Mittwoch, 3. Dezember 2025

Schweizer Investor: Rechtsanwalt Faupel erzwingt Akteneinsicht


Mal abwarten, was veröffentlicht wird. ©Harm Bengen
Es ist bisher nur eine kurze Berichterstattung in SÜDKURIER online, aber der Inhalt ist brisant. Der frühere Überlinger Rechtsanwalt Hermann Josef Faupel hat über das LIFG (Landes Informations Freiheits Gesetz) Auskünfte zum geheim gehaltenen Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Überlingen und den Schweizer Investoren verlangt. Bekanntlich soll an Investoren ein großer Teil der Baufläche gehen, die über den Bebauungsplan "Rauenstein-Ost" im Landschaftspark St. Leonhard erschlossen werden soll. Am 14.12. entscheiden die Bürger, ob das so geschehen darf oder ob der Landschaftspark St. Leonhard vollständig erhalten bleiben muss.

Faupel hatte den Antrag bereits im Sommer gestellt. Ende November bekam er die Nachricht, dass seinem Antrag stattgegeben werden wird, aber er erst dann Informationen bekäme, wenn die Entscheidung der Stadt "bestands-  oder rechtskräftig" sei. Wann das der Fall sein wird und welche Vertragsteile dann veröffentlicht werden, ist noch offen. Die Verwaltung beruft sich auf "schützenswerte Interessen".

Die Informationen zu dem Vertrag und ggf. zu den aktuellen Besitzverhältnissen des "Löwen Areal" in Deisendorf dürften für viele Bürgerinnen und Bürger spannend sein. Man fragt sich schon lange, warum die Verwaltung seit Jahren den Vertrag und alle Details des Handels bei strengster Geheimhaltung unter Verschluss hält. Und das, obwohl der erste Vertragspartner BG Business Group in die Insolvenz ging und angeblich über 145 Mio. Euro Schaden hinterlassen hat.

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