Freitag, 22. Juni 2018

BÜB+ Pressemitteilung zu Windkraftanlagen im Überlinger Wald

Heute berichtet der Südkurier über eine Inititive des Überlinger Fachmanns für Windkraftanlagen, Ulrich Bielefeld.
Bereits vor Monaten hatte sich die BÜB+ gegen Windkraftanlagen ausgesprochen, die in Hilpensberg/Denkingen gegen den erklärten Willen der betroffenen Bürger errichtet werden sollen. Der Spital- und Spendfond als Besitzer der dafür benötigten Waldflächen - außerhalb Überlinger Markung - will diese an den Betreiber verpachten. Dazu hat die BÜB+ heute eine Presseerklärung veröffentlicht:

"Die BÜB+ begrüßt den Vorstoß von Herrn Bielefeld und unterstützt seine Argumentation gegen die Verpachtung von Waldflächen durch die Spitalstiftung Überlingen an einen Betreiber von Windkraftanlagen. Wir lehnen Windkraftanlagen nicht grundsätzlich ab. Vor allem offshore können sie einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung leisten. Im Landesinneren geraten sie aber schnell in Konflikt mit dem Landschafts- und Naturschutz, wie auch mit der betroffenen Bevölkerung, deren Lebensqualität massiv beeinträchtigt werden kann. Der Standort, die Ertragsprognose und nicht zuletzt die Akzeptanz der betroffenen Bewohner müssen daher stimmen, bzw. vorhanden sein.

Bereits vor einigen Monaten hat sich die BÜB+ mit den betroffenen Bewohnern der Gemeinden Hilpensberg/Denkingen und Pfullendorf solidarisch erklärt. Die Forderung nach Rücksichtnahme auf die Interessen der Bewohner auch außerhalb der eigenen Gemarkung ist in den Leitlinien der BÜB+ verankert. Ein finanzieller Vorteil für den Spital- und Spendfont der Stadt Überlingen darf keinesfalls zu Lasten der Betroffenen realisiert werden. Oberbürgermeister und Gemeinderat hatten sich in der Vergangenheit deutlich gegen Windkraftanlagen im Nesselwanger Tal ausgesprochen. Eine Politik nach dem St. Floriansprinzip (verschon unsere Bürger, belästige die anderen) wird abgelehnt.

Hinzu kommt die Befürchtung, dass ein Ertrag durch die projektierten Windanlagen kaum zu erwarten und im Insolvenzfall des Anlagenbetreibers die Stadt stattdessen für einen Rückbau der Anlagen mitten im Wald verantwortlich ist. Der Spital- und Spendfond ist aufgefordert, vorhandene Ertragsberechnungen und die Konditionen der Verpachtung offen zu legen."


So könnte es mal aussehen: Drei der Anlagen existieren bereits. Fotomontage: U. Bielefeld

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