um Beantwortung diverser Fragen rund um den Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Überlingen und der BWGrün .de GmbH gebeten. Gleichzeitig haben wir um Überlassung des Vertrages gebeten.
Mittlerweile wurde uns bekannt, dass dieser Durchführungsvertrag zumindest als Entwurf im Ratsinformationssystem der Stadt Überlingen öffentlich online steht.
Es handelt sich dabei um einen Entwurf, der aber vermutlich in dieser Form so vom GR genehmigt und beschlossen wurde.
Es zeigt sich, dass augenscheinlich viele Befürchtungen real sein könnten:
- Die privatwirtschaftliche BWGrün GmbH wird nur von Interessensverbänden getragen, das Land ist nicht – wie immer wieder gesagt - Gesellschafter.
- Die BWGrün behält sich das Recht vor, dass Mitgliedsfirmen der Interessensverbände bei Aufträgen zu berücksichtigen sind.
- Für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen wird lediglich das EU Recht und das Deutsche Recht herangezogen, nicht aber die Vergaberichtlinien der Stadt Überlingen, die Mehrheitsgesellschafterin ist.
- Die BWGrün entsendet den 2. Geschäftsführer und weitere Mitarbeiter in die LGS GmbH, die zwar bei BWGrün angestellt sind, deren Gehälter samt Nebenkosten aber von der LGS GmbH zu erstatten sind. Somit zahlt faktisch die LGS GmbH und damit die Stadt Überlingen die Kosten für den 2. Geschäftsführer und die entsandten Mitarbeiter.
- Über den Inhalt des Vertrages wird strengstes Stillschweigen vereinbart.
Da der Aufsichtsrat der LGS GmbH grundsätzlich nicht öffentlich tagt und auch keine Protokolle der Sitzungen veröffentlicht werden, ist leider eine öffentliche Kontrolle der Aktivitäten von LGS GmbH und der BWGrün kaum möglich. Über die Möglichkeiten, auch finanzieller Art, die sich mit diesem Vertrag insbesondere der BWGrün GmbH bieten, wollen wir nicht spekulieren. Bedenklich erscheint auf jeden Fall die Nähe eines potentiellen OB Zeitler zur BWGrün GmbH über seine Ehefrau.
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