Montag, 30. November 2020

Petition für Pflicht zum Stangengerüst

So ein Stangengerüst ist bisher leider nicht Pflicht in Baden-Württemberg
(Foto Südkurier)
 
Seit Jahren kämpft eure BÜB+ für das Aufstellen eines Stangengerüstes, wenn bei einer umstrittenen Baumaßnahme die Kubatur des geplanten Gebäude im wahrsten Sinne des Worte „unvorstellbar“ ist. Das war so beim Volksbank Campus, Dr. Braun, Fischerhäuser Vorstadt und diversen anderen Fällen: In der Regel wurde es mit Hinweis auf eine fehlende gesetzliche Verpflichtung abgeblockt.

 
In der Schweiz und in Österreich ist es gesetzlich geregelt, eine Pflicht, wenn es verlangt wird. So wollen wir es auch in Baden-Württemberg haben im Sinne von mehr Anschaulichkeit und Transparenz bei Bauvorhaben! Digital erzeugte Simulationen können ein echtes Stangengerüst nicht ersetzen.
 
Daher freuen wir uns über die Initiative einer Petition zu dem Thema. Damit es im Landtag behandelt werden muss, sind 21.000 Unterschriften notwendig. Bitte unterschreibt die Petition hier:

Link zur Petition
 
Und verbreitet bitte den Link, wohin es immer euch möglich ist.

10 Kommentare:

  1. In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit, nicht die Minderheit! Wenn eine Minder-
    heit etwas blockieren kann, ist das nach meiner Auffassung nicht korrekt.
    Über schön oder nicht schön kann man endlos diskutieren, in unserem Rechtsstaat ent-
    scheidet nun mal die Mehrheit in der Regel.
    Sollen die BüB Ratsmitglieder der Maßstab sein? Was ist grundsätzlich mit anderen Meinungen im Gemeindeparlament?
    Mir gefällt auch "Einiges in Überlingen" nicht so besonders, aber ich akzeptiere
    andere Meinungen-Vorstellungen, sowie Abstimmergebnisse!
    Bei den heutigen Möglichkeiten ist ein Stangengerüst nur seltenst erforderlich, wenn überhaupt! Wir haben genug bürokratische Hürden und Kostenerzeugungspunkte
    im Baurecht, es reicht!

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    1. Es kommt immer wieder vor, dass im Gemeinderat die Ausmaße von großen Neubauprojekten kontrovers diskutiert werden, wobei Vertreter verschiedener Parteien, nicht nur der BÜB, Gebäudegrössen kritisieren. Vorher ein Stangengerüst aufzustellen schafft ein klares Bild der geplanten Gebäude, das sollte im Sinne aller Gemeinderäte sein, die darüber entscheiden und auch im Sinne der Bürger, die in der Umgebung bzw. der Stadt wohnen, deren Vertreter die Gemeinderäte sind.

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  2. Wenn man an die geplanten 20 Meter hohen Wasserspeicher unterhalb von Aufkirch denkt, wäre auch dort ein Stangengerüst sicherlich geeignet, unerfahrenen oder unschlüssigen Bürgern die Augen zu öffnen.Das wäre ein Beitrag zur Meinungsbildung vor(!) einer Abstimmung.

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    1. Unterstellen Sie, es sitzen unerfahrene oder unschlüssige Bürger im Gemeinderat? Na dann gute Nacht!

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    2. Ja. Ich z.B.bin kein Baufachmann, der alleine nach einem Plan so etwas beurteilen kann.So geht e einigen.Im GR von ÜB gibt es einen einzigen Architekten, einen "Abrecher"von Gebäuden, dann eine Innenarchitektin, eine Landschaftsplanerin.
      Bei einem viele Millionen Projekt sollten die relativ geringen Kosten für eine Visualisierung per Stangengerüst nicht so entscheidend sein.

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    3. Also ich sehe schon einige Personen die mit Sicherheit ein gewisses Vorstellungsvermögen bei Bauangelegenheiten haben,
      zudem ist die Verwaltung mit Fachleuten vorhanden. Auch das Baurecht ist involviert, auch hier sitzen Fachleute.
      Wohlgemerkt, die Geschmäcker sind verschieden!
      Wer sich 20 m Höhe nicht vorstellen kann, dem hilft auch kein Stangengerüst!

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  3. Ach ja, im Nachgang noch,
    mir gefällt das Volksbankgebäude, das geplante Bauvorhaben, an dieser Stelle auch
    nicht, auch die Laserklinik ist für mich so nicht OK, aber ich akzeptiere eben dann halt auch Mehrheitsbeschlüsse mit anderer Meinung!

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  4. Da sind wir uns einig. Es geht in diesem Fall ja auch darum, vor einem Beschluss sich wirklich einen Eindruck verschaffen zu können, was da kommen soll. Wenn in Kenntnis(!!) dieser Dimensionen dann demokratisch entschieden wird, ist das sicherlich ok.

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  5. Es kommt immer wieder vor, dass im Gemeinderat kontrovers über die Ausmaße von Neubauprojekten diskutiert wird, wobei Vertreter verschiedener Parteien, nicht nur die BÜB, die Größe von den diskutierten Projekten kritisieren. Das Aufstellen von Stangengerüsten verschafft allen Beteiligten einen Klarheit über die geplante Größe, den Gemeinderäten, die über das Projekt abstimmen müssen, und auch den Bürgern, deren Vertreter die Gemeinderäte sind. Das ist doch gut.

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  6. PETER KAINRATH:

    Ein Stangengerüst hat immer die Funktion VOR einer Entscheidung in den entsprechenden Gremien oder VOR Ablauf einer möglichen nachbarschaftlichen Einspruchsfrist eine Veranschaulichung einer geplante Dimension eines Bauvorhabens zu ermöglichen, ist also ein mögliches Instrument eines demokratischen Entscheidungsprozesses. Es steht nirgendwo in der Petition, dass dadurch Mehrheitsentscheidungen in Frag gestellt werden, sondern gibt der Hoffnung und dem Wunsch Ausdruck, dass vor einer demokratischen Entscheidung Bürger und Gemeinderat die Möglichkeit haben, sich eine objektive Meinung zu einem Vorhaben bilden zu können oder diese Meinung absichern zu können - jeder für sich. In unseren Nachbarländern funktioniert das sehr gut, und auch in BW war es guter Brauch, bis es m.W. nach wegen der zusätzlichen Kosten abgeschafft wurde.

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