Samstag, 9. März 2019

Welche Macht hat der Gemeinderat?

Was sind die Rechte des Gemeinderates, welche Aufgaben haben sie? Welche Rechte und welche Aufgaben hat ein (Ober-)Bürgermeister? Und der Kreistag: Was haben Kreisräte für Aufgaben (demnächst im zweiten Teil ) ? 


Wir versuchen, die wichtigsten Fragen zu beantworten. Wer sich vertieft einlesen möchte, findet auf der Homepage der Landeszentrale für Politische Bildung viel Wissen. Unten haben wir weitere Links für Sie.

Der Gemeinderat
Zunächst eine Grafik, die das Verhältnis zwischen Bürgern, Gemeinderat, den Ausschüssen, dem Bürgermeister und der Verwaltung aufzeigt:
Der Gemeinderat ist rechtlich kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan, das die Verwaltung – auch mit Einzelfallentscheidungen – anleitet. Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Sie werden wie die Kreisräte, Landtags- und Bundestagsabgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürger gewählt. Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Die Gemeinde- bzw. Stadträte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Der (Ober-)Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine relativ starke Position : Er ist nicht nur Vorsitzender des Gemeinderates, sondern gleichzeitig auch Chef der Verwaltung. Oft wird dies kritisiert, weil ja der Gemeinderat die Verwaltung und den Bürgermeister kontrollieren soll. Die Bürgermeister in Baden-Württemberg kontrollieren sich somit selbst.

Dieser Konflikt kann bedeutsam werden, wenn die Verwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben die Rechte des Gemeinderates beschneidet. Sehr gerne werden Einzelentscheidungen als als "Aufgaben der laufenden Verwaltung" bezeichnet und ohne den Gemeinderat veranlasst. Dieser muss dann - gegebenenfalls gegen die Stimme des Bürgermeisters als Vorsitzenden des GR - ihr Recht einfordern.

Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich
Sollten sie zumindest laut Gemeindeordnung sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn es das Wohl der Gemeinde erfordert oder schützenswerte Interessen einzelner beachtet werden müssen. Leider wird in vielen Fällen das Gebot der Öffentlichkeit nicht ernst genommen, Überlingen ist da ein negatives Beispiel. Zu viele Beratungen und Entscheidungen erfolgen nichtöffentlich. Die BÜB+ wird sich im Gemeinderat massiv für mehr Öffentlichkeit einsetzen. Gleiches gilt auch für die Sitzungen der Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften. (Wir berichteten)

Der Überlinger Gemeinderat
hat 26 Mitglieder, Vorsitzender mit einer Stimme ist der jeweilige Oberbürgermeister. Entscheidungen fallen mit einfacher Mehrheit. Mitglieder des Gemeinderates werden in die Ausschüsse gewählt: Bildung und Kultur (ABK), Bau, Umwelt, Forst (BUF), Finanzen, Verwaltung, Spital (FVS), Technik und Verkehr (ATV) und der Ältestenrat.

Die Wahl zum Gemeinderat
In Überlingen kann jeder Wähler maximal 26 Stimmen vergeben, die er entweder durch Kummulieren (bis zu drei Stimmen je Kandidat) oder/und durch Panaschieren (aufteilen auf unterschiedliche Listen) verteilen kann. Wichtige Fragen und Antworten zur Wahl hier.
Wird eine Liste unverändert abgegeben, erhält jeder Kandidat dieser Liste eine Stimme.


Unsere GR Kandidaten
Die 26 Kandidaten der BÜB+ finden Sie hier

Der Kreistag
Demnächst informieren wir hier über die Aufgaben des Kreistags. Unsere Kandidaten für den Kreistag finden Sie hier.

Mehr Information
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Bürgerbeteiligung, Bürgerentscheid 
Friedrich-Ebert Stiftung: Grundwissen Kommunalpolitik

Das haben wir nicht gewusst!! Viele Gemeinderäte sind geschockt! Der Gemeinderat kontrolliert den Bürgermeister?
Kommentar dazu auf "Satiresenf" 



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