Montag, 20. Oktober 2025

Ist das Bürgernähe? Oder eher Wahlbehinderung?

Pressemitteilung der BÜB+

Mit Erstaunen liest man im SÜDKURIER, dass die Anzahl der Wahllokale für den kommenden Bürgerentscheid am 14.12. drastisch verringert werden, speziell in den Ortsteilen. Die Begründung erscheint zumindest seltsam: Man erwarte wenig Wahlbeteiligung in den Ortsteilen. Stellt sich die Frage: Wer erwartet das? 

Die Folge ist doch, dass sich jetzt sicher viele Bürger kaum noch imstande sehen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen: Die Bürgerinnen und Bürger aus Nußdorf sollen hin und zurück etwa 10km mit dem Auto fahren, um nach Deisendorf zu kommen. Die Hödinger gar rund 15km, um nach Bonndorf zu reisen. ÖPNV? Wie und wann soll man an einem Sonntag per Bus zu den Wahllokalen kommen und noch fraglicher: Wie nach der Abstimmung zeitnah wieder zurück?

Wie verträgt sich die Entscheidung der Stadtverwaltung mit den allgemeinen Grundsätzen für die Erreichbarkeit von Wahllokalen? 

  • Die Behörden sollen die Wahllokale so wählen, dass wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sie möglichst bequem erreichen können.
  • In der Praxis wird angestrebt, dass jeder Wahlberechtigte innerhalb eines zumutbaren Weges (z. B. Fußweg bis 20–30 Minuten oder kurzer ÖPNV‑ oder Fahrweg) sein Wahllokal erreichen kann.
  • Für Bürgerentscheide gelten dieselben Grundsätze wie für Wahlen: Barrierefreiheit, gute Erreichbarkeit, ausreichende Öffnungszeiten, geeignete Standorte.


Um einen gültigen Bürgerentscheid zu erreichen, müssen mindestens 20% der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnehmen. Der Bürgerentscheid ist auch nur dann erfolgreich, wenn die Abstimmungsmehrheit gleichzeitig 20 % aller Stimmberechtigten ausmacht, also für JA stimmt.

Diese Hürde ist nicht einfach zu nehmen und erfordert eine hohe Wahlbeteiligung. Die Verwaltung erklärt, dass man schließlich auch Briefwahl machen könne. Das ist richtig und kann besonders den Bürgerinnen und Bürgern der abgehängten Ortsteile nur dringend angeraten werden. Trotzdem fragt man sich, wie mit faktisch schwer erreichbaren Wahllokalen Bürgernähe praktiziert werden soll? Natürlich wird mit dieser Verwaltungsentscheidung eine hohe Wahlbeteiligung spürbar erschwert.