Mittwoch, 2. Februar 2022

Gericht lehnt Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Eilantrag gegen die Abberufung der BÜB+ Stadträte aus diversen Gremien des Gemeinderates abgelehnt. Einer der Gründe dafür: Die zwei Stadträte hätten sich ja laut Protokoll der Gemeinderatssitzung selbst für befangen erklärt und könnten somit kaum dagegen widersprechen.

Genau aber das ist ja das Problem: Das Protokoll ist eindeutig und nachweislich falsch. Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel haben sich bei den Abstimmungen zur Abberufung nicht als befangen erklärt, sondern sie wurden von der Verwaltung als befangen erklärt und mussten im Zuschauerbereich Platz nehmen. (Siehe unser Beitrag dazu)

Gegen diese Formulierung haben die zwei BÜB+ Stadträte Widerspruch eingelegt, bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Die Stadtverwaltung lehnt eine Änderung des Protokolls ab, der entsprechende Tagesordnungspunkt während der letzten GR Sitzung wurde vom OB abgesetzt. Man kann spekulieren, warum: Mit der Protokolländerung würde ein gewichtiger Entscheidungsgrund des Verwaltungsgerichtes entfallen.

Die BÜB+ Stadträte werden vor dem Oberverwaltungsgericht Mannheim Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrages einlegen. Spätestens aber in einer Hauptsacheverhandlung werden die Wahrheiten hinsichtlich des fehlerhaften Protokolls genannt werden.

Gar nicht berücksichtigt wurde im Urteil, dass die BÜB+ die Abberufung aus den Gremien als undemokratisch, ja sogar als verfassungswidrig sieht: Die 12,6% der Wähler, die 2019 die BÜB+ Liste gewählt hatten, werden nicht mehr ausreichend repräsentiert. Sie haben nun weniger Gewicht, als die Wähler z.B. der FDP und der SPD, die ein geringeres Wahlergebnis erzielten als die BÜB+. Das Verwaltungsgericht hat fast ausschließlich die Gemeindeordnung als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Allerdings steht unsere demokratische Verfassung weit über der Gemeindeordnung eines Bundeslandes. Um das zu beurteilen, fehlte dem Verwaltungsgericht vermutlich der Mut.

Gleiches gilt für die gestrichenen Veröffentlichungsrechte der BÜB+ Stadträte im HalloÜ unter "Fraktionen berichten". Die von 12,6% der Bürger gewählten Stadträte  dürfen ihre Meinung und Stellungnahmen nicht mehr veröffentlichen, nur weil ein früherer BÜB+ Stadtrat die Fraktion verlassen hat, um künftig die umstrittene Partei dieBASIS als Kreissprecher zu unterstützen.


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