Mittwoch, 19. Juli 2023

Sind diverse Überlinger Bebauungspläne unwirksam?

Im beschleunigten Verfahren erstellt:BPlan Rauenstein Ost
Seit heute früh geht die Meldung durch die Nachrichten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Anwendung des höchst umstrittenen §13b des BBauG als Verstoß gegen Europäische Gesetze gewertet. Damit dürften viele kommunale Bebauungspläne, die schnell und  ohne Umweltgutachten im beschleunigten Verfahren erstellt wurden, unwirksam werden. Auch in Überlingen.

Die BÜB+ hat dazu eine Pressemitteilung geschrieben.

BVG entscheidet gegen Anwendung des §13b BBauG in Bebauungsplänen
Mit großer Befriedigung nimmt die BÜB+ das neue Urteil des BVG Leipzig zur Kenntnis, das unter bestimmten Voraussetzungen bei Bebauungsplänen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens (gemäß § 13b BBauG)) untersagt. Es widerspricht europäischen Gesetzen. Mit diesem Verfahren konnte bisher die Umweltverträglichkeitsprüfung in Bebauungsplänen  vermieden werden.

Das Urteil wurde durch eine Klage des BUND Baden-Württemberg erreicht, die sich gegen einen umstrittenen Bebauungsplan in Gaiberg bei Heidelberg richtete. Das nun grundsätzliche Urteil wird hoffentlich auch Auswirkungen auf die Bebauungspläne der Stadt Überlingen haben, die ebenfalls unter Anwendung des §13b entstanden sind: Besonders der Bebauungsplan Überlingen Rauensteinstraße Ost, der die als Landschaftspark ausgewiesene und eigentlich geschützte St. Leonhardswiese betrifft. Die BÜB+ begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und fordert die Stadtverwaltung auf, alle in Frage kommenden Bebauungspläne als ungültig zu erklären.

Bereits früher hat sich die BÜB+ immer gegen die Anwendung der beschleunigten Verfahren ausgesprochen und im Gemeinderat entsprechende Bebauungspläne abgelehnt. Für den BPlan Rauenstein-Ost,  den Landschaftspark St. Leonhardswiese, muss nicht nur ein vollständiges Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt werden, sondern auch eine Untersuchung hinsichtlich ihrer Funktion als Frischluftschneise für die Innenstadt erfolgen. Obwohl auch im BPlan Kibler-Rauenstein (Park Schloß Rauenstein) ein beschleunigtes Verfahren nach §13a BBauG beschlossen wurde, betrifft das BVG Urteil diesen Bebauungsplan vermutlich nicht. Die Intention des Urteils, die fehlenden Umweltverträglichkeitsgutachten in beschleunigten Verfahren, sollte  die Stadtverwaltung jedoch zum Anlass nehmen, auch diesen Bebauungsplan zu überarbeiten.

Quellen:  BUND   VGH Leipzig

Die BÜB+ hatte hier bereits mehrfach zum Bebauungsplan  und §13b berichtet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Liebe Leser, hier können Sie gerne einen Kommentar zu unserem Beitrag hinterlassen. Bitte schreiben Sie mit Ihrem Klarnamen. Unsachliche anonyme Beiträge oder persönliche Angriffe werden nicht veröffentlicht.