Dienstag, 22. November 2016

Ruter: Es ist ein "No go"

"No go", das steht für unmöglich, geht einfach nicht.

Vor dem ersten Wahlgang wurde bekannt, dass die Ehefrau des OB Kandidaten Jan Zeitler als Geschäftsführerin der LGS Überlingen GmbH nach Überlingen kommt. Dass dann gegebenenfalls ein OB Zeitler im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der LGS GmbH über seine Ehefrau wachen soll.
Der Südkurier hat dieses Problem in einem Artikel aufgegriffen. Auch ein Fachmann aus Stuttgart kam mit einem Zitat zu Wort: "Das stellt rechtlich nach Meinung von Experten wie des Stuttgarter Wirtschaftsprüfers Rudolf X. Ruter grundsätzlich kein Problem dar. Es gebe keine Vorgaben, in welcher Familienbeziehung die Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats stehen – oder nicht stehen dürfen. Gemäß Gesellschaftsvertrag sitzen im Aufsichtsrat neben dem Vorsitzenden elf weitere Mitglieder, die ebenso Verantwortung übernehmen." Also: So formuliert sieht er kein Problem.


Heute nun bekommen wir den  Originaltext von Herrn Ruter zugespielt. Der liest sich plötzlich vollkommen anders, als das verkürzte Zitat:

„Das stellt grundsätzlich rechtlich kein Problem dar“ kommentiert Rudolf X. Ruter diese Konstellation. Der Wirtschaftsprüfer und Experte für Nachhaltigkeit und Unternehmensführung verweist darauf, dass es keine rechtliche Vorgaben gibt, in welcher Familienbeziehung die Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats stehen – oder nicht stehen dürfen.

„Nicht der Aufsichtsratsvorsitzende, sondern das Gremium als Gesamtes stimmt ab“ führt Ruter weiter aus. Gemäß Gesellschaftsvertrag sitzen im Aufsichtsrat neben dem Vorsitzenden noch elf weitere Mitglieder. „Und die übernehmen ebenso Verantwortung. Aber nicht alles was legal ist, ist auch legitim“

„Auf alle Fälle muss Transparenz die oberste Regel sein“ sagt Ruter und fügt noch die Unabhängigkeit im Amt an. Dabei spricht er insbesondere von emotionaler und familiärer Unabhängigkeit. Und da beginnen für ihn die Probleme.

„Für mich ist das nicht ok. Überlingen wird damit zum Familienunternehmen!“ Denn auch wenn es rechtlich zwar nicht zu beanstanden ist, ist eine derartige Konstellation „gegen alle herrschende Meinung einer guten und nachhaltigen Unternehmensführung.“ – insbesondere bei GmbHs mit öffentlich-rechtlichen Anteilseignern. „So etwas ist nur in Familienunternehmen möglich. Und auch nur dann, wenn es sich bei den Betroffenen gleichzeitig um Mitglieder des Gesellschafterkreis handelt“

Probleme bei einer Landesgartenschau wird es, so hat es die Vergangenheit immer wieder gezeigt, bei der Einhaltung der Fristen und des Budgets geben. „Wird ein der Geschäftsführung bestimmter Finanzrahmen mehr als erheblich überschritten oder werden Fristvorgaben für beschlossene Investitionsprojekte nicht eingehalten, gibt es Handlungsbedarf für den Aufsichtsrat.“

Ob genau bei einer solchen (zu erwartenden) Problematik allerdings die geforderte Unabhängigkeit und Transparenz bei den Eheleuten Zeitler in ihren Ämtern noch sichergestellt ist, ist fraglich. Für Ruter jedenfalls ist die familiäre Konstellation in Geschäftsführung und Aufsichtsrat im Überlinger Fall ein „absolutes no-go.“

Was ihn verwundert ist die Tatsache, dass die Eheleute Zeitler offensichtlich auf diese Konstellation bestehen. „Warum ändern die das von sich aus nicht?“ fragt er berechtigt und erklärt auch gleich, wie dieses Problem ganz einfach zu lösen ist: Mit einer kleinen Änderung des Paragraphen 10.7 im Gesellschaftsvertrag. Dann wäre nicht automatisch der Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender, dieser Posten könnte auch einfach von einem anderen Mitglied der Verwaltung besetzt werden können.

Statt dessen aber beharren beide auf ihre zukünftigen Jobs bei der LGS GmbH und sehen darin, wie sie dem Südkurier sagten, auch keinen Interessenskonflikt oder einen Befangenheitstatbestand. Warum die beiden darauf bestehen bei solch einfachen Alternativen, kann Ruter nicht verstehen. „Das wird sich sicher von selbst lösen. Schließlich gibt es ja noch einen intelligenten und selbstbewussten Gemeinderat in der Großen Kreisstadt Überlingen“ kommentiert er abschließend den Sachverhalt.


Schade, dass der Südkurier nicht den vollen Text von Herrn Ruter veröffentlicht hat.

Passend zum Thema ein Artikel aus der Rhein-Main Zeitung, unbedingt lesen!

Der Südkurier bat uns, ergänzend auch die Stellungnahme der Redaktion hier zu veröffentlichen. Das tun wir gerne, ohne jedoch unbedingt mit der Begründung einverstanden zu sein.

Sehr geehrter Herr Ruter, liebe Leserinnen und Leser,
in der Redaktion haben wir uns dafür entschieden, diesen Part nicht zu publizieren. Die von Herrn Ruter angeführte Rechtsgrundlage haben wir benannt, die Bewertung selbst müssen aber letztlich die Wähler vornehmen. Wir sehen uns als unabhängige Tageszeitung, die Sachinformationen liefert: Im konkreten Fall publizieren wir Informationen, die sich auf Paragraphen stützen. Dass Herr Ruter Probleme bei der Konstellation Zeitler/Stoll-Zeitler sieht, weil (Zitat) „gegen alle herrschende Meinung" andere Meinungen vertreten würden, zeigt ja gerade, dass wir uns hier im Bereich der Interpretation befinden. Auch wenn diese Interpretation von berufenem Munde vorgenommen wird, was wir ausdrücklich anerkennen, ziehen wir es dennoch vor, den Wählerinnen und Wählern die Wertung zu überlassen. Die Fakten haben wir geliefert, entscheiden müssen die Überlinger.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Hilser

1 Kommentar:

  1. Schon im Südkurier vom Samstag 19.Nov. wird die problemnegierende Haltung von Kandidat Zeitler von 2 Leserbriefen gestützt, heute Mittwoch nochmals konträr zur Wirklichkeit mit der Behauptung, er sei frei von "mgl.Interessenkonflikten", da "ohne örtliche Vernetzung", zudem "mehr als qualifiziert" und "nachweislich erfolgreich". Mein gegenteiliger Leserbrief wurde (noch) zurückgehalten.
    Auch der vermeintliche Expertenkommentar Dr.Riehles dreht den Spieß um und unterstellt der Kritik unlautere Methode. Hätte er bloß eine juristische Aussage getroffen, weil es ihn als Richter aD. dazu drängte, ließe diese allein schon tief blicken (Ausblendung moralischer Aspekte und Verklärung von geschriebenem und gesprochenem Recht zum einzig Feststehenden, verlässlich Gültigen), doch ergreift er mit der Schmähung der Skeptiker Partei und preist Erfahrung und Erfolg seines Kandidaten. Hat er vielleicht garnicht nachgelesen, was der Gelobte bislang genau(!)gemacht hat? Das
    Internet ist hier unverzichtbar für einen Abgleich von bloß Gehörtem mit dokumentierter Wirklichkeit.
    Freilich darf der Wähler auch seinem 'Bauchgefühl' folgen, doch klingt Riehle nach dem Gegenteil von Intuition, wenn er vielfältige
    Unterstützung des Kandidaten aus der etablierten Politik (Freie Wähler sogar mit Spendenkonto) nicht beachtet.
    Haben wir nicht immer Verflechtung und Verschleierung beklagt, genauso den fortgesetzten Raubbau an Heimat und städtischem Vermögen? Also wer steht wofür?!

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