Freitag, 14. Februar 2020

Laserpraxis Dr.Braun: Bürgerantrag

Der Bürgerantrag zum Thema der Laserpraxis Dr. Braun durfte im Gemeinderat von Vertretern der Bürgerintiative erläutert werden. Man fordert öffentliche Diskussion und die Erstellung eines Rahmenplans für das gesamte Gelände unterhalb der Helios Klinik. Ein sehr sinnvoller Antrag der SPD, der ein dreimonatiges Moratorium mit Zeit für eine öffentliche Diskussion vorsah, wurde dann leider von der SPD wieder zurückgezogen. Die BÜB+ hätte diesen Antrag gerne unterstützt. Dem Antrag der Verwaltung auf Ablehnung des Bürgerantrages hat die BÜB+ nicht zugestimmt, alle anderen Fraktionen stimmten mit der Verwaltung. Schade, denn nur mit einem aufeinander zugehen können Konflikte gelöst werden.
18 Meter Höhe, OPs mit Seesicht: Unpassend, sagen nicht nur Anwohner
Die (bisher nicht im Handelsregister eingetragene) Firma Dr. Braun Sanitas GmbH & Co KG, vertreten durch die (bisher nicht im Handelsregister eingetragene) Firma Dr. Braun Sanitas Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch Dr. Martin Braun plant im Bereich Ecke Aufkircher/Uhlandstraße eine insgesamt 18 Meter hohe Laserpraxis mit etwa 600qm Penthousewohnungen, dazu ein Sanitätsgeschäft und Backshop im Erdgeschoß. Im dritten OG sind auf etwa 1000qm OP Räume vorgesehen, die vollständige Seesicht haben werden. Diverse noch ungenannte Arztpraxen sollen im 2.OG angesiedelt werden. Wir berichteten dazu schon mehrfach.

Die Bürgerinitiative wendet sich nicht grundsätzlich gegen das Ärztehaus, bezweifelt aber die Notwendigkeit von je Stockwerk vier Metern Raumhöhe und den Sinn eines OP Traktes mit Seesicht. Man könne diese OP Räume in einem Untergeschoß einrichten, damit rund 4,5 Meter Gebäudehöhe einsparen. Dieses Gebäude könne in Höhe und Kubatur zudem zu einem Präzedensfall für den ganzen Bereich werden, der bisher als sogenannte "Gemeinbedarfsfläche" ausgewiesen ist. Damit sind dort aktuell weder Wohnungen, noch Geschäfte zulässig. Nur durch vorherige Änderung des geltenden Flächennutzungsplans könne das möglich werden.

Kritisiert wird auch die fast vollständige Ausnutzung des Grundstückes durch ein UG, das erst mit einem (bisher laut OB Zeitler noch nicht vollzogenen!) Grundstückstausches mit dem Spitalfond in dieser Dimension ermöglicht wurde. Bemängelt wird die Zufahrtssituation und die vorgesehenen Parkplätze entlang der Aufkircherstraße, die schräg angelegt sind und besonders beim Ausfahren eine große Gefahrenquelle darstellen. Man wünsche sich zudem ein zurück versetztes Gebäude, um entlang der Straße die Baumreihen fortsetzen zu können.

Die BÜB+ stimmte für den Bürgerantrag, dass zunächst eine Rahmenplanung für das gesamte Gelände erstellt werden soll. Leider wurde dies durch alle anderen Fraktionen abgelehnt.

Was uns als BÜB+ Fraktion zumindest irritiert: Wie kann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beantragt und genehmigt werden, wenn die Firma des beantragenden Investors bisher offiziell nicht existiert? Und das fragliche Grundstück zudem rechtlich noch gar nicht im Besitz des Bauherrn ist, wie es OB Zeitler auf BÜB+ Anfrage bestätigte. Es gäbe eine vom Spital Stiftungsrat beschlossene Zustimmung zu einem Grundstückstausch, dieser sei aber bisher nicht notariell vollzogen.

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