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Darstellung nach Angaben aus der GR Vorlage (BI St.L) |
So heíßt es dort, dass im Rahmen einer Bedarfsanalyse bis 2030 ein Bedarf an 900 Wohnungen besteht. Nicht erwähnt wird, dass diese Bedarfsanalyse von 2019 stammt und zwischenzeitlich ein Großteil der benötigten Wohnungen erstellt oder zumindest in Planung ist. Alleine bis 2023 wurden unter Berücksichtigung von 80 rückgebauten Wohnungen bereits 604 neue Wohnungen erstellt. In 2024 und 2025 sind weitere 926 Wohnungen in Planung, teilweise bereits bezogen. Das heißt: Der Bedarf 900 Wohnungen ist bereits jetzt mit 1530 Wohnungen deutlich überschritten. Das wird von der Verwaltung schlicht verschwiegen oder bestritten. Es ist also vollkommen unnötig, den Landschaftspark für Wohnungen zu zerstören. Nicht berücksichtigt sind auch die vielen leerstehenden Wohnungen in Überlingen.
Die Verwaltung argumentiert mit "bezahlbarem Wohnraum". Mal abgesehen davon, dass für entsprechende Einkommen jede Wohnung bezahlbar ist, sind Wohnungen in dieser exponierten Lage mit teilweise See- und Bergsicht sicherlich nicht für Familien und kleine Einkommen bezahlbar. Das Argument "das Gelände gehört ja schon der Stadt/Spital und deshalb kann billiger gebaut werden" ist ist finanztechnischer Unsinn: In den kalkulierten Kosten eine Projektes muss der Wert einer Immobilie angesetzt werden, den man theoretisch bei Kauf bezahlen müsste. Alles andere wäre eine finanzielle Milchmädchenrechnung. (Wobei die "Milchmädchen" meist intelligent genug sind, den Zusammenhang zu verstehen). Da das Gelände Eigentum von Überlingen ist und so theoretisch das der Überlinger Bürgerinnen und Bürger, kann und darf keine Verwaltung Grundstücke unter Wert abgeben. Und dass der dubiose Schweizer Investor (DIE ZEIT: "der 100 Millionen Betrug") kaum bereit sein wird, auf Gewinnmaximierung zu verzichten, dürfte klar sein.
Es wird behauptet, dass das Gebiet über die bereits bestehende Erschließungsstraße angebunden wird. Dass für den erstmalig notwendigen Ausbau der Rauensteinstraße enorme Finanzmittel nötig werden erkennt jeder, der den aktuellen Zustand der Straße kennt. Hier ist ohne Ausbau keine deutliche Mehrbelastung durch den zusätzlichen Verkehr denkbar.
Gar nicht erwähnt wird im Aufstellungsbeschluss, auch nicht diskutiert, ist die Tatsache, dass das Gebiet im Regionalplan als freizuhaltende Parkfläche ausgewiesen ist. Das muss zunächst geändert werden. Dagegen sind Klagen möglich und schon angekündigt. Wegen der vielfältigen Flora und Faune mit z.T. streng geschützten Vorkommen haben sich NABU, BUND, DUH und andere Organisatíonen konsequent gegen jede Bebauung ausgesprochen.
Die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Landschaftspark St. Leonhard hat ein Bürgerbegehren gestartet. Das notwendige Formular für Unterschriften kann hier heruntergeladen werden.