In der letzten Gemeinderatssitzung wurde von der SPD eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden, Rechtsauskünfte etc. von der BÜB+ gestellt wurden. Die Verwaltung möge das zusammenstellen und auch, wie viel Aufwand für die Beantwortung durch die Verwaltung dadurch entstand. Da wir nicht wollen, dass die Verwaltung für diese SPD-Anfrage über Gebühr viel Arbeitsaufwand hat, haben wir die Beantwortung dieser Anfrage bereits selbst erledigt. Wir werden sie der SPD und dem SPD Oberbürgermeister Herrn Zeitler zuleiten.
Die BÜB+ hat bisher keine einzige Dienstaufsichtsbeschwerde über den OB oder einen Mitarbeiter der Stadt verfasst, auch keine einzige über ein Mitglied des Gemeinderates.
Wir haben als Fraktion BÜB+ bisher folgende Anfragen mit der Bitte um rechtliche Beurteilung an das RP geschrieben:
1. Im Juli 2019: Gegenstand war eine Anfrage, ob es - entgegen der Vorschrift der GemO - zulässig ist, dass ein bereits abgewählter Gemeinderat in der bisherigen Zusammensetzung noch über eine grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich eines Bebauungsplanes (18 Meter hohes Ärztehaus Dr. Braun in der Aufkircherstraße) beschließen darf. Nach Rücksprache mit OB Zeitler teilte das RP mit, dass dies zulässig gewesen sei. Die BÜB+ verzichtete auf eine Klage, die vom RP als Möglichkeit genannt wurde.
2. Im November 2019: Anfrage, ob die Formulierung in der Hauptsatzung "Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse müssen grundsätzlich öffentlich erfolgen, mit den in der GemO genannten zwingenden Ausnahmen" zulässig sei. Bisher war dies eine "Kann"-Bestimmung. Das RP teilte mit, dass unsere Formulierung zulässig sei. Beschlossen wurde dann mehrheitlich die Formulierung "in der Regel öffentlich".
3. Im Dezember 2019: Anfrage, ob die Aussage von OB Zeitler "ein Aufsichtsrat ist so etwas wie ein Fachausschuss des Gemeinderates" rechtlich korrekt sei. Hintergrund war, dass alle Angelegenheiten des ÖPNV Stadtverkehrs aus der Zuständigkeit des Gemeinderates bzw. des Verkehrsausschusses in die Zuständigkeit des stets nichtöffentlich tagenden Aufsichtsrates der Stadtwerke Überlingen verlagert werden sollten. Das RP teilte mit, dass dies nicht so sei, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen der GemO für die Sitzungen eines Gemeinderatsausschusses. Die Mehrheit des GR stimmte der Verwaltungsvorlage letztendlich zu, gegen die Stimmen der BÜB+. Angelegenheiten des Stadtverkehrs sind seitdem nicht mehr öffentlich im Gemeinderat.
4. Im Januar 2020: Anfrage an das RP nach Beurteilung und möglichen rechtlichen Auswirkungen der amtlichen Veröffentlichung eines angeblich gefassten Gemeinderatsbeschlusses zu einem Bebauungsplan der St. Leonhardswiese. Wir erinnern uns: Bereits einen Tag VOR der Gemeinderatssitzung wurde im HalloÜ amtlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat den Beschluss gefasst habe. Was dann jedoch nicht erfolgte: Der GR lehnte mit großer Mehrheit eine Bebauung der St. Leonhardswiese ab. Das RP tat sich mit der Antwort auf diese Anfrage schwer, nannte es dann nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung "ein Versehen" ohne rechtliche Auswirkungen.
5. Im Februar 2020: Anfrage an das RP, ob der Gemeinderat ein Weisungsrecht an die aus seiner Mitte in die Aufsichtsräte der städtischen Beteiligungsgesellschaften entsandten Mitglieder habe. Hintergrund war, dass mit den Stimmen der Gemeinderäte im Aufsichtsrat die SWSee entschieden wurde, das Druckrohr des denkmalgeschützten Wasserkraftwerkes zwischen Andelshofer Weiher und Turbinenhaus am Mantelhafen zu verfüllen. Während der Gemeindetag nach Anfrage der BÜB+ dies unter bestimmten Bedingungen bejahte, verneinte es das RP. OB Zeitler beauftragte daraufhin einen renommierten Rechtsanwalt, ein Gutachten zu erstellen. Darin wird das Weisungsrecht angeblich ebenfalls verneint, es wurde aber vermutlich nicht zwischen sogenannten "obligatorischen und fakultativen Aufsichtsräten" unterschieden. Demnächst dürfen wir dieses 11.000 Euro teure Gutachten einsehen.
Liebe Überlinger Bürger*innen,
sie sehen, dass unsere Anfragen an das RP immer einen bedeutsamen Hintergrund hatten. Wir werden auch weiterhin im Zweifelsfall Anfragen an das RP stellen, wenn es unserer Meinung nach dringend geboten ist. Die BÜB+ steht für Offenheit, Bürgerinformation und -beteiligung.
Montag, 28. September 2020
2014: Gemeinderat beschließt mehr Bürgerbeteiligung
Der Wunsch der Bürger nach mehr Bürgerbeteiligung ist nichts Neues. Bereits 2014, kurz nach der damaligen Kommunalwahl, beschloss der Gemeinderat (noch mit Frau Becker als OB) mehr Bürgerbeteiligung zu wagen und setzte eine sogenannte Koordinierungsgruppe dafür ein.
Mittlerweile sind sechs Jahr vergangen und man fragt sich, was aus der Koordinierungsgruppe und dem beschlossenen Willen nach mehr Bürgerbeteiligung geworden ist. Zumindest hat der in 2019 neu gewählte Gemeinderat bisher keine Vertreter der Fraktionen gewählt. Die veröffentlichten Vorhabenlisten sucht man seit 2017 vergebens.
- Klinik Dr. Braun,
- Volksbank Campus,
- Bebauung St. Leonhardwiese,
- Bebauungsplan Fischerhäuser Vorstadt,
- Motorradstellplätze an diversen Standorten,
- Hotel Zimmerwiese,
- Druckleitung Wasserkraftwerk,
- Umbau Hafenstraße,
- Verkehrskonzept zur LGS,
- Totalsperrung der Uferbereiche,
- Beitritt von Überlingen zum Städteverbund "Sicherer Hafen",
usw.
In diversen Leserbriefen klagen die Bürger: "In den letzten Monaten kann man in Überlingen feststellen, dass das Wort Bürgerbeteiligung nicht mehr ist als ein Lippenbekenntnis" oder "Alltagsprobleme der Überlinger Bürger werden ignoriert oder nach dem schwarzen Peter Prinzip verschoben" und die Forderung: "Ich wünsche mir mehr Bürgernähe und Gespür."
In den Augen von Baubürgermeister Längin ist Bürgerdialog Verschwendung von Steuergeldern.
Das sehen wir vollkommen anders: Wie schon bisher hat die BÜB+ auch in Zukunft immer ein offenes Ohr für die Interessen der Bürger und ihren Wunsch nach Beteiligung. Wir werden hinterfragen, was aus der Koordinierungsgruppe für Bürgerbeteiligung geworden ist und versuchen, sie zu reanimieren.
Donnerstag, 17. Dezember 2020
Offenlegung Bebauungsplan nördlicher Amann: 20 Meter Türme
![]() |
| Bis zu 20 Meter hohe Türme vor Aufkirch |
Noch bis zum 8.1.2021 ist der vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Bebauungsplan "Nördlicher Amann" offengelegt, um Bürgern und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht und Abgabe von Anregungen, Kommentaren und Einsprüchen zu geben. Dieses gesetzlich vorgeschriebene Verfahren wird von der Verwaltung "Bürgerbeteiligung" genannt. Wir ermuntern die Bürger ausdrücklich, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und zahlreich Bedenken zu äußern und Anregungen zu geben.
Ein "G`schmäckle"
![]() |
| Mit dem Logo des Planungsbüros: Abwägungen |
Verwaltungsethik: "Ethisch-kritische Reflexionen wurden demgegenüber lange als reine Bedrohung der Berechenbarkeit und Verlässlichkeit öffentlicher Verwaltungen angesehen" und "Sie zeigt insbesondere, dass Fragen der Integrität nicht allein Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sind. Vielmehr haben offenbar auch externe Akteure (z. B. aus dem Bereich der Zivilgesellschaft) ihren Teil zu einem verwaltungsethischen Gesamtkonzept beizutragen." (Zitate Wikipedia)
Zitat auf der Homepage: "Ist es da nicht verständlich, dass das Vertrauen „in die objektive Planungshoheit der Stadt“ zerstört ist. Kann es nicht sein, dass mit der Entscheidung des Gemeinderats über den Entwurf und die Offenlage „Gesetz“ gesprochen wird und die Verwaltung bis zum Satzungsbeschluss lediglich noch die entsprechenden passenden Begründungen zu den Anregungen und Bedenken zu liefern hat, selbst bezüglich Denkmalschutz, weil eine Korrektur oder Veränderung von beiden Seiten nicht mehr gewünscht wird. Eine Veränderung dieser frustrierenden Verfahren kann es nur geben, wenn eine vorgezogene Bürgerbeteiligung (vor der Entscheidung des Gemeinderates) im Sinne der Landesverwaltung praktiziert wird."
Der Verein Bürgersinn e.V. hat auch eine email an den Leiter des Stadtplanungsamtes Herrn Kölschbach, alle Gemeinderäte und an die Presse verschickt.
Freitag, 9. Oktober 2020
Gemeinwohl - handfest und sichtbar
(Eine Zuschrift von Florian Jekat) Alles für das Gemeinwohl - so oder ähnlich war und ist es immer wieder vor Wahlen zu hören und zu lesen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem schönen Wort: Gemeinwohl.
Es stellt sich heraus, dass Gemeinwohl bzw. seine Synonyme wie 'öffentliches Interesse' unbestimmte Rechtsbegriffe sind, sprich eine genau Präzisierung fehlt. Vielmehr soll im konkreten Einzelfall entschieden werden, was im Sinne des Gemeinwohls ist und was nicht. Doch wonach richten sich die Entscheidungsträger im Rat, wenn es um Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls geht? Oder wonach richtet sich die Stadtverwaltung in ihrem Verwaltungshandeln, wenn es um Fragen des Allgemeinwohls geht?
Fragen Sie doch mal einen Stadtrat Ihren Vertrauens nach der Grundlage seiner Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls, beispielsweise bei der Entscheidung zu Gunsten der Laserklinik Dr. Braun an der Aufkircherstraße. Doch wie lässt sich das Handeln des Rats und der Verwaltung im Sinne des Gemeinwohls sichtbar machen? Eine Möglichkeit ist die Nutzung einer Gemeinwohlbilanz, die der Gemeinwohlökonomie entstammt. In ihr werden 20 Gemeinwohlthemen aufgeführt, die die Werte Menschenwürde, Solidarität und Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit´, sowie Transparenz und
Mitentscheidung berühren. Diese Bilanz wird, nachdem sie initial aufgestellt wurde, mit der Zeit fortgeführt. Sie ermöglicht einen ungeschönten Blick auf die Orientierung am Gemeinwohl bei kommunalen Entscheidungen.
Mindestens eine Gruppierung hatte die Gemeinwohlökonomie im Wahlkampf zum Thema. Es bedarf nur eines Beschlusses des Gemeinderats um in eine neue Zukunft zu starten, die sich tatsächlich und nachvollziehbar in Form einer Gemeinwohlbilanz am Gemeinwohl orientiert.
Freitag, 28. November 2025
Ein illegales Stangengerüst, na so was!
Da haben in der Vergangenheit immer wieder Bürger und Bürgerinnen bei größeren Bauvorhaben ein Stangengerüst zur Visualisierung der baulichen Dimensionen gefordert, was aber von der Stadtverwaltung und Gemeinderat stets abgelehnt wurde. Wir erinnern uns an die Bauvorhaben Medicum Dr. Braun, Fischerhäuser Vorstadt oder die ursprünglich hoch geplanten Wasserspeicher unterhalb Aufkirch.
Was bringen diese 12m hohen Stangen wirklich?
Was in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist, konnte man angeblich von Bauherren in Überlingen nicht verlangen. Entsprechend ist das Entsetzen heute groß, wenn man z.B. den massiven Baukörper des "Medicum" in der Aufkircherstraße sieht. Oder es wird groß sein, wenn das Bauvorhaben in der Fischerhäuser Vorstadt fertig wird. Siehe Berichterstattung hier (Link).
Heute berichtet der SÜDKURIER, dass die zwei Stadträte Wörner (Bauunternehmer, FDP) und Sorms (Landwirt, LBÜ/Grüne) eigenmächtig und ohne Genehmigung der Verwaltung einige 12m hohe Stangen errichtet haben, um die Höhen der geplanten Bebauung in Rauenstein Ost zu zeigen. Abgesehen davon, dass sie augenscheinlich nicht korrekt platziert sind, wollen sie damit beweisen, dass durch die von beiden vehement befürwortete Bebauung doch gar keine Aussicht auf Berge und See verbaut wird. So ein eigenmächtiges Handeln hätten sich die Bürgeriniativen gegen die oben genannten Projekte erlauben sollen, sie wären von der Stadtverwaltung vermutlich angezeigt worden.
Aber Aussicht ist doch nicht alles!
Darum geht es den Gegnern der Bebauung doch gar nicht in erster Linie! Was die Planung im Landschaftspark so gefährlich macht, ist doch hauptsächlich der Umweltaspekt: Hier wird ohne Not ein wertvolles Biotop zerstört, nur um einem Schweizer Investor 3300qm Bauland zur Verfügung zu stellen. Dazu hat die Stadtverwaltung sich vertraglich verpflichtet! Den unzerschnittenen Landschaftspark, die Blühwiesen und die ungewöhnliche Artenvielfalt zu erhalten ist doch viel wichtiger, als jede Debatte um Aussicht!
Zu Zeiten einer massiven Klimakrise muss es doch allerhöchste Priorität haben, jede unnötige Versiegelung von Grünflächen zu verhindern! Wenn Teile der St. Leonhardswiese versiegelt sind, wohin schießt dann das Wasser bei Starkregen, statt in der Fläche zu versickern: Immer den Berg runter in die Rauensteinstraße.














