Montag, 15. Juni 2020

Mit Kanonen gegen Kleingärtner

Vor fast 500 Jahren tobte auch in süddeutschen Landen der sogenannte Bauernkrieg: Bauern und Bergleute erhoben sich gegen die Obrigkeiten, denen die akuten sozialen Mißstände eher gleichgültig waren. Die Aufstände wurden meist blutig niedergeschlagen. Die Bauern hatten mit den "Zwölf Artikeln von Memmingen" erstmals Forderungen aufgestellt, die als frühe Formulierung von Menschenrechten gelten.


Bauernkrieg vor 500 Jahren: Mit Kanonen gegen Bauern
Ganz so schlimm ist es heute zum Glück nicht mehr. Doch wenn man im SÜDKURIER lesen muss, dass die Überlinger Verwaltung sozusagen mit "rechtlichen Kanonen" auf einen Kleingärtner schießt, muss man doch hinterfragen, ob die Wahl der Mittel dem tatsächlichen Verschulden angepasst ist. Dazu müssen wir in der Geschichte einige Monate zurückblättern. Bereits vor Jahren, schon unter OB Frau Becker, wurde beschlossen, frei werdende Kleingartenanlagen nicht mehr neu zu verpachten. Im November 2019 stellte die BÜB+ im Gemeinderat den Antrag, diesen Beschluss aufzuheben und freie Kleingärten zu verpachten. In dieser Sitzung kam dann -eher unerwartet- die Information der Verwaltung, dass für den Bereich der St. Leonhardswiesen ein Bebauungsplan aufgestellt werden solle und deshalb eine Neuverpachtung nicht sinnvoll sei. Wir wissen, was aus diesem Plan wurde: Der gewünschte Bebauungsplan wurde entgegen den Erwartungen deutlich abgelehnt. Auf jeden Fall wird die BÜB+ den damaligen Antrag auf Wiederverpachtung der freien Flächen erneut stellen.

Warum aber wird von der Verwaltung nun so massiv gegen einen hochbetagten Kleingärtner vorgegangen, der nichts anderes getan hat, als freie Kleingärten ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen: Er pflanzte dort Kartoffeln an, die er kostenlos an Bedürftige und Kunden der Tafel verteilte. Ja, sicher: Das Recht ist in diesem Fall vermutlich auf der Seite der Verwaltung. Doch gibt es nicht auch ein moralisches Recht auf zivilen Ungehorsam, wenn die eigentlich im Bundeskleingartengesetz festgelegte Zweckbestimmung eines Kleingartens von der Stadt grob missachtet wird? Wenn durch diese Aktion eigentlich gar Niemandem geschadet wird, der beklagte Rentner sich nicht bereichert hat? Das Kleingartengesetz verlangt dort den Anbau von Gemüse, Obst und Blumen, nicht aber die Anlage von durch die Stadt aufwändig zu pflegenden Rasenflächen. Nachfrage nach Kleingärten gibt es genügend: Die vom Hofgut Rengoldshausen bereitgestellten Flächen waren kurzfristig alle vergeben.

Wir bitten die Verwaltung, diesen "Überlinger Bauernkrieg" umgehend zu beenden. Bis der entsprechende Antrag der BÜB+ im Gemeinderat behandelt wird, sollte es möglich sein, einen Friedensvertrag zu schließen und die Klage zu stoppen, die bei Zuwiderhandlung eine Strafe von immerhin 2500 Euro fordert. Die Forderung auf Entfernung der Kartoffelpflanzen und erneuter Einsaat von Gras muss ebenfalls zurückgestellt werden. 

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