Die von OB Becker bis zum 3.8.2016 erbetene schriftliche Stellungnahme wurde ihr fristgerecht zugestellt, auch den Fraktionssprechern der im GR vertretenen Parteien und Gruppierungen.
Unser sehr kompetenter Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat auf die 4 Seiten Sitzungsvorlage der OB in immerhin 21 Seiten ausführlich den Standpunkt der BÜB begründet, dass das Bürgerbegehren rechtmäßig ist und vom Gemeinderat nicht abgelehnt werden darf. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass die BÜB gegen eine Ablehnung des Bürgerbegehrens umgehend Widerspruch einlegen wird und diesen auch bis zu höchsten Instanz durchziehen wird. In einem sehr ähnlichen Fall wurde während der LGS Planung der Stadt Nagold ein ebenfalls vom GR abgelehnte Bürgerbegehren letztinstanzlich vom VGH Mannheim zugelassen.
Das Problem ist natürlich, dass bei einem Weg durch die Instanzen auf jeden Fall ein einstweilige Anordnung erlassen werden wird, damit die Stadt und LGS GmbH nicht vollendete Tatsachen schaffen können. Dadurch werden sich die Baumaßnahmen sehr verzögern und dann ist in der Tat die Gefahr groß, dass dann eine Fertigstellung bis 2020 unmöglich werden könnte. Wir haben die OB und den Gemeinderat daher aufgefordert, das Bürgerbegehren zuzulassen, um schnellstmöglich mit Umplanungen beginnen zu können. Alternativ ist es denkbar, dass der GR den bekannt gewordenen Schutzstatus der Baumallee als Kulturdenkmal uneingeschränkt und unwideruflich anerkennt. Da in diesem Fall auch die historische Trockenmauer nicht entfernt werden kann, ohne die Bäume zu zerstören, ist es denkbar, dass die BÜB kurzfristig den Antrag auf Bürgerentscheid zurück ziehen könnte. Damit wäre sofort der Weg für Neuplanungen frei, ohne weitere Zeitverzögerungen. Allerdings wird sich die BÜB auch dann ein Mitspracherecht in der weiteren Planung vorbehalten, im Interesse der mindestens 3000 Bürger, die in nur 2,5 Wochen das Bürgerbegehren unterzeichnet hatten.
Link zur schriftlichen Stellungnahme der BÜB an die OB und Gemeinderat
Link zum Südkurier Artikel 1
Link zum Südkurier Artikel 2 Längin: "Auch ein Denkmal kann abgebrochen werden..."
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