Mittwoch, 27. März 2019

Hafenstraße Bebauung: Montag wird entschieden

Wie wir mehrfach berichteten, will ein Bauherr die Gebäude Hafenstraße 16+18 abreissen und an der Stelle einen massiven Neubau mit 17 Wohnungen samt Tiefgarage errichten. Bezahlbarer Wohnraum würde das sicherlich nicht werden. Am Montag soll der zuständige Bauausschuss nun darüber beraten und abstimmen.

Sehr erfreulich: Unsere ständigen Forderungen nach öffentlichen Beratungen scheinen erhört. Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Forst tagt am Montag um 14 Uhr im Sitzungssaal Torhaus öffentlich zu diesem Thema. Und ebenso erfreulich: Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Bauantrages. Da der Gemeinderat kürzlich die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen hatte, kann hoffentlich die Annahme dieser Verwaltungsempfehlung erwartet werden.
Ansicht Süd: Eine riesige Dachfläche im Vergleich zu den Nachbargebäuden

Perspektivisch ebenfalls erkennbar, die massive Gebäudegröße
In der Verwaltungsvorlage, die öffentlich im Überlinger Ratsinformationssystem einsehbar ist, werden ein Lageplan und zwei Ansichten des geplanten massiven Bauwerkes gezeigt. Leider ist kein Bild der Nordseite eingestellt. Dort ist nämlich ein riesiges Tor zur geplanten Tiefgarage notwendig.

Nicht nur in der perspektivischen Ansicht, sondern auch im Lageplan ist deutlich , dass der gesamte bisherige Gartenbereich vollständig überbaut werden soll. Die bisherigen idyllischen Gärten würden also verschwinden.

In der Höhenentwicklung hat man sich an die Höhe des in der Hafenstraße gegenüber liegenden Gebäudes orientiert, bzw. diese sogar überschritten. Das hat zur Folge, dass die Giebellinie der Gebäudezeile deutlich einen Versatz nach Süden bekommt, was in keinster Form der historischen denkmalrelevanten Bebauung entspricht.
Der Gemeinderat hatte mit seinem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan die Ziele der künftigen Gestaltung festgelegt:

„Mit der Durchführung des Be-bauungsplanverfahrens soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Quartier Hafen-straße/Schulstraße gewährleistet werden. Verbunden damit ist insbesondere die Baukulturelle Erhaltung der städtebaulichen Gestalt."

Zitat aus der Sitzungsvorlage: "Der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 17 Wohneinheiten und Tiefgarage mit einem Baukörper, der die beiden Grundstücke Hafenstraße 16 und 18 überbaut, würde dem Ziel der baukulturellen Erhaltung der städtebaulichen Gestalt der vorhandenen schmalen Gebäude zuwiderlaufen."

Keine Sitzungsvorlage gibt es bisher für den Beschluss zum Antrag auf Abriss der bestehenden Gebäude. Wir hoffen und gehen davon aus, dass der Ausschuss auch in diesem Fall eine Ablehnung ausspricht, zumal Teile des Gebäudes Nr.18 als denkmalgeschützt gelten sollen.

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