Freitag, 10. Januar 2020

Nur ein Fehler?

Nachdem die Baubürgermeister Matthias Längin eine amtliche Mitteilung über einen erfolgten Beschluss ins amtliche Mitteilungsblatt gesetzt hatte, der aber erst am Tag nach der Veröffentlichung  hätte beschlossen werden sollen (dann aber nicht beschlossen wurde...), fragte die BÜB+ am 7.1.2020 beim Regierungspräsidium an, wie das rechtlich zu beurteilen sei. Die Antwort kam bereits am 9.1. :


...auf Ihre Anfrage haben wir uns über die Angelegenheit informiert und möchten Ihnen nun die Sicht des Regierungspräsidiums mitteilen:

Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2019 waren drei Entscheidungen über die Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen. In der Erwartung, dass die Beschlüsse, jeweils einen Bauleitplan aufzustellen, so gefasst würden wie sie später tatsächlich in zwei der drei Fälle auch gefasst wurden, ging die entsprechende Bekanntmachung bereits an das Mitteilungsblatt und gelangte versehentlich vorzeitig zur Veröffentlichung.

Rechtlich handelte es sich um einen Fehler, da zwei Beschlüsse zu einem Zeitpunkt veröffentlicht wurden, als sie noch nicht gefasst waren und in einem weiteren Fall der veröffentlichte Beschluss überhaupt nicht erfolgte. Die Veröffentlichung hat auf die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse keinen Einfluss. Insbesondere führt sie nicht zur Wirksamkeit eines nicht gefassten Beschlusses.

Der Stadt selbst ist bewusst, dass es sich hier um einen Fehler handelte, der sich nicht wiederholen sollte und dass sie darauf zu achten haben wird, dass eine vorzeitige Veröffentlichung künftig unterbleibt. Es erfolgte bereits eine Richtigstellung durch eine städtische Pressemitteilung vom 19.12.2019 und auch im „Hallo Ü“ erscheint ein Hinweis auf den Fehler. Eine Intervention des Regierungspräsidiums ist angesichts dessen nicht erforderlich.

Die Stadtverwaltung erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Weber
Stellv. Referatsleiter

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
Referat 14 – Kommunales, Stiftungen und Sparkassenwesen


Also alles nur ein Versehen, ein Fehler, der sich aus Sicht des RP  immerhin nicht wiederholen sollte?

Interessant übrigens: 
Der Satireblog "Satiresenf" berichtete auch über diese Angelegenheit, schrieb bereits im Dezember eine Presseanfrage an das RP. Zufall, dass der Antworttext nahezu 100% identisch mit der Antwort an die BÜB+ ist? Wie Frau Burger dies satirisch sieht, kann man hier nachlesen.

Auch der Blog Agora LA (Langenargen) berichtet über den Fall
Und in Ostrach machte man Erfahrungen, aus denen man in Überlingen nur lernen kann: 
Dort sollen gefasste Beschlüsse schon 8 Tage vorher amtlich mitgeteilt worden sein...

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