Mittwoch, 23. November 2016

Gibt es einen geheimen Durchführungsvertrag?

Folgendes Schreiben ging heute an die Vertreter der Stadt Überlingen, der LGS GmbH und der BWGrün GmbH:

Verteiler:
Frau OB Sabine Becker, Überlingen
LGS Überlingen GmbH Geschäftsführer Herr Roland Leitner
LGS Überlingen GmbH und BWGrün. de, Geschäftsführer Herr Martin Richter
Herr Prof. Hubert Möhrle, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der BWGrün. de
z.K. an Südkurier, Stuttgarter Zeitung, Südwestpresse, Schwäbische Zeitung, SWR Fernsehen, weitere Medien und Personen


Sehr geehrte Frau Becker,
Sehr geehrte Herren Leitner, Richter und Möhrle!

Von einem Gemeinderat einer ehemaligen LGS Stadt in Baden-Württemberg erhielten wir die Information, dass neben dem offiziellen und öffentlich bekannten Gesellschaftervertrag zwischen der jeweiligen Landesgartenschaustadt, der lokalen LGS GmbH und der Förderungsgesellschaft BWGrün. de ein sogenannter Durchführungsvertrag besteht.

In diesem Vertrag soll neben weiteren Regelungen ein Passus formuliert sein, der die Vergabe von Aufträgen durch die LGS GmbH regelt. Danach sollen Aufträge , sofern möglich, nur an Mitgliedsbetriebe der Mitgliedsverbände der BWGrün.de vergeben werden dürfen.

Unsere Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:
  1. Trifft es zu, dass Aufträge nur an Mitgliedsfirmen der Verbände vergeben werden dürfen (sollen), die über ihre Verbände Träger der privatwirtschaftlichen BWGrün.de sind?
  2. Trifft es zu, dass einzelne dieser Dachverbände auch als Sponsoren der jeweiligen Gartenschauen auftreten?
  3. Trifft es zu, dass der jeweilige von der BWGrün. de in die LGS GmbH entsandte Geschäftsführer in erster Linie die Interessen der Mitgliedsbetriebe der die BWGrün tragenden Mitgliedsverbände zu vertreten hat?
  4. Trifft es zu, dass dieser Durchführungsvertrag als geheim, nichtöffentlich eingestuft ist?
  5. Trifft es zu, dass das Gehalt des/der von der BWGrün in die LGS GmbH entsandte Geschäftsführer(in) zwar von der BWGrün bezahlt wird - er/sie damit faktisch Angestellter der BWGrün ist - gleichzeitig aber von der BWGrün eine Rechnung über die Gehaltssumme, bzw. eines Teils davon, an die ausrichtende Stadt  oder an die jeweilige LGS GmbH berechnet wird?
Sollte Frage 4 nicht zutreffen, bitte ich Sie, uns ein Exemplar dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Sollte die Frage zutreffen, ergänzend diese Frage:

6. Warum wird der Durchführungsvertrag nicht öffentlich gemacht, betrifft er doch eine GmbH, an der zu ⅔ eine öffentliche kommunale Körperschaft beteiligt ist?
7. Warum tagen die Gremien der LGS GmbH, insbesondere der Aufsichtsrat nichtöffentlich und warum werden keinerlei Sitzungsprotokolle veröffentlicht? Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die jeweilige ausrichtende Stadt zu ⅔ Gesellschafter der LGS GmbH ist und diese somit kommunalem Vergaberecht unterliegt? Lediglich ⅓ der Anteile liegt bei der privatwirtschaftlichen Förderungsgesellschaft BWGrün, die keinem Vergaberecht unterliegt.

Mit freundlichen Grüßen

BÜB, Bürgergemeinschaft zur
Rettung Überlinger Bäume

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