Dienstag, 21. Dezember 2021

Rauensteinpark steht als Ganzes unter Denkmalschutz

Was wir schon ansatzweise gehört hatten, wurde nun durch ein Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz an die Stadtverwaltung Überlingen bekannt: Nicht nur das Schloß Rauenstein, sondern der ganze Park steht unter Denkmalschutz.

In der öffentlichen Liste der Überlinger Kulturdenkmäler ist das Schloß aufgeführt, aber nicht offensichtlich auch der zugehörige Park. In einer bekannt gewordenen Stellungnahme des LDA an die Stadtverwaltung heißt es aber:


In der Gemeinderatssitzung am 15.12.2021 hatte die BÜB+ bereits eine öffentliche Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, die allerdings bisher nicht beantwortet wurde:
"Wie ist der Park hinsichtlich Denkmalschutz unter Schutz gestellt? Muss für eine Bebauung eine bestehender Denkmaleigenschaft aufgehoben werden?"

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