11.000 Euro zum Fenster raus geworfen! |
Im letzten HalloÜ schrieb die SPD in einem Beitrag: "Eine der vielen Anfragen der BÜB+ verursachte 11.000 Euro Kosten, die der Steuerzahler aufbringen muss, um die Neugier der BÜB+ zu befriedigen". Leider ist das weniger als die halbe Wahrheit, eigentlich ist es gar keine Wahrheit.
Im Zuge der Diskussion um die Entscheidung der Aufsichtsräte von Stadtwerk Überlingen und Stadtwerk am See zur Verfüllung des denkmalgeschützten Wasserdruckrohes der Wasserkraftanlage hatte die BÜB+ an die Verwaltung die Frage gestellt: Hat der Gemeinderat ein Weisungsrecht an die entsandten Gemeinderäte im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der städtischen Beteiligungsgesellschaften? Müssen diese dann im Sinne des Gemeinderates dort abstimmen? Eine einfache Frage, die von der BÜB+ gleichzeitig auch an den Gemeindetag gestellt wurde. Von dort kam innerhalb weniger Tage eine ausführliche und eindeutige Antwort, die zudem kostenlos war: "In städtischen Mehrheitsbeteiligungen gilt laut Kommunalverfassung grundsätzlich § 104 GemO, also ein Weisungsrecht. Dies gegenüber der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat. Es muss allerdings konkretisiert sein in den Gesellschaftsverträgen und/oder in der Hauptsatzung der Stadt." Eine eigene kurze Prüfung ergab, dass dieses Weisungsrecht in den Gesellschaftsverträgen mit SWÜ (Parkhäuser und OPNV) und ÜMT (Touristik und Therme) verankert ist, nicht dagegen bei der LGS GmbH und SWSee.
In der späteren Beantwortung der BÜB+ Anfrage zitierte OB Zeitler aus dem Gutachten eines von der Verwaltung extra beauftragten Rechtsanwaltes, das dieses Weisungsrecht bestreitet. Allerdings: Er bezog sich auf das Gesellschaftsrecht von "normalen" Firmen, nicht auf städtische Gesellschaften! Somit war die Rechtsauskunft des Anwaltes falsch, zumindest konträr zu der des Gemeindetages. OB Zeitler hatte den Rechtsanwalt von sich aus beauftragt. Daraufhin fragte die BÜB+ nach, was diese -aus unserer Sicht unnötige und zudem falsche- Rechtsauskunft denn letztendlich gekostet habe. Und so erfuhr man dann in der letzten GR Sitzung, dass der Rechtsanwalt dafür sage und schreibe 11.000 Euro berechnet habe! Aus "verständlichen" Gründen wurden die Umstände dieser Kosten dann nicht mehr genannt.
Nur mal so zum Vergleich: Gegen den erklärten Widerstand der Verwaltung erreichte es der Gemeinderat mühselig, für die TAFEL einen jährlichen Zuschuss von 10.000 Euro im Haushalt zu verankern. Alleine für ein vermutlich fehlerhaftes Gutachten bezahlte die Stadt 11.000 Euro, die man von dem Rechtsanwalt eigentlich zurückfordern sollte.
Im Zuge der Diskussion um die Entscheidung der Aufsichtsräte von Stadtwerk Überlingen und Stadtwerk am See zur Verfüllung des denkmalgeschützten Wasserdruckrohes der Wasserkraftanlage hatte die BÜB+ an die Verwaltung die Frage gestellt: Hat der Gemeinderat ein Weisungsrecht an die entsandten Gemeinderäte im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der städtischen Beteiligungsgesellschaften? Müssen diese dann im Sinne des Gemeinderates dort abstimmen? Eine einfache Frage, die von der BÜB+ gleichzeitig auch an den Gemeindetag gestellt wurde. Von dort kam innerhalb weniger Tage eine ausführliche und eindeutige Antwort, die zudem kostenlos war: "In städtischen Mehrheitsbeteiligungen gilt laut Kommunalverfassung grundsätzlich § 104 GemO, also ein Weisungsrecht. Dies gegenüber der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat. Es muss allerdings konkretisiert sein in den Gesellschaftsverträgen und/oder in der Hauptsatzung der Stadt." Eine eigene kurze Prüfung ergab, dass dieses Weisungsrecht in den Gesellschaftsverträgen mit SWÜ (Parkhäuser und OPNV) und ÜMT (Touristik und Therme) verankert ist, nicht dagegen bei der LGS GmbH und SWSee.
In der späteren Beantwortung der BÜB+ Anfrage zitierte OB Zeitler aus dem Gutachten eines von der Verwaltung extra beauftragten Rechtsanwaltes, das dieses Weisungsrecht bestreitet. Allerdings: Er bezog sich auf das Gesellschaftsrecht von "normalen" Firmen, nicht auf städtische Gesellschaften! Somit war die Rechtsauskunft des Anwaltes falsch, zumindest konträr zu der des Gemeindetages. OB Zeitler hatte den Rechtsanwalt von sich aus beauftragt. Daraufhin fragte die BÜB+ nach, was diese -aus unserer Sicht unnötige und zudem falsche- Rechtsauskunft denn letztendlich gekostet habe. Und so erfuhr man dann in der letzten GR Sitzung, dass der Rechtsanwalt dafür sage und schreibe 11.000 Euro berechnet habe! Aus "verständlichen" Gründen wurden die Umstände dieser Kosten dann nicht mehr genannt.
Nur mal so zum Vergleich: Gegen den erklärten Widerstand der Verwaltung erreichte es der Gemeinderat mühselig, für die TAFEL einen jährlichen Zuschuss von 10.000 Euro im Haushalt zu verankern. Alleine für ein vermutlich fehlerhaftes Gutachten bezahlte die Stadt 11.000 Euro, die man von dem Rechtsanwalt eigentlich zurückfordern sollte.
Wenn das so ist, lügt Herr Pursche, bzw. die SPD Vertreter im Gemeinderat!
AntwortenLöschenSchäbig!