Freitag, 28. November 2025

Ein illegales Stangengerüst, na so was!

Was bringen diese 12m hohen Stangen wirklich?
Da haben in der Vergangenheit immer wieder Bürger und Bürgerinnen bei größeren Bauvorhaben ein Stangengerüst zur Visualisierung der baulichen Dimensionen gefordert, was aber von der Stadtverwaltung und Gemeinderat stets abgelehnt wurde. Wir erinnern uns an die Bauvorhaben Medicum Dr. Braun, Fischerhäuser Vorstadt oder die ursprünglich hoch geplanten Wasserspeicher unterhalb Aufkirch.

Was in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist, konnte man angeblich von Bauherren in Überlingen nicht verlangen. Entsprechend ist das Entsetzen heute groß, wenn man z.B. den massiven Baukörper des "Medicum" in der Aufkircherstraße sieht. Oder es wird groß sein, wenn das Bauvorhaben in der Fischerhäuser Vorstadt fertig wird. Siehe Berichterstattung hier (Link).

Heute berichtet der SÜDKURIER, dass die zwei Stadträte Wörner (Bauunternehmer, FDP) und Sorms (Landwirt, LBÜ/Grüne) eigenmächtig und ohne Genehmigung der Verwaltung einige 12m hohe Stangen errichtet haben, um die Höhen der geplanten Bebauung in Rauenstein Ost zu zeigen. Abgesehen davon, dass sie augenscheinlich nicht korrekt platziert sind, wollen sie damit beweisen, dass durch die von beiden vehement befürwortete Bebauung doch gar keine Aussicht auf Berge und See verbaut wird. So ein eigenmächtiges Handeln hätten sich die Bürgeriniativen gegen die oben genannten Projekte erlauben sollen, sie wären von der Stadtverwaltung vermutlich angezeigt worden.

Aber Aussicht ist doch nicht alles!
Darum geht es den Gegnern der Bebauung doch gar nicht in erster Linie! Was die Planung im Landschaftspark so gefährlich macht, ist doch hauptsächlich der Umweltaspekt: Hier wird ohne Not ein wertvolles Biotop zerstört, nur um einem Schweizer Investor 3300qm Bauland zur Verfügung zu stellen. Dazu hat die Stadtverwaltung sich vertraglich verpflichtet! Den unzerschnittenen Landschaftspark, die Blühwiesen und die ungewöhnliche Artenvielfalt zu erhalten ist doch viel wichtiger, als jede Debatte um Aussicht!

Zu Zeiten einer massiven Klimakrise muss es doch allerhöchste Priorität haben, jede unnötige Versiegelung von Grünflächen zu verhindern! Wenn Teile der St. Leonhardswiese versiegelt sind, wohin schießt dann das Wasser bei Starkregen, statt in der Fläche zu versickern: Immer den Berg runter in die Rauensteinstraße.

Mittwoch, 26. November 2025

Vortrag: Wohnen im Bestand, Wohnraum aktivieren!

Gerne weisen wir auf einen interessanten Vortrag mit Diskussion zu einem aktuellen Thema hin: Statt Grünflächen und Biotope zu versiegeln, sollte Wohraum im Bestand aktiviert werden.


 

Montag, 24. November 2025

Bürgerentscheid am 14.12.: BÜB+ empfiehlt mit JA abzustimmen, hohe Wahlbeteiligung ist notwendig!

Die BÜB+ hat sich seit ihrer Gründung für mehr Bürgerbeteiligung und Umweltschutz, gegen die unnötige Bebauung von Freiflächen ausgesprochen. Aus diesem Grund unterstützt die Wählervereinigung die Bürgerinitiative Landschaftspark St. Leonhard mit voller Überzeugung. Die BÜB+ bittet alle Wählerinnen und Wähler, ihr Wahlrecht wahrzunehmen, da der Bürgerentscheid nur gültig wird, wenn das sogenannte Quorum erfüllt ist.


Das Quorum bedeutet:

  • Die Mehrheit der Abstimmenden muss sich für JA oder NEIN entscheiden.
  • Gleichzeitg muss diese Mehrheit aber mindestens 20% aller Wahlberechtigten betragen 

Das bedeutet, dass eine Wahlbeteiligung von mindestens 40% angestrebt werden muss, damit bei einer sehr knappen Mehrheit für eine der beiden Möglichkeiten das 20% Quorum erreicht wird. Das ist bei einer großen Stadt wie Überlingen nicht einfach zu erreichen. 

Besonders die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile, denen leider teilweise kein eigenes Wahllokal mehr zugestanden wurde, sind aufgerufen, aktiv zu werden: Bilden Sie Fahrgemeinschaften von Nußdorf ins Wahllokal nach Deisendorf, von Hödingen und Nesselwangen nach Bonndorf und von Lippertsreute nach Bambergen! Oder nutzen Sie die Briefwahl!

Denken Sie bitte daran: Die aktiven Mitglieder der Bürgerinitiative haben sich unglaubliche Anstrengungen aufgeladen, zeitlich und finanziell, um zu erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden können, was mit ihrer und unserer St. Leonhardswiese und den heimeligen Kleingärten geschieht! Wir wollen das Biotop -auch nicht nur teilweise- dubiosen Schweizer Investoren überlassen! Honorieren Sie dieses tolles bürgerliche Engagement am 14.12. mit Ihrer Beteiligung an der Abstimmung! Nutzen Sie die Briefwahl!

Stimmen Sie mit JA zum Erhalt der Natur im Landschaftspark St. Leonhard! 

Freitag, 21. November 2025

Der SÜDKURIER berichtet: Kurzfristig kein Geld im Haushalt für ein Dorfgemeinschaftshaus in Deisendorf

Das ist schon eine mittlere Sensation, über die der SÜDKURIER (Link) berichtet: Selbst wenn der Grundstückstausch mit dem Schweizer Investor durchgezogen werden kann, wird der errechnete Mehrerlös in Höhe von mindestens 2 Mio € im städtischen Haushalt aufgehen. Für das DGH ist allenfalls eine Summe für Planungskosten im Doppelhaushalt 2026/27 vorgesehen. "Die Stadt äußert sich widersprüchlich", schreibt der SÜDKURIER. 

Die Redaktion hat versucht, das hochkomplizierte Geflecht rund um dubiose Schweizer Investoren und geheime Verträge der Stadt mit diesen aufzudröseln. Hintergrund dabei: Der Investor soll rund ⅓ der Fläche im von der Stadt geplanten Baugebiet in "Rauenstein Ost" (ein Teil des Landschaftsparks St. Leonhard) erhalten. Die Bürgerinitiative hat beeindruckend etwa 5100 Unterschriften bekommen, um den Landschaftspark von jeder Bebauung freizuhalten und damit einen Bürgerentscheid erzwungen. Nötig wären lediglich etwa 1300 Unterschriften gewesen.

Der SÜDKURIER zitiert die Verwaltung: 

"Die geplanten Einnahmen aus dem Grundstückstausch würden nicht direkt in den Bau eines neuen Dorfgemeinschaftshauses in Deisendorf investiert. Diese Kausalität gibt es nicht. Vielmehr ist es so, dass das Geld für andere Zwecke verplant ist." Und: „Wir bitten um Beachtung, dass wir nicht für Rauenstein Ost mit dem Argument werben, um damit den Erwerb des Löwen-Areals zu ermöglichen. Vielmehr sehen wir die städteplanerische Möglichkeit in Bezug auf Rauenstein Ost. Bitte entkoppeln Sie diesen Prozess.“

Der SÜDKURUER hat allerdings auch den deutlichen Widerspruch entdeckt, der in der verteilten Infobroschüre von der Stadt formuliert ist:

"An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Stadt in der besagten Broschüre die Prozesse nicht entkoppelt, sondern im Gegenteil selbst einen Zusammenhang herstellt und eine Dringlichkeit formuliert."

Wir erinnern uns: Zunächst sollte der Schweizer Investor BG Group im Tausch gegen das von Ihm erworbene Löwen Areal Bauplätze in Bambergen bekommen, wogegen sich die Bamberger erfolgreich massiv wehrten. (BG Group ist mittlerweile insolvent und hinterließ vermutlich 145 Mio. Schulden bei diversen privaten Gläubigern und Banken, siehe auch der Artikel dazu in DIE ZEIT

Gleichzeitg dachte man wohl in der Stadtverwaltung "wenn schon , denn schon" und erweiterte das Planungsgebiet im Landschaftspark flugs von 3000qm auf etwa 20.000qm. Was nach Bürgerprotesten wohl sogar dem Gemeinderat letztlich zuviel war und man reduzierte dann "deutlich..." auf etwa 16.000qm.

Einer der vielen Gläubiger der BG Group , die INTERAGENDA AG von Georg Dürr, behauptete dann, dass das Löwenareal nun ihr Eigentum sei. Die Stadt machte einen Tauschvertrag mit ihm, sogar bereits notariell beglaubigt. Wurde da von der Verwaltung überhaupt geprüft, ob Dürr als Eigentümer des Löwen im Grundbuch eingetragen ist? Ein Vertrag mit einer ungewissen Zukunft, denn er wird nur wirksam, wenn die Stadt im Landschaftspark Baurecht schafft.

Insgesamt eine total undurchsichtige Angelegenheit, bei der die Verwaltung durch ihre Geheimhaltung und durch sehr widersprüchliche Angaben nicht unschuldig ist. Für die BÜB+ ist das alles wieder ein Beleg dafür, dass die Verwaltung nicht unbedingt an bürgernaher Aufklärung interessiert ist. 

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Zeitler

Stattdessen organisiert die Stadtverwaltung am 26.11. eine einseitige Informationsveranstaltung auf Kosten der Steuerzahler - ohne dass die Bürgerinitiative dazu eingeladen ist, ihre Position darzulegen! Dass die Verwaltung diese einseitige Veranstaltung auch noch im amtlichen Teil des HalloÜ und sogar in der Informationsbroschüre bewirbt, ist für die BÜB+ nun Anlass gewesen, gegen Oberbürgermeister Zeitler eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim RP Tübingen einzulegen.  

Fazit: Stimmen Sie mit JA für den Erhalt des vollständigen Landschaftsparks. Denn selbst ein NEIN  und damit für die Bebauung verhilft den Deisendorfern eher nicht zum DGH. 

Donnerstag, 20. November 2025

Städtische Infoveranstaltung ohne Einladung der Bürgerinitiative

Mit der aktuell verteilten Infobroschüre zum Bürgerentscheid am 14.12.2025 erfuhr man, dass die Stadtverwaltung am 26.11. eine öffentliche Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchführen will.

Die Tagesordnung besteht aus einem Grußwort des Oberbürgermeisters und einer Erklärung des Bebauungsplans durch die zuständige Planerin Kathrin Meyer vom Bauamt. Nach "Verschiedenes" endet die Veranstaltung, die im amtlichen Mitteilungsblatt HalloÜ unter "Aus der Stadtverwaltung" und bei "Amtliche Bekanntmachungen" veröffentlicht wurde.

Die Bürgerinitiative "Landschaftspark St. Leonhard" weist auf ihrer Homepage (Link) darauf hin, dass diese Veranstaltung lediglich die Sichtweise der Verwaltung widerspiegeln wird. Die BI wurde zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen, auch wurde ihr nicht die Möglichkeit zur Darlegung ihrer Positionen gegeben. 

Für uns als BÜB+ ist das sehr überraschend, dass in amtlichen Veröffentlichungen eine derart einseitige Informationsveranstaltung beworben wird: Alle Amtsträger, Parteien, Wählervereinigungen und die Fraktionen des Gemeinderates unterliegen laut städtischer Satzung vor Wahlen einer 6-wöchigen Karenzzeit, in der sie keinerlei Informationen im Mitteilungsblatt veröffentlichen dürfen, lediglich bezahlte Anzeigen sind zulässig. Für die Stadtverwaltung als betroffene "Partei" im Bürgerentscheid scheint das nicht zu gelten.

Samstag, 15. November 2025

Einwohnerversammlung 2025-wo waren die Einwohner?

Spärlich besetzter Kursaal bei wichtigen Themen
Nach 2,5 Jahren lud die Stadtverwaltung tatsächlich mal wieder zu einer Einwohnerversammlung ein. Und dass gleich mit drei wichtigen Themen auf der Tagesordnung: Ganztagsbetreuung an den Grundschulen, Fortschreibung des ISEK (Integriertes Stadt Entwicklungs Konzept) und eine Umbennung mit neuen Inhalten für das Fachgebiet Integration zu "Gesellschaftlicher Zusammenhalt". 

Vorab: Das alles interessierte die meisten der knapp 25.000 Einwohner und Einwohnerinnen von Überlingen eher nicht. Denn der große Kursaal war nur spärlich mit gezählten 60 Personen besetzt. Wenn man davon rund zehn Mitarbeiter der Verwaltung und sieben Stadträte und den OB abzieht, waren es gut 40 Einwohnerinnen und Einwohner, die sich aus verschiedensten Gründen im Kursaal eingefunden hatten. 

Der Vortrag zum Thema "Ganztagsbetreuung an Grundschulen", eigentlich ein Pflichtthema für Eltern mit Grundschulkindern, war für alle anderen eher schwer verständlich. Entsprechend gering waren die Nachfragen auf den sehr informativen Vortrag von Abteilungsleiter Scharbach.

Anders dann beim Thema ISEK.

Baubürgermeister Kölschbach erläuterte den Sinn und Zweck eines ISEK: Ohne das gibt es für Stadtentwicklungsprojekte keine staatlichen Zuschüsse, es ist also ein Pflichtwerk. Aber zehn Jahre nach Fertigstellung sei es überholt, müsse aktualisiert werden. Einen süffisanten Seitenhieb auf die aktuelle Diskussion um die Teilbebauung des Landschaftspark St. Leonhard konnte er sich nicht verkneifen: Schon im aktuellen ISEK sei das Gebiet zwischen Oberer St. Leonhardstraße und Rauensteinstraße  "sogar noch viel größer" als Baugebiet eingezeichnet und von dem Begriff Landschaftspark fände sich im ganzen ISEK nichts.

Und genau da hat Kölschbach das ISEK vollkommen falsch interpretiert, worauf der Schreiber dieser Zeilen -damals selbst aktiv bei der ISEK Erstellung dabei - hinwies: 

  • Das fragliche Gelände ist zwar orange als potenzielles Baugebiet eingezeichnet, aber eben nur als "weitere Potenzialflächen zu prüfen": Weil es im FNP (Flächennutzungsplan) eben nicht als potenzielles Baugebiet ausgewiesen ist.
  • Mit Hinweis auf die bestehende Bebauung der Umgebung heißt es im ISEK: "Somit eignet sich der Standort für verdichteten Einfamilienhausbau". Und eben nicht für 16 große Gebäude im hohen Geschosswohnungsbau.
  • Dass genau dieser aktuell für eine
    mehrgeschossige Wohnbebauung vorgesehene Bereich der Kleingärten und der angrenzenden Wiese (ehemaliger Reitplatz) im Plan als zu erhaltende Grünfläche eingezeichnet ist, scheint Kölschbach glatt übersehen zu haben.

Wenn man also schon das ISEK, immerhin ein von den Gremien und der Bürgerschaft offiziell erstelltes Konzept, als Beleg für eine gewünschte Bebauung hervorholt, dann sollte man das auch korrekt tun und nicht falsche Tatsachen anführen. 

In der anschließenden Diskussion war es mehreren Fragestellern und Fragestellerinnen wichtig zu erfahren, ob die Verwaltung garantieren könne, dass im geplanten Baugebiet tatsächlich der sog. "bezahlbare Wohnraum" entstehen kann. Man verwies auf die Aussage der BGÜ, dass "in Überlingen ein bezahlbarer Wohnungsbau nicht realisierbar" sei. So eine richtig eindeutige Antwort gaben dazu weder die Verwaltung, noch die sich zu Wort meldenden Stadträte (und Landtagskandidaten) von SPD und CDU. Auch auf die Frage, wieviel der Gesamtfläche denn der ominöse Schweizer Investor bekomme und was der dort vorhabe, gab es außer der Aussage zu "etwa 3200qm" keine befriedigende Antwort.

Punkt 3: Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die Idee ist gut, die OB Zeitler umfassend erläuterte: Eine gemeinsame Stelle bei der Verwaltung, in der alle Fragen des gesellschaftlichen Miteinanders gebündelt bearbeitet und beantwortet werden sollen, kann nur gut sein. Vielleicht kommt aus dieser Abteilung dann auch mal eine Anregung, dass man in wichtigen oder strittigen Fragen doch zunächst mal mit den Bürgerinnen und Bürgern sprechen sollte, um einen möglichen Konsens auszuloten.

Dirk Diestel, Vorsitzender der BÜB+ 

Donnerstag, 6. November 2025

Warum Ihr Ja für den Erhalt des Landschaftsparks eine gute Entscheidung ist: Die aktuelle Broschüre

Die Informationsbroschüre fasst die Beweggründe der Bürgerinitiative Landschaftspark St. Leonhard klar und kompakt zusammen. Der Link zur Broschüre hier.


 

Montag, 20. Oktober 2025

Ist das Bürgernähe? Oder eher Wahlbehinderung?

Pressemitteilung der BÜB+

Nur 10-15km bis zur Wahlurne... 
Mit Erstaunen liest man im SÜDKURIER, dass die Anzahl der Wahllokale für den kommenden Bürgerentscheid am 14.12. drastisch verringert werden, speziell in den Ortsteilen. Die Begründung erscheint zumindest seltsam: Man erwarte wenig Wahlbeteiligung in den Ortsteilen. Stellt sich die Frage: Wer erwartet das? 

Die Folge ist doch, dass sich jetzt sicher viele Bürger kaum noch imstande sehen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen: Die Bürgerinnen und Bürger aus Nußdorf sollen hin und zurück etwa 10km mit dem Auto fahren, um nach Deisendorf zu kommen. Die Hödinger gar rund 15km, um nach Bonndorf zu reisen. ÖPNV? Wie und wann soll man an einem Sonntag per Bus zu den Wahllokalen kommen und noch fraglicher: Wie nach der Abstimmung zeitnah wieder zurück?

Wie verträgt sich die Entscheidung der Stadtverwaltung mit den allgemeinen Grundsätzen für die Erreichbarkeit von Wahllokalen? 

  • Die Behörden sollen die Wahllokale so wählen, dass wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sie möglichst bequem erreichen können.
  • In der Praxis wird angestrebt, dass jeder Wahlberechtigte innerhalb eines zumutbaren Weges (z. B. Fußweg bis 20–30 Minuten oder kurzer ÖPNV‑ oder Fahrweg) sein Wahllokal erreichen kann.
  • Für Bürgerentscheide gelten dieselben Grundsätze wie für Wahlen: Barrierefreiheit, gute Erreichbarkeit, ausreichende Öffnungszeiten, geeignete Standorte.


Um einen gültigen Bürgerentscheid zu erreichen, müssen mindestens 20% der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnehmen. Der Bürgerentscheid ist auch nur dann erfolgreich, wenn die Abstimmungsmehrheit gleichzeitig 20 % aller Stimmberechtigten ausmacht, also für JA stimmt.

Diese Hürde ist nicht einfach zu nehmen und erfordert eine hohe Wahlbeteiligung. Die Verwaltung erklärt, dass man schließlich auch Briefwahl machen könne. Das ist richtig und kann besonders den Bürgerinnen und Bürgern der abgehängten Ortsteile nur dringend angeraten werden. Trotzdem fragt man sich, wie mit faktisch schwer erreichbaren Wahllokalen Bürgernähe praktiziert werden soll? Natürlich wird mit dieser Verwaltungsentscheidung eine hohe Wahlbeteiligung spürbar erschwert.

Donnerstag, 25. September 2025

Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden am 14.12.2025 über die Zukunft des Landschaftsparks St. Leonhard

Nach einer emotionsreichen Debatte, in der besonders Ingo Wörner (FDP) und Dr. Röver (SPD) die Bürgerinitiative St. Leonhard scharf angriffen, hat der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit das Bürgerbegehren anerkannt und den Termin für den Bürgerentscheid am 14.12.25 festgelegt.


In ihrer Rede vor dem Gemeinderat hatten die Sprecherinnen der BI, Andrea Knorr und Elisatbeth Horn, lediglich ausgeführt, dass die Zahl von 1183 ungültigen Unterschriften deutlich über dem landesweiten Durchschnitt für ungültige Stimmen bei Bürgerbegehren  liegt. Und sie baten die Verwaltung um eine Aufschlüsselung, wie sich die ungültigen Unterschriften zusammensetzen. Das nahmen Wörner und Röver zum Anlass, der Bürgerinitiative massiv vorzuwerfen, sie würden die Sorgfalt der Verwaltung bei der Überprüfung der Unterschriften anzweifeln. 

Überhaupt, so Röver, würde die Bürgerinitiative aggressiv vorgehen und er erwarte ehrliche Aussagen. Er wiederholte seine (unbelegten) Vorwürfe hinsichtlich eines Illustrationsfotos oder dass die BI Kinder in den Kindergärten beeinflussen würde, weil sie nach einer Bebauung "dann ihren Schlittenhang verlieren" würden. Auch sei er mehrfach persönlich beschimpft worden. Röver ist nach wie vor überzeugt, dass nur durch die Bebauung eines Teils des Landschaftsparks so dringend benötigter "bezahlbarer Wohnraum" entstehen könne. Ingo Wörner (FDP) bezeichnete die Argumente der BI als "alternative Wahrheiten".

In der Folge erläuterte der Leiter der Wahlbehörde, Herr Moser, sehr ausführlich, warum die 1182 Unterschriften ungültig seien: Auswärtige Personen hätten unterschrieben, nicht EU Bürger, unter 16 jährige und einige Unterschriften seien schlicht unlesbar. Auch wurde mal das Datum der Unterschrift nicht angegeben. Aber immerhin seien ja noch 3919 Unterschriften gültig und das sei die dreifache Anzahl der notwendig gewesenen Unterschriften.

Alle Gemeinderäte, mit Ausnahme von Stadtrat Dichgans (CDU), erkannten das Bürgerbegehren als rechtskonform und formal korrekt an und votierten anschließend - bei einer Gegenstimme (Dichgans) und einer Enthaltung - für den Bürgerentscheid. 

Interessant übrigens, dass am gleichen Tag in einem Artikel im SÜDKURIER die Baugenossenschaft Überlingen erklärte, dass es in Überlingen schwer sei, sogenannten "bezahlbaren Wohnraum" zu schaffen. „Im Neubau lässt sich bezahlbarer Wohnraum derzeit nicht umsetzen“, formulierte Wiest ganz dezidiert. "Man müsse von den hohen Baukosten zwischen 5000 und 6000 Euro pro Quadratmeter ausgehen." 

Dienstag, 16. September 2025

Gemeinderat entscheidet über das Bürgerbegehren bereits am 24.9.

Bereits am 24.9. wird der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu einem Bürgerentscheid der Bürgerinitiative "Landschaftspark St. Leonhard" entscheiden.

Der Gemeinerat muss die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen, für das die BI 5030 Unterschriften eingereicht hat. Diese unglaubliche Anzahl ist fast die vierfache Menge der eigentlich nur notwendigen Unterschriften von 7% der wahlberechtigten Bürger. So haben etwa 26% mit ihrer Unzterschrift für den Bürgerentscheid gestimmt.

Die Gemeinderatssitzung beginnt am Mittwoch, 24.9. um 17 Uhr im Pfarrsaal am Münsterplatz. Die Bürgerinnen und Bürger können dabei sein und die Beratungen verfolgen. 

Montag, 4. August 2025

Die BÜB+ gratuliert der Bürgerinitiative

Wir gratulieren der BI Landschaftspark St. Leonhard ganz herzlich zu dem unglaublichen (Zwischen-)Ergebnis der Unterschriftensammlung für einen Bürgerentscheid zu den Bebauungsplänen eines Teils des Landschaftspark St. Leonhard: 4957 Unterschriften!
Die Anzahl der Unterschriften hat schon vor Abschluss des zulässigen Sammlungszeitraums die damaligen 3400 Unterschriften zum Erhalt der Platanenallee deutlich übertroffen! Daran sieht man, dass für die Überlingerinnen und Überlinger der Erhalt des vollständigen Landschaftsparks, der Landschafts- und Naturschutz und das Recht auf umfassende Bürgerbeteiligung ein großes Thema ist. Die Unterstellung, dass da "nur wenige selbst betroffene Anwohner" protestieren, ist eindrucksvoll widerlegt. Die Verwaltung und der Gemeinderat sind nun aufgefordert, zeitnah einen Bürgerentscheid anzusetzen.

 

Mittwoch, 16. Juli 2025

SWR dreht in Überlingen einen Beitrag zum Landschaftspark

Am Mittwoch war ein dreiköpfiges Fernsehteam von SWR Baden-Württemberg in Überlingen, um mit und über die Bürgerinitiative zur Erhaltung des vollständigen Landschaftspark St. Leonhard einen Beitrag zu drehen. Dieser wird im Rahmen der kommenden Ausgabe von "Zur Sache Baden-Württemberg" am Donnerstag 17.7.2025 um 20.15 Uhr in SWR Fernsehen ausgestrahlt.


 
 
Die Redakteurin Frau Schmitt interessierte sich für die Beweggründe, Ziele und Hoffnungen der Bürgerinitiative. Die Sprecherin der BI, Andrea Knorr, hatte auf alle Fragen die richtigen Antworten. 
Auch wurde sie gefragt, warum man es überhaupt als notwendig erachtet, eine Bürgerinitiative zu gründen und ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheides zu initiieren: Weil es die einzige Möglichkeit sei, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu kommunizieren, da ein Dialog mit Verwaltung und Gemeinderat bisher eher nicht zustande gekommen ist. 


Das Bürgerbegehren, für das zur Zeit Unterschriften auf einem speziellen Formular (Link zum Download) gesammelt werden, müssen mindestens 7% der Überlinger wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen. Damit kann dann der Antrag auf einen Bürgerentscheid gestellt werden.
Die Sendung wird auch später noch in der SWR Mediathek zu sehen sein. Den Link zum Beitrag werden wir hier veröffentlichen. 

Ergänzung 18.7.: 

Die Aufzeichnung der SWR Sendung findet man hier in der Mediathek Leider kamen von rund zwei Stunden Dreh nur wenige Sekunden in die Sendung. Der für Überlingen wichtige Abschnitt beginnt etwa bei 30:20 Minuten. Trotzdem konnte der Standpunkt vermittelt werden, dass in so wichtigen und umstrittenen, zudem knapp entschiedenen Fragen, die Bürgerinnen und Bürger das entscheidende Wort haben müssen.

Aktuell lädt die Bürgerinitiative herzlich zum Besuch des Infostandes am Samstag, 19.7. beim Wochenmarkt ein. Gerne will man mit Ihnen Fragen, Anregungen, aber auch begründete Kritik diskutieren. Wer seine Unterschrift für das Bürgerbegehren noch nicht abgegeben hat, kann dies natürlich auch machen. 

Nicht vergessen: Ihre Unterschrift zum Bürgerbegehren bedeutet noch nicht ein endgültiges JA oder NEIN zum Bebauungsplan! Es ist aber eine Voraussetzung für den Bürgerentscheid. Mit ihm haben Sie die Möglichkeit, ein Votum für oder gegen die geplante Bebauung abzugeben.

© Textübernahme mit freundlicher Genehmigung der Bürgerinitiave Landschaftspark St. Leonhard  

Donnerstag, 10. Juli 2025

JA oder NEIN

(c) Motiv mit freundlicher Genehmigung der Bürgerinitiative Landschaftspark St. Leonhard 

 Jede einzelne Unterschrift zählt, hier können Sie das Formular herunterladen.

Freitag, 4. Juli 2025

Aufstellungsbeschluss Rauenstein Ost (Teil des Landschaftspark St. Leonhard)

Im aktuellen Mitteilungsblatt HalloÜ wird amtlich der am 28.5.2025 im Gemeinderat gefasste Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Rauenstein Ost" bekannt gemacht. Das Plangebiet liegt im als Landschaftspark St. Leonhard geschützten Gebiet der St. Leonhard Wiese und der bestehenden Kleingartenanlage. Die Bezeichnung "Rauenstein Ost" ist sehr verwirrend und lenkt von der tatsächlichen Lage ab. In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss werden von der Verwaltung widersprüchliche Angaben gemacht.
Darstellung nach Angaben aus der GR Vorlage (BI St.L)

So heíßt es dort, dass im Rahmen einer Bedarfsanalyse bis 2030 ein Bedarf an 900 Wohnungen besteht. Nicht erwähnt wird, dass diese Bedarfsanalyse von 2019 stammt und zwischenzeitlich ein Großteil der benötigten Wohnungen erstellt oder zumindest in Planung ist. Alleine bis 2023 wurden unter Berücksichtigung von 80 rückgebauten Wohnungen bereits 604 neue Wohnungen erstellt. In 2024 und 2025 sind weitere 926 Wohnungen in Planung, teilweise bereits bezogen. Das heißt: Der Bedarf 900 Wohnungen ist bereits jetzt mit 1530 Wohnungen deutlich überschritten. Das wird von der Verwaltung schlicht verschwiegen oder bestritten. Es ist also vollkommen unnötig, den Landschaftspark für Wohnungen zu zerstören. Nicht berücksichtigt sind auch die vielen leerstehenden Wohnungen in Überlingen.

Die Verwaltung argumentiert mit "bezahlbarem Wohnraum". Mal abgesehen davon, dass für entsprechende Einkommen jede Wohnung bezahlbar ist, sind Wohnungen in dieser exponierten Lage mit teilweise See- und Bergsicht sicherlich nicht für Familien und kleine Einkommen bezahlbar. Das Argument "das Gelände gehört ja schon der Stadt/Spital und deshalb kann billiger gebaut werden" ist ist finanztechnischer Unsinn: In den kalkulierten Kosten eine Projektes muss der Wert einer Immobilie angesetzt werden, den man theoretisch bei Kauf bezahlen müsste. Alles andere wäre eine finanzielle Milchmädchenrechnung. (Wobei die "Milchmädchen" meist intelligent genug sind, den Zusammenhang zu verstehen). Da das Gelände Eigentum von Überlingen ist und so theoretisch das der Überlinger Bürgerinnen und Bürger, kann und darf keine Verwaltung Grundstücke unter Wert abgeben. Und dass der dubiose Schweizer Investor (DIE ZEIT: "der 100 Millionen Betrug") kaum bereit sein wird, auf Gewinnmaximierung zu verzichten, dürfte klar sein.

Es wird behauptet, dass das Gebiet über die bereits bestehende Erschließungsstraße angebunden wird. Dass für den erstmalig notwendigen Ausbau der Rauensteinstraße enorme Finanzmittel nötig werden erkennt jeder, der den aktuellen Zustand der Straße kennt. Hier ist ohne Ausbau keine deutliche Mehrbelastung durch den zusätzlichen Verkehr denkbar.

Gar nicht erwähnt wird im Aufstellungsbeschluss, auch nicht diskutiert, ist die Tatsache, dass das Gebiet im Regionalplan als freizuhaltende Parkfläche ausgewiesen ist. Das muss zunächst geändert werden. Dagegen sind Klagen möglich und schon angekündigt. Wegen der vielfältigen Flora und Faune mit z.T. streng geschützten Vorkommen haben sich NABU, BUND, DUH und andere Organisatíonen konsequent gegen jede Bebauung ausgesprochen.

Die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Landschaftspark St. Leonhard hat ein Bürgerbegehren gestartet. Das notwendige Formular für Unterschriften kann hier heruntergeladen werden. 

Freitag, 6. Juni 2025

Bürgerentscheid: Wir unterstützen die BI St. Leonhard

Nachdem der Überlinger Gemeinderat mit äußerst knapper Mehrheit von nur einer Stimme einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Landschaftspark Stz. Leonhard gefasst hat, sind wir der Überzeugung, dass dieser Beschluss durch die Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid bestätigt oder abgelehnt werden muss.

Die Bürgerinitiative Landschaftspark St. Leonhard hat unmittelbar nach dem Gemeinderatsbeschluss ein Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid gestartet. Dazu werden ab sofort Unterschriften gesammelt. Mindestens 1500 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Überlingen ab 16 Jahren müssen das Begehren auf dem vorgegebenen Formular unterschreiben und im Original bei der Bürgerinitiative abgeben. Die BI wünscht sich eine deutlich höhere Beteiligung! Deshalb geben wir sehr gerne den Wunsch weiter, dass die Bürgerinnen und Bürger im Freundeskreis und in der Nachbarschaft aktiv für eine Unterschrift werben. Download des Formulars hier

Dienstag, 27. Mai 2025

645 leerstehende Wohnungen in Überlingen

Laut Microzensus von 2022 stehen in Überlingen aus verschiedensten Gründen 645 Wohnungen ungenutzt leer, immerhin 4,8% aller Wohnungen. So berichtet es der SÜDKURIER am Montag.
Leerstehend, sanierungsbedürftig: Aktivierbarer Wohnraum


Man kann davon ausgehen, dass es jetzt in 2025 nicht weniger geworden sind. „Die Zukunft liegt im Bestand“, ist der Artikel überschrieben. Am kommenden Mittwoch aber soll/will der Gemeinderat entscheiden, ob im ausgewiesenen Landschaftspark St. Leonhard unter dem missverständlichen Namen „Rauenstein Ost“ ein großer Bereich mit einem Bebauungsplan überplant werden soll.

Welch ein Widerspruch:
Ein Landschaftspark für die Naherholung der Bürger, mit hoher Biodiversität, mit nachgewiesenen Zauneidechsen und einer ungewöhnlich artenreichen Flora und Fauna, soll für angeblich „bezahlbaren Wohnraum“ geopfert werden. Alle Umweltverbände von NABU bis DUH lehnen hier jede Bebauung ab. Es ist doch eine Illusion zu glauben, dass in diesem wertvollen Gebiet - schon gar nicht in den Penthäusern der 16 vierstöckigen Gebäude mit See- und Alpensicht - junge Familien bezahlbar wohnen werden! Oder dass der Schweizer Investor, dem in einem bis heute streng geheim gehaltenen Vertrag eine große Teilfläche überlassen werden soll, dort soziales Wohnen ermöglicht? Zumal dem Schweizer Vertragspartner laut einem Artikel in DIE ZEIT sehr dubiose Geschäftspraktiken und ein „100 Millionen Betrug“ nachgewiesen wurde. Macht sich darüber denn keiner Gedanken?

Der Überlinger Gemeinderat ist aufgerufen, diesen ökologischen Wahnsinn zu stoppen und besser alle Energie in Überlegungen zu stecken, wie man die vielen leerstehenden Wohnungen aktivieren kann. Schade, dass die Idee der FDP aus dem OB Wahlkampf für einen Bürgerentscheid zu dieser Fragestellung anscheinend nicht mehr verfolgt wird: Die Bürgerinnen und Bürger müssen dazu gefragt werden!

 

Freitag, 23. Mai 2025

Landschaftspark St. Leonhard: Jetzt wird es ernst!

Am vergangenen Montag hat der Bauauschuss bereits grünes Licht gegeben: Mehrheitlich wurde einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Rauenstein Ost" (das Gebiet ist Teil des Landschaftspark St. Leonhard) zugestimmt. Am kommenden Mittwoch 28.5. , ab 17 Uhr im Pfarrzentrum) soll der Gemeinderat endgültig beschließen. 

Den vielen Argumenten gegen die Überbauung wurde wenig Aufmerksamkeit geschenkt, auch nicht den Hinweisen, die von Journalisten der DIE ZEIT zum Schweizer Investor aufgedeckt wurden. Siehe: Der 100 Millionen Betrug.

Die Bürgerinitiative zum Erhalt des Landschaftsparks wird duch die BÜB+ inhaltlich unterstützt. So zeigen wir hier auch gerne eine Computerdarstellung, wie das Baugebiet den Charakter des Geländes "St. Leonhardswiese" vollständig verändert und zerstört. Die noch bestehenden Kleingärten werden ersatzlos vernichtet. 

© BI Landschaftspark St. Leonhard
Weiterführender Link:
Die BI ruft dazu auf, die Gemeinderatssitzung am 28.5. zu besuchen und so ein Zeichen an die Stadträte zu setzen, dass man mit den Plänen keinesfalls einverstanden sein wird.

Dienstag, 20. Mai 2025

Schlechter Ton

Montag, 14 Uhr, Rathaussaal: Sitzung des ABTV (Bauausschuß). Bürgermeister Kölschbach eröffnet die Sitzung pünktlich, es sind etwa 20 Bürger und Bürgerinnen anwesend, die sich für die Themen der Tagesordnung interessieren. Man versteht ihn sehr schlecht.

Ein Bürger meldet sich, bemängelt, dass man die Worte von Herrn Kölschbach nicht oder schlecht verstehen könne. (Die Wortbeiträge werden über eine Lautsprecheranlage verstärkt) . Andere Bürger stimmen der Meldung zu. 

BM Kölschbach: "Dann müssen Sie halt leise sein!" (es war ganz still bei den Zuhörern!)

Bürger: "Man versteht Sie nicht über Lautsprecher!"

BM Kölschbach sinngemäß: "Wenn Sie weiterreden, mache ich von meinem Hausrecht gebrauch und Sie verlassen den Saal!" (Den genauen Wortlaut konnte man tatsächlich nicht verstehen)

Unser Fazit:
So geht man nicht mit interessierten Bürgern um! Einen akustisch schlechten Ton muss man nicht mit einem noch schlechteren Ton übertreffen. Bürgernähe ist anders.

 

Donnerstag, 8. Mai 2025

DIE ZEIT: Der 100 Millionen Betrug

© DIE ZEIT, Ausriss Bürgerinitiative St. Leonhard
Kürzlich berichtete die Zeitung DIE Zeit über einen 100 Millionen Betrug der Schweizer BG Business Group.Was hat das mit Überlingen zu tun?

Im Rahmen eines geplanten Tauschgeschäftes schloß die Stadtverwaltung mit BG einen bis heute streng geheimen Vertrag, in dem ein Tausch des Deisendorfer LÖWEN Areals mit wertvollen Flächen im Überlinger Landschaftspark St. Leonhard geregelt wurde. BG ging wenig später in die Insolvenz, der Vertrag sofort auf die INTERAGENDA AG über. Die aber scheint eng verquickt mit BG. Zwei Investigativjournalisten von DIE ZEIT fanden erstaunliche Details.

Mehr nachlesen kann man auf der Homepage der Bürgerinitiave zum Erhalt des Landschaftsparks. Wir haben den DIE ZEIT Artikel hier verlinkt.

Der Gemeinderat hat zunächst am 19.5. im Bauausschuss und dann im GR am 28.5. erneut die Beratung über einen Aufstellungsbeschluss für große Flächenbebauung im Landschaftspark auf der Tagesordnung, obwohl laut der BI St. Leonhard die Verwaltung und die Gemeinderäte über die Veröffentlichung und die Enthüllungen von DIE ZEIT informiert wurden. Man kann nur fordern, dass alle Aktivitäten hin zu einer möglichen Bebauung des Landschaftsparks unverzüglich gestoppt werden, um den Tauschvertrag nicht wirksam werden zu lassen! Der steht nach unserem Wissen unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Überlingen im Landschaftspark Baurecht schafft. Überlinger Naherholungsgebiete sind für uns Bürger zu wertvoll, um sie irgendwelchen dubiosen Investoren zu überlassen! Dass die behauptete Notwendigkeit zur Schaffung von "bezahlbarem Wohnraum" jeder Grundlage entbehrt, macht den geplanten Aufstellungsbeschluss ohnehin überflüssig. Siehe unser Bericht. Im Landschaftspark kann kein "bezahlbarer Wohnraum" entstehen, schon gar nicht, wenn Investoren das Sagen haben.

 

Dienstag, 25. März 2025

Ist der ominöse Vertrag mit dem Schweizer Investor befristet?

Nachdem wir uns immer wieder an verschiedenen Quellen nach dem geheimen Inhalt des Vertrages zwischen der Stadt Überlingen und dem Schweizer Investor Dürr erkundigt hatten, wurde uns diskret eine überraschende Information gegeben. Den Wahrheitsgehalt konnten wir nicht verifizieren.

Angeblich soll der Vertrag, der die Übernahme des Deisendorfer "Löwen" Areals durch die Stadt im Tausch gegen eine gleich große Fläche im Landschaftspark St. Leonhard (im Bebauungsplan unscheinbar "Rauenstein Ost" getitelt) regelt, zeitlich befristet abgeschlossen worden sein. Nach unserem Informanten soll er mittelfristig auslaufen, wenn der Tausch bis zu einem definierten Datum nicht vollzogen ist. 

Wir sind der Überzeugung, dass dies eine gute Gelegenheit wäre, das geplante Tauschgeschäft zu beenden. Zumindest hinsichtlich einer Tauschfläche im Landschaftspark St. Leonhard.

Donnerstag, 13. März 2025

Landschaftspark St. Leonhard: Braucht Überlingen dort massive Bebauung?

Die aktive Bürgerinitiative zum Erhalt des Naherholungs- und Landschaftspark St. Leonhard (die Stadt plant dort unter dem missverständlichen Begriff "Rauenstein Ost" eine massive Bebauung mit 16 großen mehrstöckigen Gebäuden) hat zusammengestellt, wie viele Wohnungen in den vergangenen 10 Jahren neu gebaut wurden, wie viele in der nächsten Zeit noch dazu kommen und welche zusätzliche Einwohnerzahl dem entgegensteht. 

Die Angaben basieren auf Daten des Statistischen Landesamtes und auf Vorlagen im Gemeinderat. Hochinteressant, man muss sich diese Zahlen anschauen! Fazit: Wir haben im Hochpreissegment mehr als genug Wohnungen, sogenannte "bezahlbare" Wohnungen werden in absehbarer Zeit ebenfalls ausreichend vorhanden sein. Kein Grund also, Teile des beliebten Landschaftspark St. Leonhard zu bebauen!

Mehr dazu zu lesen unter www.landschaftspark-st-leonhard.de