Wer heute den SÜDKURIER aufgeschlagen hat, konnte den umfangreichen Leserbrief vom Überlinger Bürger Matthias Theissen gar nicht übersehen. Geschweige denn überlesen. Matthias Theissen schreibt nicht oft, aber wenn er es tut, haben seine Texte immer Hand und Fuß, er weiß, worüber er was und wie schreibt. Wir möchten den Lesern unseres Blogs das Ergebnis nicht vorenthalten, aber auch nicht den Pressetext, den die BÜB+ dazu verfasst hat.
Stellungnahme der BÜB+ zum Leserbrief von Matthias Theissen am 9.1.2020
Matthias Theissen rennt mit seinen Ausführungen hinsichtlich der Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen der städtischen GmbHs bei der BÜB+ nicht nur offene Türen ein, nein, es sind ganze Scheunentore, die bei uns für seine Ideen und Anregungen offen stehen. Schon im Wahlkampf des vergangenen Jahres hat die BÜB+ die Öffentlichkeit von Sitzungen des Gemeinderates und der beschließenden Ausschüsse, aber auch der Aufsichtsräte der städtischen GmbHs thematisiert. Wohl wissend, dass es gewaltig dicke Bretter sind, die für mehr Öffentlichkeit gebohrt werden müssen.
Aber mit gutem Willen und der Unterstützung anderer Fraktionen sollte dies zu schaffen sein. Matthias Theissen hat recht, wenn er sagt, dass es für den Ober-/Bürgermeister einer Gemeinde deutlich einfacheres Regieren bedeutet, wenn nach dem Motto „Das einzige was stört, sind die Bürger“ diese möglichst ausgeschlossen werden. Zumal bei der in Baden-Württemberg sehr kritisch zu sehenden Doppelfunktion des Verwaltungschefs bei gleichzeitigem Vorsitz im obersten Kontrollgremium Gemeinderat Interessenskonflikte kaum auszuschließen sind. Wenn dann der Ober-/Bürgermeister zusätzlich kraft Amt auch Vorsitzender der Aufsichtsräte ist, macht dies die möglichen Konflikte nicht kleiner. Zumal es selbst Stadträten bei Strafandrohung untersagt ist, Themen der Aufsichtsräte in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Seit Herbst wartet der Gemeinderat auf die endgültige Behandlung der Anträge hinsichtlich der neu zu formulierenden Hauptsatzung, nachdem OB Zeitler den bereits angesetzten Tagesordnungspunkt während der Debatte ohne vorherige Abstimmung abgesetzt hatte. Neben der Verpflichtung, in den Ausschüssen „müsse in der Regel öffentlich“ getagt werden, sollen nach dem Antrag der BÜB+ die Themen hinsichtlich des ÖPNV Stadtverkehrs weiterhin im Gemeinderatsausschuss verbleiben und nicht auf die GmbH übertragen werden. OB Zeitler nannte den Aufsichtsrat dann einen „Quasi Fachausschuss des Gemeinderates“, der diese Aufgaben übernehmen könne.
Dieser Meinung konnte selbst das angefragte Regierungspräsidium nicht folgen: Da Aufsichtsräte immer nichtöffentlich tagen, könnten diese niemals einem Gemeinderatsausschuss - entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung - gleichgesetzt werden.
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