Freitag, 5. Juli 2019

BÜB+ legt Beschwerde beim RP ein

Die Gemeindeordnung bestimmt  alle Regeln, die im Zusammenspiel von einer Verwaltung und einem Gemeinderat notwendig sind. Leider werden sie oft unbewusst, immer häufiger aber anscheinend auch bewusst nicht beachtet.

Eindeutig ist die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Die Gemeinderatssitzung am vergangenen Mittwoch war die letzte in der alten Zusammensetzung nach der Wahl am 26.Mai 2019. In §30, Absatz 2 heißt es in der Gemeindeordnung eigentlich eindeutig: „Wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, bleiben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten.“

Trotz einem Hinweis und einem Antrag durch Stadtrat Roland Biniossek setzte sich die Mehrheit mit 13:10 Stimmen, einschließlich der des Oberbürgermeisters, über diese Bestimmung hinweg und man beschloss, dass das geplante Ärztehaus in der Aufkircherstraße Ecke Uhlandstraße 3 Meter höher werden darf, als eigentlich genehmigt. Da mindestens die drei gewählten Stadträte der BÜB+ dieses so ablehnen, der alte nur noch geschäftsführende Gemeinderat aber nicht mehr Entscheidungen dieser Tragweite beschließen durfte, haben wir dem Regierungspräsidium geschrieben und Aufhebung des Beschlusses beantragt. Denn so geht es nicht. Man muss sich klar machen, dass hier vom Bürger bereits abgewählte, bzw. nicht mehr angetretene Gemeinderäte in einem wichtigen Punkt  abgestimmt haben. Dieser Vorgang war eine massive Mißachtung der Rechte des neu gewählten Gemeinderates, die wir so nicht hinnehmen:

Regierungspräsidium Tübingen
Herr Jürgen Diez

Beschwerde über einen unzulässigen Beschluss hinsichtlich §30-2 GemO
04.07.2019

Sehr geehrter Herr Diez,

hiermit legen wir förmlich Beschwerde gegen einen in der GR Sitzung am 3.7.2019 in TOP 4 gefassten Beschluss des geschäftsführenden Gemeinderates (gGR) der Stadt Überlingen ein und beantragen die Aufhebung dieses Beschlusses. Die Sitzungsvorlage 2019-125  fügen wir in der Anlage bei.

Begründung:
Am 26.5.2019 wurden die drei unterzeichnenden Mitglieder der BÜB+ e.V. mit 12,6% der Stimmen in den Überlinger Gemeinderat gewählt. Insgesamt wurden 10 neue Mitglieder gewählt, somit über ein Drittel der Mitglieder des Gemeinderates. Die konstituierende Sitzung zur Amtseinführung ist erst für den 24.7.2019 festgelegt, also etwa zwei Monate nach der Wahl.

Nach §30 Absatz 2 ist in der GemO von B-W eindeutig festgelegt, dass bis zu dem Zeitpunkt der Einsetzung des neu gewählten Gemeinderates der alte GR lediglich eine geschäftsführende Funktion hat. Wichtige Entscheidungen wie der Erlass von Satzungen etc., aber auch Entscheidungen mit weitreichender Bedeutung müssen zwingend dem neuen GR zur Entscheidung vorgelegt werden. Wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, bleiben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten

Am 3.7.2019 sollte der gGR über ein wichtiges städtebauliches Projekt „Ärztehaus“ entscheiden, das nach Aussage des Bauherren  bereits seit etwa 4 Jahren in der Bauverwaltung der Stadt anhängig ist. Nach Aussage der Verwaltung datierte die aktuell vorgelegte Planung von Mitte Juni 2019. Schon aus diesem Grund ist die plötzliche Eile nicht nachvollziehbar. Eine Aufschiebung wäre somit geboten und dem Bauherren zumutbar gewesen. Vor Beginn der öffentlichen Sitzung wurde deshalb durch mehrere geschäftsführende Stadträte die Absetzung des TOP 4 beantragt, was dann allerdings mit 10:13 Stimmen, auch mit der Stimme von OB Zeitler, abgelehnt wurde. Ein Kompromissvorschlag, lediglich zur Sache zu diskutieren, nicht aber zu beschließen, wurde nicht angenommen. Durch den anwesenden Bauherren, aber auch durch OB Zeitler wurde ein enormer Entscheidungsdruck aufgebaut, der durch nichts gerechtfertigt ist. So wünschenswert die neu geplante Klinik (die bereits seit mindestens 30 Jahren an anderer Stelle in Überlingen existiert) auch ist, hat sie nichts mit einer dringend notwenigen öffentlichen Gesundheitsvorsorge zu tun.

OB Zeitler begründete die Ablehnung des Vertagungsantrages damit, dass nicht nur Eile geboten sei, sondern dass auch die Angelegenheit selbst nicht von weitreichender Bedeutung sei. 
Allerdings wird in der Sitzungsvorlage 2019-125 in II. Sachverhalt im Absatz 2 eindeutig formuliert: „Die Entwicklung des Ärztehauses kann den Auftakt eines städtebaulichen Gesamtquartiers markieren.“ Die Verwaltung erklärt und bestätigt mit dieser Formulierung ganz eindeutig die weitreichende Bedeutung der anstehenden Entscheidung. Der  gGR ist folglich nicht mehr zu einem Beschluss berechtigt.

Das geplante Ärztehaus wird in der Sitzungsvorlage zudem als Sonderbaukörper bezeichnet, der „den Kreuzungsbereich Aufkircherstraße/Uhlandstraße baulich prägen kann“. Auch diese Formulierung lässt die weitreichende Bedeutung des Vorhabens erkennen.

Alle relevanten Vorberatungen wurden im Ausschuss für Bau, Umwelt und Forst bisher nichtöffentlich abgehalten, lediglich ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen BPlans erfolgte. Zumindest den neu gewählten Gemeinderäten sind die Ergebnisse dieser Beratungen nicht zugänglich.

Zusammengefasst stellen wir als zukünftige gewählte Gemeinderäte fest, dass durch den Beschluss vom 3.7.2019 unsere  Rechte massiv beschnitten werden. Der Beschluss ist somit als unzulässig aufzuheben und dem neu gewählten GR erneut zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Weitere Schritte behalten wir uns bei einer negativen Bescheidung vor.

Gewählter Stadtrat Dirk Diestel (Verfasser dieses Schreibens)
Gewählte Stadträtin Kristin Müller-Hausser

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