Donnerstag, 13. Februar 2020

Mehr Öffentlichkeit in den Ausschüssen beschlossen

Laut Gemeindeordnung ist es eine "Kann" Bestimmung seit 2015: Man kann die Sitzungen der Gemeinderatsausschüsse öffentlich stattfinden lassen, man muss es aber nicht. Das Ermessen zur Entscheidung liegt laut Gemeindeordnung beim Sitzungsleiter, also in der Regel beim Bürgermeister.

Südkurier am 9.6.2012: Immer wieder wurde die Nichtöffentlichkeit von Beratungen hinterfragt. Karikatur: Stefan Roth
Diese "Kann" Bestimmung wurde regelmäßig eben auch so ausgelegt. Immer wieder musste zu viel Nichtöffentlichkeit bemängelt werden. Lediglich dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die in der Gemeindeordnung sehr genau definiert sind, muss zwingend nichtöffentlich beraten werden. 

Die BÜB+ hatte beantragt, dass in der Hauptsatzung folgende Bestimmung verankert wird: "Die Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich, mit den in der Gemeindeordnung festgelegten Ausnahmen". Einem Wunsch der Fraktion LBU/Grüne auf Änderung der Formulierung hin zu "in der Regel" statt "grundsätzlich" schloß sich die Fraktion der BÜB+ im Interesse eines Abstimmungserfolges an. OB Zeitler wandte sich entschieden gegen diesen Antrag, der dann mit den Stimmen von BÜB+, LBU/Grüne und SPD als neue Regelung für die Hauptsatzung mehrheitlich beschlossen wurde. Ein Sieg für mehr Öffentlichkeit!

1 Kommentar:

  1. Kann und in der Regel, naja, wo ist da ein Unterschied, entscheiden tuts der Zeidler!

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