Mit der Begründung durch OB Jan Zeitler, dass "der Aufsichtsrat der Stadtwerke Überlingen" quasi ein "Fachausschuss des Gemeinderates" sei, soll dem zuständigen Ausschuss für Bau, Verkehr und Technik in der Hauptsatzung der Stadt die Kompetenz für Beratungen und Entscheidungen hinsichtlich des öffentlichen Stadtbusverkehrs ÖPNV genommen werden. Die BÜB+ wehrt sich dagegen und hat eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums dazu erbeten.
Der Gemeinderat soll zuständig bleiben: Überlinger Stadtbus |
OB Zeitler möchte die Vorberatungen zu entsprechenden Gemeinderatsentscheidungen in den -grundsätzlich nichtöffentlich tagenden- Aufsichtsrat der Stadtwerke Überlingen verschieben. Die Rechtsauffassung der BÜB+ Fraktion dagegen ist die, dass ein Aufsichtsrat, der grundsätzlich nichtöffentlich tagt, deshalb nach GemO nicht die Rolle eines Ausschusses übernehmen kann. Die Mitglieder dort -anders als im Gemeinderat und dessen Ausschüsse- können beispielsweise niemals einen Antrag auf öffentliche Behandlung eines Themas stellen. Entsprechend war die Anfrage an das RP hinsichtlich der Rechtslage.
Für das RP war dies wohl nicht ganz einfach zu beantworten, denn es dauerte tatsächlich vier Wochen, bis jetzt die Antwort kam. Man musste dazu erst die Stellungnahme der Stadt Überlingen anfordern.
Sinngemäß heißt es jetzt: Zwar habe OB Zeitler tatsächlich den Begriff "Fachausschuss" benutzt, dies sei aber "mit Anführungszeichen" zu verstehen. Ein Aufsichtsrat handele nicht mit den Regeln eines Ausschusses des Gemeinderates, auch wenn eine "tatsächliche Vergleichbarkeit" bestehe, da der Aufsichtsrat aus Mitgliedern des Gemeinderates bestehe. Sein Geschäftsgang würde allerdings anderen Regeln als ein Gemeinderatsauschuss folgen, der nach den Vorgaben der Gemeindeordnung tagen muss.
Für die BÜB+ bedeutet diese etwas verschwommene, aber in der Sache ganz klare Mitteilung des RP, dass alle Angelegenheiten, die den Stadtbus betreffen, weiterhin im Ausschuss Bau, Technik und Verkehr behandelt werden müssen. Wenn es nach der BÜB+ geht: Grundsätzlich öffentlich!
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