Dienstag, 16. Februar 2021

Einspruch gegen den Regionalplan

Aktuell ist der Regionalplan für den Bereich Bodensee-Oberschwaben in der Fortschreibung.  Über den Regionalplan wird festgelegt, ob, wo und in welchem Umfang neue Flächen für Wohn- und Gewerbebaunutzung ausgewiesen werden. Für Überlingen soll nördlich Andelshofen bis zum Bereich Reutehöfe ein etwa 20 ha (200.000qm!) großes interkommunales Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Aktuell ist der Bereich dort ein geschützter Grünzug.

Die BÜB+ hat sich von Anfang an gegen die Ausweisung dieser Gewerbefläche ausgesprochen. Wir sind der Meinung, dass Überlingen genügend Flächenreserven hat und kein Bedarf besteht. Auch das Gewerbeentwicklungskonzept sieht keinen Bedarf in dieser Größenordnung. Wir haben an den Regionalverband folgenden Einspruch geschickt.

Viel Information zum Thema Regionalplan gibt es hier:
Ländle4Future

 

Einspruch zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben
vom 15.1.2021 , betrifft 2.4.1 G7 Flächenbedarf Gewerbe


Überlingen, 28.1.2021

Der vom Regionalverband ermittelte Gewerbeflächenbedarf mit 600 bis ca. 1500 ha für die Region Bodensee-Oberschwaben wird von uns angezweifelt. Die zur Berechnung angewandte Methode TBS-GIFPRO ist ungenau und kommt zu einem 2,5 fachen Bedarf im Vergleich zu anderen Berechnungsmethoden.  In unseren Augen ist die vorliegende Berechnung alleine schon wegen der großen Spanne des angeblich notwendigen Flächenbedarfs unseriös.

Der für Überlingen errechnete Bedarf für ein interkommunales Gewerbegebiet „Nördlich Andelshofen“ liegt deutlich über den Zahlen, die durch das noch immer aktuelle Überlinger Gewerbeentwicklungskonzept ermittelt wurden. Wir verweisen diesbezüglich auf unseren Widerspruch vom 21.10.2019, den wir nochmals beifügen. An den dort aufgeführten Gründen hat sich nichts geändert: Sowohl vom Landschaftsbild als auch hinsichtlich eines notwendigen Erhalts des Grünzuges ist das geplante Gewerbegebiet abzulehnen.

Nach unserer festen Überzeugung ist es mehr als verantwortungslos, unbegründet wertvolle Grünzüge zu opfern in einer Zeit, in der überall einem möglichst geringer  Flächenverbrauch angemahnt wird, wir erinnern nochmals an die eindeutigen Aussagen und Zielformulierungen im Landesentwicklungsplan von 2002, in dem ausdrücklich in 6.2.4 der Schutz des Bodenseeraums als Kultur- und Naturlandschaft festgehalten ist.

Das immer wieder genannte Argument, dass es ja nach wie vor in den Händen der Gemeinde liegt, ob letztendlich tatsächlich ein BPlan aufgestellt wird, ist vorgeschoben: Wenn erst die Möglichkeit geschaffen ist, wächst der Appetit, es auch umzusetzen.

Die Fraktion BÜB+ des Stadtrates der Stadt Überlingen
Dirk Diestel, Kristin Müller-Hausser, Roland Biniossek

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