Donnerstag, 26. September 2019

Fischerhäuser Vorstadt: Warum die BÜB+ den Rahmenplan ablehnt

Am Mittwoch waren gleich drei Tagesordnungspunkte zum Thema Fischerhäuser Vorstadt (wir berichteten hier schon mehrfach zu dem Thema) auf der Tagesordnung des Gemeinderates: Beschluss zu einem Rahmenplan für das Gebiet, ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit vermutlich entsprechenden Inhalten und eine Veränderungssperre. Aus verschiedenen Gründen lehnt die BÜB+ den Rahmenplan ab, beim Bebauungsplan gibt es Bedenken. Die Erklärung der BÜB+ Fraktion dazu hier im Wortlaut:

Jetzt: Hangkante sicht- und erlebbar
Der zugebaute historische Mezgergarten
"In der vorliegenden Form lehnen wir den Rahmenplan ab. Begründung:
Der Rahmenplan legt einen Schwerpunkt auf Nachverdichtung, was dem jetzigen Charakter der Fischerhäuser Vorstadt vollkommen widerspricht. Das, was für dieses Gebiet sinnvoll ist und was man tatsächlich machen sollte, wird damit unserer Meinung nach nicht erreicht.

Der mobile Gestaltungsbeirat hatte am 31.1.2018 die Empfehlung ausgesprochen, im Interesse der Stadt und des Eigentümers -damit ist der Bauherr Gartenstraße 5-7 gemeint gewesen- einen Bebauungsplan aufzustellen. Es war ganz klar die Intention, auch das Gelände Gartenstraße 5-7 in den Bebauungsplan einzubeziehen. Es war sicher nicht die Absicht, einen Nachverdichtungsplan aufzustellen, sondern die bestehende Struktur zu erhalten. Wobei eine begrenzte Nachverdichtung durchaus sinnvoll sein kann.

Es wurde grundsätzlich angeregt, kleinere Baukörper mit 2 Vollgeschossen und einem steilen Satteldach zu planen. Für das diskutierte Bauvorhaben wurden  drei kleinere Gebäude angeregt, wobei die Hangkante vollkommen freigelassen werden sollte. Nun bekommen wir zwei große Gebäude, die eher das Volumen von drei Vollgeschossen haben und sich eher an den Dimensionen des alten Gefängnisses orientieren.

Vollkommen unberücksichtigt ist im vorgelegten Rahmenplan, dass noch im bisherigen Rahmenplan von 1998 der Skulpturengarten der Mezger schen Kunstwerkstätten vollflächig bis zur Hangkante von jeglicher Bebauung freigehalten werden sollte. Jetzt ist der Mezgergarten im nördlichen Bereich als Nachverdichtungsfläche ausgewiesen. Wieder einmal wird ein Stück Überlinger Geschichte zugebaut. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie unsensibel mit Überlinger Geschichte umgegangen wird. Wenn man heute von der Christophstraße zum Mezgergarten schaut, hat man einen unverstellten Blick auf die prägende Hangkante. Mit dem Neubau ist diese Blickbeziehung vollkommen zerstört. Hinzu kommt, dass die Fassadengestaltung nicht im geringsten die Struktur der Umgebungsbebauung aufnimmt. Wir hätten unserer Bauverwaltung den Mut gewünscht, die Planung abzulehnen, auch auf die Gefahr einer Klage hin.

Unsere Altstadtsatzung, die erst vor gut einem Jahr neu aufgesetzt wurde, wird hier in unseren Augen gröblichst missachtet. Es heißt in §4 : „Neubauten sind so zu gestalten, dass sie sich in die umgebende Bausubstanz und in den Quartierscharakter harmonisch einfügen.“

Es ist zu befürchten, dass der geplante Neubau als Maßstab für weitere Bebauung herangezogen wird oder sogar herangezogen werden muss. Dann können wir die Fischerhäuser Vorstadt, wie wir sie kennen und lieben, abschreiben. Die Wohnungen, die dort entstehen sollen, werden kaum unter dem Begriff „bezahlbares Wohnen“ vermarktet werden. Weitere unbezahlbare Rolladen-Wohnungen dagegen brauchen wir sicherlich nicht.

Zumindest der Rahmenplan als Grundlage für den geplanten Bebauungsplan geht in diese Richtung.

Die BÜB+ kann nur hoffen, dass die bereits angekündigten Klagen gegen das genehmigte Bauvorhaben Erfolg haben werden. In diesem Fall hätten wir noch eine Chance, einen besseren Rahmenplan und damit einen inhaltlich besser passenden Bebauungsplan zu beschließen.

Absolut nicht hinnehmbar ist auch die mögliche Nachverdichtung unterhalb des alten Siechenhauses, oberhalb den Spielplatzes Kinderkreis. Wir möchten zudem anregen, dass die gesamte Fläche des Spielplatzes Bestandteil des Bebauungsplans wird und definitiv als Spielplatz und öffentliche Fläche ausgewiesen wird, um auch in zukünftigen Zeiten alle Gelüste auf eine Überbauung der Parkgarage zu unterbinden (*)."

(*) bekanntlich enden die 50 Jahre andauernden Erbbaurechte der Parkplatznutzer in 13 Jahren. Genügend schlechte Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass nichts unmöglich ist in Überlingen. Daher muss unbedingt das Gelände des Spielplatzes Kinderkreis in den Bebauungsplan einbezogen sein.
Unverständlich auch, dass der geplante Bebauungsplan in einem beschleunigten Verfahren erstellt werden soll. Beschleunigtes Verfahren heißt: Kein Umweltverträglichkeitsgutachten, kein Umweltbericht. Genau das aber ist angesichts der zu schützenden Hangkante eigentlich unverzichtbar!

Abstimmungsergebnis: Mit Ausnahme der drei Stimmen der BÜB+ stimmte der Gemeinderat geschlossen für den vorgelegten Rahmenplan.

Die Unterlagen zum Rahmenplan und Bebauungsplan können im Ratsinformationssystem  zu der Sitzung vom 25.9. öffentlich eingesehen werden.

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