Montag, 20. März 2017

Villensterben (*)

Am 6.3. schrieben wir schon kurz über das Überlinger Villensterben *, dass sich jetzt sogar die Stadt über ihre 100% Tochter SWÜ an dem Trauerspiel beteiligt.
Am vergangenen Mittwoch war das Thema Inhalt einer Bürgerfrage im Gemeinderat. Der Bürger fragte an, ob es in der Mühlenstraße nicht zu verhindern sei, dass dort an Stelle der Villa Braus so ein riesiges "quadratisch, praktische "gutes" Gebäude hingestellt wird. Das, ebenso wie gleich gegenüber, doch unmöglich in die Straße passen würde, zumal doch nach §34 zumindest ein "Einfügen" notwendig sei.

Hier die zwei geplanten Objekte zunächst im Foto, wie es auf den Bauschildern gezeigt wird:
Hier war bisher die Villa Braus

Oben das geplante Gebäude auf dem Grundstück der ehemaligen Villa Braus, unten gegenüber links von dem Ärztehaus Merkelbach.

Fügt sich ein in die Umgebungsbebauung?
Die Stadt habe keinen Einfluß
auf die Pläne der Bauherren, weil sich nach §34 die Gebäude nur in die Umgebungsbebauung einfügen müssten, erklärte lapidar wieder einmal Baubürgermeister Längin. Man fragt sich allerdings, wie diese Bauwerke sich einfügen.
Und man fragt sich, wie andere Städte es schaffen, auch ohne Bebauungsplan (warum eigentlich gibt es dort keinen??)  das Gesicht ihrer Stadt zu erhalten.

Der Text des §34/1 sagt: " ... ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist."

Diese zwei Bauvorhaben fügen sich keinesfalls in die Eigenarten der Umgebung ein! Flachdächer mit Penthouse sind hier bisher nicht vorhanden. Allerdings werden nun Präzedensfälle für zukünftige Bauten geschaffen.  
Wie kann unser Bauamt so etwas genehmigen?
Geht man bequem einfach den Weg des geringsten zu erwartenden Widerstandes in der Erkenntnis, dass finanzstarke Bauherren sofort vor Gericht ziehen? Auch wenn der GR/Bauauschuss in Überlingen leider nichts mehr entscheiden darf: Warum verlangt man dort nicht wenigsten Einsicht in die Baupläne, wenn es um so exponierte Bereiche geht? Oder: Warum werden sie vom Bauamt nicht freiwillig vorgelegt? Und: warum müssen die Bürger so etwas vom Baustellenschild erfahren?

Die Stadt hat Einfluss (wenn sie will...)!

Gegenstand der Bürgerfrage war auch die Villa Wagner neben der Therme. Einen Tag nach der GR Sitzung hat der Aufsichtsrat des 100% städtischen Tochterunternehmens SWÜ beschlossen, diese Villa zu Gunsten von Parkplätzen(!!) abzureissen. Wer genehmigt das? Natürlich das Bauamt, das angeblich keinen Einfluss auf Pläne der Bauherren habe? Welch ein Widerspruch! Provisorische Parkplätze könnte man während des Parkhausbaus auch entlang der Bahnhofstraße anlegen, dafür muss keine Villa fallen. Selbst wenn es nicht die schönste (weil verwahrloste) Villa ist: Es ist ein Stück Überlinger Geschichte.

* Wie schrieb eine Überlingerin so treffend in einem Leserbrief an den Südkurier: "Villen sterben nicht, sie werden plattgemacht!" Dem ist nichts hinzu zu fügen.


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