Dienstag, 23. Juni 2020

Sachbeschädigung

Um es vorweg zu nehmen: Jegliche Schmiererei an Wänden, auch sogenannte Grafittis, sind Sachbeschädigung. Die Verursacher müssen dafür bestraft werden und für den Schaden aufkommen.

"Schule zu", "Zu 2020", "See zu":
Eigentlich war es ja zu erwarten, dass die große weiße Fläche am Pflanzenhaus (während der LGS der Landespavillion) förmlich zu Schmierereien einlädt. Da man davon ausgehen kann, dass es dort auch nach einer Säuberung schnell wieder verunstaltet wird, wäre die Beauftragung vom professionellen "Graf Itty" eine gute Idee. Er findet sicherlich ein schönes Motiv, das die verbaute Seesicht -wenigstens gemalt- wieder sichtbar macht.

4 Kommentare:

  1. Die affirmativ vorweggestellte Aussage zur juristischen Qualifikation der Sprüher-Aktion am sog. (hier ist eher von 'sogenannt' zu reden) Pflanzenhaus erscheint mir als unnötige Versicherung an die 'law&order'-Fraktion in Bevölkerung und sogar BÜB+intern, da sei man ja unzweifelhaft einer Meinung - gemeinsame Basis für darüber hinaus reichende politische Einordnung und Schlüsse. Mehr als nur unnötig erscheint mir dann noch Eins draufgesetzt mit dem zweiten Satz in gleich verächtlicher Diktion: erst die "Schmierereien", sind es nun "die Verursacher" und der Ruf nach Bestrafung und Schadenersatz - alles ohne Sympathie für diese Art ziviler Widerständigkeit und politischer Aktion für Beteiligung der Öffentlichkeit wenigstens im Nachhinein und durch Erneuerung der totgeschlagenen Diskussion, wo zuvor alles ohne und - völlig transparent - gegen die Bürgerschaft entschieden wurde. Wenn hier von Beschädigung und Schadenersatz geredet wird, muss mitgedacht und mitgeteilt werden, was da 'beschädigt' wurde und wie, und was durch das angegriffene Objekt und seine Entstehungsgeschichte nicht nur beschädigt, sondern zerstört wurde! Wir jeder wissen kann, der die Stadt mit offenem Auge und Herz betrachtet, sitzen die größten Schmierer und Verunstalter in den Architektur- und Immo-Büros, der Bauverwaltung und auch im Gemeinderat.
    Als Kritik (fraglich beabsichigt!) wäre die "gute Idee" und "ein sicherlich schönes Motiv" an Harmlosikeit ja nicht zu überbieten. M.Jäger

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  2. Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung, da gibt es keinen Unterschied hinsichtlich der Motivation.Man mag nicht alles gutheißen, was hinsichtlich LGS und den Bauwerken geschieht und geschah. Aber es wurde demokratisch entschieden.

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    1. was'n das - ein BÜB-Text aus der Feder Zeitlers? Es lebe die - wie auch immer entstandene - Beschlusslage als Essenz der Demokratie, und deren Weihe steckt in allem, was daraus folgt! Graffitis auf solchen Monumenten der Demokratie sind doch ein Angriff auf diese selbst - abgesehen von der strafbewehrten Sachbeschädigung durch respektlos asoziale Schmierfinken, die dafür zu belangen sind !)

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  3. War gestern am Tatort und wollte es live sehen - aber zu spät !
    Ist schon Alles überstrichen und gereinigt - Sieht aus wie neu !!!
    Mal sehen wie lange das anhält - denke mal die LGS hat eine Anti Graffiti Schutzschicht auftragen lassen um die Beseitigung der befürchteten Sprayerattacken zu vereinfachen.

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