Donnerstag, 7. März 2019

Öffentlichkeit der Aufsichtsräte

Warum müssen die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften immer nichtöffentlich tagen? Warum sickern Informationen nur gelegentlich durch, warum droht "Whistleblowern" im Stadtrat sogar Strafe?

Richtig oder falsch für die Bürger? Man erfährt es eher nicht.
Schon mehrfach haben wir gefordert, dass die Geheimniskrämerei der Aufsichtsratssitzungen in den städtischen Gesellschaften (Stadtwerk GmbH, LGS GmbH,) abgeschafft wird. Rechtlich ist das kein Problem, man muss es nur wollen und der Gemeinderat muss es mehrheitlich beschließen. Das würde der Transparenz und der Kommunikation mit den Bürgern nur dienlich sein.

Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: Eher zufällig wurde bekannt, dass das Wasserrohr vom Andelhofener Weiher zum alten Kraftwerk am Mantelhafen verfüllt werden soll, das Kraftwerk damit endgültig stillgelegt wird. Der Beschluss fiel nichtöffentlich im Aufsichtsrat, die Bürger erfuhren zunächst nichts. Bausachen wie das Parkhaus Therme beschließt der Aufsichtsrat nichtöffentlich, ebenso wie den Abriss der Villa Wagner. An deren Stelle ist nun ein Parkplatz für die Therme im Uferbereich entstanden. Bis die Bürger "Wind bekommen" von solchen Entscheidungen, die das Stadtbild stark beeinflussen, sind oft bereits vollendete Tatsachen geschaffen.
Selbst der städtische Busverkehr ist nicht mehr Sache des Gemeinderates, sondern nun Angelegenheit vom...? Natürlich, vom Aufsichtsrat der SWÜ. Nichtöffentlich natürlich. Die Gemeinderäte, die in den Aufsichtsräten sitzen, dürfen öffentlich nichts ausplaudern.

So gesehen freut sich die BÜB+ sehr, dass als erste Partei im GR die SPD sich das Thema ins Wahlprogramm geschrieben hat. Im aktuellen HalloÜ kann man es umfangreich nachlesen. Bei der BÜB+ steht es seit einem Jahr online:

"Beratungen im Gemeinderat, in den Ausschüssen und in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsgesellschaften müssen weitestgehend öffentlich erfolgen. Die Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Ausschüsse und des Gemeinderates sind auf die Einhaltung der Verpflichtung zur Öffentlichkeit gemäß Gemeindeordnung stets zu prüfen."

Wir gratulieren der SPD zu diesem mutigen Schritt und schlagen vor, das Thema vielleicht sogar noch vor den Gemeinderatswahlen zum Gegenstand eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen im Gemeinderat zu machen. Sollte es erst nach der Wahl möglich sein, wird die BÜB+ dieses Anliegen im GR sehr gerne unterstützen!

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