Dienstag, 19. November 2019

Der Antrag der BÜB+ zu mehr Öffentlichkeit ist rechtlich zulässig

Mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz! Das waren die Hauptforderungen der BÜB+ im Kommunalwahlkampf 2019. Mit knapp 13% der Stimmen wählten uns die Bürger eindrucksvoll in den Gemeinderat, die notwendigen drei Sitze für den Fraktionsstatus wurden locker erreicht.  Nun gilt es, die Wahlversprechen einzulösen.

Wie wir bereits hier berichteten, hat die BÜB+ einen Antrag eingebracht, dass die beschließenden Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen müssen. Ausnahmen davon sind streng nur nach vorliegenden Gründen entsprechend §35.1.2 GemO zulässig.
In der letzten Gemeinderatssitzung stand dieser Antrag auf Aufnahme in die Hauptsatzung der Stadt (sozusagen das städtische Grundgesetz) auf der Tagesordnung. Schon vorher war bekannt, dass OB Zeitler die Aufnahme dieser Vorschrift ablehnen würde, immerhin beschneidet sie seine Möglichkeiten der freien Entscheidung, ob ein TOP öffentlich oder nichtöffentlich diskutiert wird.

Wie der SÜDKURIER berichtet, wurde der Oberbürgermeister überrascht, dass sich die Fraktion der LBU/Grünen dem BÜB+ Antrag anschloss. Lediglich mit dem Vorschlag, dass aus dem "grundsätzlich öffentlich" ein "in der Regel öffentlich" wird. Dem konnte die BÜB+ zustimmen. Allerdings war das nicht im Sinne von OB Zeitler, der die Diskussion eigenmächtig beendete und den TOP absetzte. Was übrigens nach Gemeindeordnung tatsächlich rechtswidrig war.

Zuvor hatte noch der Professor für Rechtswissenschaften, CDU Stadtrat Dr. Bruns, eine Lanze für die Position des OB gebrochen, indem er ausdrücklich bestätigte, dass der Antrag der BÜB+ rechtlich nicht möglich sei. Womit er vollkommen daneben lag, wie nun ein Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen belegt: Die Formulierung des BÜB+ Antrages sei rechtskonform, es beständen "keine Bedenken". Auch darüber berichtet der SÜDKURIER.

Allen Zweiflern sei die Lektüre einschlägiger Kommentare zur Gemeindeordnung empfohlen. Dort heißt es: "Die Entscheidung, ob öffentlich oder nicht getagt wird, obliegt der Gemeinde." In der Gemeinde aber ist der Gemeinderat das oberstes Verwaltungsorgan, entscheidet somit.
In der übernächsten Gemeinderatssitzung wird die Hauptsatzung und der BÜB+ Antrag erneut auf der Tagesordnung stehen. Lassen wir uns überraschen, wer für Transparenz und Öffentlichkeit stimmen wird.


1 Kommentar:

  1. Hallo BüB, Transparenz verbessert die Basis für die Meinungsbildung und daraus folgend ggfs aktive Beteiligung von Bürger/Innen an der Kommunalpolitik. Sie beugt auch der Vetterleswirtschaft vor. Ein schöner Erfolg mit den Grünen gemeinsam hier die Stadtsatzung beeinflusst zu haben. Weiter so!
    mit freundlichem Gruss
    Jörg Wagner
    (Vorstand Mehr Demokratie e.V. BaWü, und frisch zugezogener Überlinger)

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