Donnerstag, 3. November 2016

Kein Gerücht!

Gestern noch haben wir es hier als ein Gerücht hinterfragt, eigentlich kaum für möglich gehalten. Heute ist das Gerücht bestätigt und unfassbare Wahrheit.
Der Südkurier berichtet, dass die Ehefrau des OB Kandidaten Jan Zeitler tatsächlich ab Januar die Rolle des Geschäftsführerin der LGS Überlingen GmbH übernehmen wird, in Nachfolge für Martin Richter. Angeblich sei dies seit einem Jahr bekannt. Man fragt sich nur, wer das bisher gewusst hatte.

Herr Zeitler wird im Südkurier zittiert: "Konsequenzen für einen möglichen OB Jan Zeitler, der unter Amtseid vollumfänglich und ausschließlich den Interessen der Großen Kreisstadt Überlingen und ihrer Bürgerschaft verpflichtet wäre, sehe ich keine. Befangenheitstatbestände oder Interessenkonflikte in Angelegenheiten, die die Gesellschaft betreffen, liegen nicht vor."

Rechtlich gesehen mag das vielleicht so stimmen, aber tatsächlich hat dies ein gewaltiges "Gschmäckle". Um nicht zu sagen: Es stinkt. Man muss dazu wissen: Der OB ist Vorsitzender des grundsätzlich nichtöffentlich tagenden LGS Aufsichtsrates, hat somit die Arbeit der LGS Geschäftsführung zu kontrollieren. Wie soll das ohne Interessenskonflikte erfolgen? Man fragt sich, warum Herr Zeitler zwar immer wieder erwähnt hat, dass seine Frau als Geschäftsführerin für die LGS Öhringen tätig sei, mit keinem Wort und in keiner seiner Veranstaltungen auf den längst beschlossenen Wechsel nach Überlingen hingewiesen hat.

Die BÜB hat folgende Presseerklärung an den Südkurier verschickt:
Mit großer Überraschung nimmt die BÜB zur Kenntnis, dass ab Januar 2017 die Ehefrau des OB Kandidaten Jan Zeitler zur Geschäftsführerin der LGS Überlingen GmbH bestellt werden soll. Diese Tatsache soll angeblich seit einem Jahr bekannt sein. Zumindest den Bürgern von Überlingen wurde dies öffentlich nicht bekannt gemacht.
Die BÜB kann die Erklärung von Herrn Jan Zeitler nicht nachvollziehen, dass eine Konstellation „OB Zeitler und LGS Geschäftsführerin Frau Stoll-Zeitler“ keinerlei Interessenskonflikte bergen soll. Immerhin ist der Überlinger OB Vorsitzender des in der Regel nichtöffentlich tagenden Aufsichtsrates der LGS GmbH, muss also in dieser Funktion die Tätigkeit der LGS Geschäftsführung kontrollieren. Dass im Konfliktfall ein OB sich dann als befangen erklären müsste, kann nicht im Interesse der Stadt Überlingen sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Liebe Leser, hier können Sie gerne einen Kommentar zu unserem Beitrag hinterlassen. Bitte schreiben Sie mit Ihrem Klarnamen. Unsachliche anonyme Beiträge oder persönliche Angriffe werden nicht veröffentlicht.