Dienstag, 15. Dezember 2020

Warum nicht mehr? Zweitwohnungssteuer

"Die erste Zweitwohnungsteuer wurde von der Gemeinde Überlingen (Bodensee) zum 1. Januar 1973 eingeführt. In den darauf folgenden Jahren wurde das Überlinger Modell über alle Instanzen hinweg auf seine Zulässigkeit gerichtlich geprüft. Im Jahre 1983 stufte das Bundesverfassungsgericht die Zweitwohnungsteuer als eine „rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer“ ein." (Quelle: Wikipedia). In Überlingen wurde 2019 ein Steuersatz in Höhe von 28% auf die Nettokaltmiete beschlossen. Eine weitere Erhöung auf 35% hatte die BÜB+ beantragt, scheiterte aber an der deutlichen Mehrheit des Gemeinderates. BÜB+ Stadtrat Roland Biniossek lobte ausdrücklich Alt-OB Reinhard Ebersbach für seinen damaligen Mut, als er die Zweitwohnungssteuer "erfand". OB Zeitler möge nicht kleinmütig sein und sich daran ein Beispiel nehmen.

Zweitwohnungen: Nur 1/3 der Besitzer melden sie auch freiwillig an
In einem Leserbrief an den Südkurier bringt es Leser Dr. Herman-Josef Krug auf den Punkt: "Zweitwohnungen, bisweilen handelt es sich auch um  Dritt- oder Viertwohnungen, werden nur an wenigen Tagen oder Wochen des Jahres genutzt und entziehen dem Markt wertvollen Wohnraum." Laut Dr. Krug gibt es alleine in Überlingen  634 angemeldete Zweitwohnungen - die Ferienwohnungen kommen noch dazu. Wenn man weiß, wie dringend (bezahlbarer) Wohnraum in Überlingen gesucht und benötigt wird, scheint es nur logisch, wenn durch eine hohe Besteuerung ein Anreiz geschaffen wird, dass aus Zweitwohnungen wieder vermietete Wohnungen werden.

Leider klappt das mit den 28% noch nicht: Laut Stadtkämmerer Stefan Krause ist die Nachfrage nach Zweitwohnungen ungebrochen hoch, eher zu- denn abnehmend. In Baden-Baden, wo es ein gestaffeltes Steuermodell mit bis zu 35% gibt, ist es ähnlich: Zweitwohnungen boomen. Laut Krause gab es nach der letzten Erhöhung zwar diverse Einsprüche und eine Klage, der man allerdings gelassen entgegensähe: Nur bei einer "Erdrosselungswirkung" sei eine Steuer unzulässig. Eine Erhöhung des Steuersatzes auf 35% würde in die leere Überlinger Stadtkasse bis zu 370.000 Euro spülen. Die ist so leer, dass selbst ein Zuschuss in Höhe von 5000 Euro an den Verein "Weltacker" in Andelshofen von der Verwaltung abgelehnt wird. Zum Glück wurde der "Antrag auf Ablehnung des Zuschussantrages" bei Stimmengleichheit durch die Räte abgelehnt.

In der vergangenen Gemeinderatssitzung zeigte sich in der Diskussion schnell, dass die von der BÜB+ beantragten 35% keine Mehrheit finden würden, daher schlug BÜB+ Fraktionsvorsitzender Biniossek vor, den Steuersatz wenigstens auf 30% zu erhöhen. Doch selbst dies war der überwiegenden Mehrheit zu viel, OB Zeitler fühlte sich gar wie auf einem Bazar. Gegen zwei Stimmen und bei drei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat, die Steuer nicht zu erhöhen.

Ein zusätzliches Ärgernis scheint die schleppende Zahlungsmoral der Zweitwohnungsbesitzer zu sein: Man versucht mit allen denkbaren Tricks um die Steuer herum zu kommen. Zwei Drittel würden die Wohnung erst gar nicht anmelden, wie der SÜDKURIER in einem Artikel am 12.12.2020 schreibt.



1 Kommentar:

  1. Wenn die Kassen leer sind, sollte man die Ausgaben überdenken und reduzieren.
    Immer nur Steuern und Abgaben erhöhen ist falsch.
    Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer, schon wieder, wäre nicht schön!

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