Bereits 2014 hat der bayerische Landesrechnungshof die Strukturen der Landesgartenschauen in Bayern untersucht und zum Teil scharf gerügt. Insbesondere die "intransparenten Vergabe - und Förderverfahren" wurden bemängelt. "Hat eine Kommune den Zuschlag für eine Gartenschau erhalten, muss sie
zwingend mit einer bestimmten Gesellschaft zusammenarbeiten, sonst
erhält sie keine Förderung. Damit ist jedem Wettbewerb der Boden
entzogen."
Bericht des bayerischen Rechnungshofes
Das Verfahren der Landesgartenschauen in Baden-Württemberg ist sehr ähnlich dem in Bayern. Nach unbestätigten Information aber beschäftigt sich auch der RH von Baden-Württemberg mit der Materie.
Interessante Artikel zu dem Thema:
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Die BÜB+ (Bürger für Überlingen e.V.) ist eine parteipolitisch, konfessionell und wirtschaftlich unabhängige Wählerinitiative. Unterstützer der BÜB+ kann jede Person sein, die unsere Werte, Ziele und Vorstellungen mitträgt. Wir verfolgen ausschließlich kommunalpolitische Ziele zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bürger.
Montag, 30. Januar 2017
Samstag, 28. Januar 2017
Was ist eigentlich die BWGrün.de GmbH ?
Siehe auch unser Beitrag im September 2018:
Wofür werden der BWGrün Provisionen bezahlt?
BWGruen.de ist eigentlich nur ein Arbeitsname. Eigentlich heißt die Firma "Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH".
Das klingt gut. So, als ob diese Gesellschaft eine landeseigene Gesellschaft sei, über die die Landesgartenschauen in Baden-Württemberg, die Zuschüsse und das ganze Drumherum abgewickelt wird. Und die darauf achtet, dass die Zuschüsse auch korrekt eingesetzt werden.
Leider ein ganz großer Irrtum.
Die BWGruen.de GmbH ist ein vollkommen privatwirtschaftlicher Interessenverband, das Land Baden-Württemberg ist nicht mit einem einzigen Cent daran beteiligt. Alleinige Gesellschafter der BWGruen sind laut Auszug aus dem Handelsregister diese Verbände:
Neuer Vorsitzender der Gesellschafterversammlung BWGrün wird jetzt Herr Gerhard Hugenschmidt. Er ist seit 2012 Präsident des Verbandes Badischer Gartenbaubetriebe.
Auffällig: Weder als Gesellschafter, noch als Beirat, noch im Vorstand der BWGrün ist das Land Baden-Württemberg vertreten. Diese Gesellschaft ist also ein rein privatwirtschaftlicher Interessenverband. Nun versteht man auch, warum unbedingt alles "Alte" weg muss und warum nur das "Neue" gut ist: Wenn nichts entfernt wird, gibt es auch keine Aufträge an die Mitgliedsbetriebe der Gesellschafter der BWGrün GmbH. Wenn keine denkmalgeschützte Platanenalle oder eine vorhandene Mauer entfernt wird, gibt es keine Aufträge für den notwendigen Ersatz. Damit das auch alles gut funktioniert, hat man dazu einen Vertrag abgeschlossen:
In §3,3 heißt es dort beispielsweise: "Ferner werden die gärtnerischen Ausstellungsbeiträge durch die Gesellschaftsverbände von BWGrün gestaltet, hierfür werden sich Stadt Überlingen und BWGrün einsetzen". Verbandsfremde Firmen ohne Verbandsmitgliedschaft werden es da schwer haben.
In §6 heißt es: "Das Unternehmen BWGrün stellt seine mit Landesgartenschauen befassten Mitarbeiter/innen für beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der LGS Überlingen 2020 sowohl während der Planungs- und Vorbereitungphase als auch während der Durchführung zur Verfügung." Die Aufgaben der BWGrün Mitarbeiter ist in §7.2 geregelt: "Diese Mitarbeiter sind vor allem für die Bereiche Projektkoordinierung (Projektsteuerung) zuständig. Sie sind für das gartenschauspezifische Vertragsmanagement zuständig." Die Vergütung dieser BWGrün Mitarbeiter ist in §7 geregelt: "Die LGS Überlingen GmbH stellt geeignete Räume und Sachmittel zur Verfügung und leistet vollen Personalkostenersatz zzgl 10% Verwaltungskostenaufschlag und der gesetzlichen Umsatzsteuer."
Man darf sich fragen, wem diese BWGrün Mitarbeiter verpflichtet sind: Ihrem Arbeitgeber, den BWGrün Gesellschaftern und deren Mitgliedsbetrieben oder der Stadt Überlingen, von der sie indirekt über die LGS Überlingen GmbH bezahlt werden?
Nach aktueller Kenntnis sind es vier(?) Mitarbeiter, die von der BWGrün in die LGS Überlingen GmbH entsandt sind und dort laut Vertrag beratend die Interessen der BWGrün Gesellschafter vertreten:
Normalerweise bedeutet "erfolgsabhängig", dass eine Provision aus dem Erfolg, sprich dem Gewinn oder Ertrag oder Ergebnis (Einnahmen minus Ausgaben= Ertrag) gezahlt wird. Hier aber werden die Provisionen nur aus den Einnahmen fällig, auch dann, wenn die LGS in Überlingen ein Minusgeschäft wird. Da ist man natürlich fein raus, ohne jedes Risiko. Das trägt nur die Stadt Überlingen.
Gibt es noch Fragen?
Ja, eine. Warum eigentlich sind die Sitzungen des Aufsichtsrates der LGS GmbH immer und grundsätzlich nichtöffentlich, warum werden keine Protokolle veröffentlicht? Obwohl doch die Stadt Überlingen dort mit 2/3 Mehrheit Hauptanteilseigerner ist und alle Kosten der LGS zu 100% trägt?
Rechnungshof rügt Landesgartenschauen scharf-nicht nur bei uns im Visier!
Leserkommentar per email:
Ich bin Fassungslos. Es geht wohl in erster Linie um finanzielle Vorteile, fast eine Art Mafia. Tja, wie heißt es doch in Bertolt Brechts Dreigroschenoper so schön: "Erst kommt das Fressen, dann die Moral"
Wofür werden der BWGrün Provisionen bezahlt?
BWGruen.de ist eigentlich nur ein Arbeitsname. Eigentlich heißt die Firma "Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH".
Das klingt gut. So, als ob diese Gesellschaft eine landeseigene Gesellschaft sei, über die die Landesgartenschauen in Baden-Württemberg, die Zuschüsse und das ganze Drumherum abgewickelt wird. Und die darauf achtet, dass die Zuschüsse auch korrekt eingesetzt werden.
Leider ein ganz großer Irrtum.
Die BWGruen.de GmbH ist ein vollkommen privatwirtschaftlicher Interessenverband, das Land Baden-Württemberg ist nicht mit einem einzigen Cent daran beteiligt. Alleinige Gesellschafter der BWGruen sind laut Auszug aus dem Handelsregister diese Verbände:
- Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e.V.
- Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
- Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
- Fachverband Deutscher Floristen, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
- Verband Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V.
- Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.
- Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e. V.
- Landesverband Badischer Imker e.V.
- Landesverband Württembergischer Imker
- LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V.
- LandFrauenverband Südbaden e.V.
- LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern e.V.
- Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
- Gartenakademie Baden-Württemberg e. V.
Neuer Vorsitzender der Gesellschafterversammlung BWGrün wird jetzt Herr Gerhard Hugenschmidt. Er ist seit 2012 Präsident des Verbandes Badischer Gartenbaubetriebe.
Auffällig: Weder als Gesellschafter, noch als Beirat, noch im Vorstand der BWGrün ist das Land Baden-Württemberg vertreten. Diese Gesellschaft ist also ein rein privatwirtschaftlicher Interessenverband. Nun versteht man auch, warum unbedingt alles "Alte" weg muss und warum nur das "Neue" gut ist: Wenn nichts entfernt wird, gibt es auch keine Aufträge an die Mitgliedsbetriebe der Gesellschafter der BWGrün GmbH. Wenn keine denkmalgeschützte Platanenalle oder eine vorhandene Mauer entfernt wird, gibt es keine Aufträge für den notwendigen Ersatz. Damit das auch alles gut funktioniert, hat man dazu einen Vertrag abgeschlossen:
Der Durchführungsvertrag
Die BWGrün GmbH hat mit der Stadt Überlingen einen Durchführungsvertrag für die LGS 2020 abgeschlossen. Den sollte man wirklich mal genau durchlesen. Es kommen einem spannende Erkenntnisse, abgesehen davon, dass der Inhalt nach §13 geheim gehalten werden soll.In §3,3 heißt es dort beispielsweise: "Ferner werden die gärtnerischen Ausstellungsbeiträge durch die Gesellschaftsverbände von BWGrün gestaltet, hierfür werden sich Stadt Überlingen und BWGrün einsetzen". Verbandsfremde Firmen ohne Verbandsmitgliedschaft werden es da schwer haben.
In §6 heißt es: "Das Unternehmen BWGrün stellt seine mit Landesgartenschauen befassten Mitarbeiter/innen für beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der LGS Überlingen 2020 sowohl während der Planungs- und Vorbereitungphase als auch während der Durchführung zur Verfügung." Die Aufgaben der BWGrün Mitarbeiter ist in §7.2 geregelt: "Diese Mitarbeiter sind vor allem für die Bereiche Projektkoordinierung (Projektsteuerung) zuständig. Sie sind für das gartenschauspezifische Vertragsmanagement zuständig." Die Vergütung dieser BWGrün Mitarbeiter ist in §7 geregelt: "Die LGS Überlingen GmbH stellt geeignete Räume und Sachmittel zur Verfügung und leistet vollen Personalkostenersatz zzgl 10% Verwaltungskostenaufschlag und der gesetzlichen Umsatzsteuer."
Man darf sich fragen, wem diese BWGrün Mitarbeiter verpflichtet sind: Ihrem Arbeitgeber, den BWGrün Gesellschaftern und deren Mitgliedsbetrieben oder der Stadt Überlingen, von der sie indirekt über die LGS Überlingen GmbH bezahlt werden?
Nach aktueller Kenntnis sind es vier(?) Mitarbeiter, die von der BWGrün in die LGS Überlingen GmbH entsandt sind und dort laut Vertrag beratend die Interessen der BWGrün Gesellschafter vertreten:
- Geschäftsführer Herr Martin Richter (ausgeschieden, als GF ersetzt durch Frau Heppeler)
- Frau Edith Heppeler (Leitung Planung, Bau, Betrieb)
- Frau Anette Stoll-Zeitler als übergeordnete Fachbereichsleiterin
- Christin Grob (Planung, Bau und Betrieb)
Normalerweise bedeutet "erfolgsabhängig", dass eine Provision aus dem Erfolg, sprich dem Gewinn oder Ertrag oder Ergebnis (Einnahmen minus Ausgaben= Ertrag) gezahlt wird. Hier aber werden die Provisionen nur aus den Einnahmen fällig, auch dann, wenn die LGS in Überlingen ein Minusgeschäft wird. Da ist man natürlich fein raus, ohne jedes Risiko. Das trägt nur die Stadt Überlingen.
Gibt es noch Fragen?
Ja, eine. Warum eigentlich sind die Sitzungen des Aufsichtsrates der LGS GmbH immer und grundsätzlich nichtöffentlich, warum werden keine Protokolle veröffentlicht? Obwohl doch die Stadt Überlingen dort mit 2/3 Mehrheit Hauptanteilseigerner ist und alle Kosten der LGS zu 100% trägt?
Rechnungshof rügt Landesgartenschauen scharf-nicht nur bei uns im Visier!
Leserkommentar per email:
Ich bin Fassungslos. Es geht wohl in erster Linie um finanzielle Vorteile, fast eine Art Mafia. Tja, wie heißt es doch in Bertolt Brechts Dreigroschenoper so schön: "Erst kommt das Fressen, dann die Moral"
Donnerstag, 26. Januar 2017
LGS Ente?
Um eine eindeutige Information über eine möglicherweise erneute Bombensuche auf dem LGS Gelände zu bekommen, haben wir diese Anfrage an den Pressesprecher der Stadtverwaltung Überlingen, Herrn Wiedemer-Steidinger, geschickt:
"Auf die Pressemitteilung der LGS GmbH, veröffentlicht gestern im Südkurier, gab es nicht nur im Anschluss an die gestrige GR Sitzung Diskussionen. Auf Nachfragen bei den Gemeinderäten wurde festgestellt, dass definitiv lediglich eine Person wusste, dass nochmals eine Bombensuche notwendig werden wird.
Im HalloÜ Ausgabe 11/16, Seite 2 ( Link zum Primo Archiv) wird ausdrücklich das Ende der Bombensuche mitgeteilt. In der Folgezeit wurde trotz Recherche keine Informationen im HalloÜ gefunden, dass eine erneute Suche im Bereich der Platanenallee in 2017 zu erwarten ist. Befragten Anwohnern, die ggf wieder auf gepackten Koffern eine Evakuierung befürchten müssen, ist ebenfalls nichts bekannt.
Stellt sich die Frage, ob Herr Leitner irrt. Wie auch immer: Sollte tatsächlich eine erneute Bombensuche in diesem Sommer ab Juli notwendig werden, wäre eine zeitgerechte Information der betroffenen Bürger anzuraten. Der Zeitraum ist dann immerhin in der touristischen Hauptsaison und es betrifft unser Kurgebiet.
Sollte die Information allerdings eine der LGS-Enten sein, wäre nach der ausgelösten Verunsicherung der Bürger eine umgehende Klarstellung zu empfehlen."
"Auf die Pressemitteilung der LGS GmbH, veröffentlicht gestern im Südkurier, gab es nicht nur im Anschluss an die gestrige GR Sitzung Diskussionen. Auf Nachfragen bei den Gemeinderäten wurde festgestellt, dass definitiv lediglich eine Person wusste, dass nochmals eine Bombensuche notwendig werden wird.
Im HalloÜ Ausgabe 11/16, Seite 2 ( Link zum Primo Archiv) wird ausdrücklich das Ende der Bombensuche mitgeteilt. In der Folgezeit wurde trotz Recherche keine Informationen im HalloÜ gefunden, dass eine erneute Suche im Bereich der Platanenallee in 2017 zu erwarten ist. Befragten Anwohnern, die ggf wieder auf gepackten Koffern eine Evakuierung befürchten müssen, ist ebenfalls nichts bekannt.
Stellt sich die Frage, ob Herr Leitner irrt. Wie auch immer: Sollte tatsächlich eine erneute Bombensuche in diesem Sommer ab Juli notwendig werden, wäre eine zeitgerechte Information der betroffenen Bürger anzuraten. Der Zeitraum ist dann immerhin in der touristischen Hauptsaison und es betrifft unser Kurgebiet.
Sollte die Information allerdings eine der LGS-Enten sein, wäre nach der ausgelösten Verunsicherung der Bürger eine umgehende Klarstellung zu empfehlen."
Dienstag, 24. Januar 2017
Bombensuche? Kein wirkliches Argument!
Die LGS GmbH lässt verlauten, dass ein frühzeitiges Fällen der Bäume unverzichtbar sei, um auch dort nach möglichen Blindgängern aus dem Weltkrieg zu suchen. Aus unserer Sicht ist das ein weit "hervorgeholtes" Argument. Siehe SÜDKURIER Artikel.
Ende des 2. Weltkrieges, als einige Bomben auf das Bahnhofsareal fielen, bestanden die Straße und auch die Platanenalle bereits seit etwa 50 Jahren. Dort niedergegangene Blindgänger wären also sofort aufgefallen. Auch die Luftbildaufnahmen, nach denen die Fundorte möglicher Blindgänger überprüft werden, geben keinerlei Hinweis. Die Platanen auf der südlichen Straßenseite wurden erst etwa 1956 neu gepflanzt, nachdem der Fußweg zum Campingplatz angelegt wurde und die alten Bäume deshalb vermutlich weichen mussten. Man kann davon ausgehen, dass auch schon damals bei den Arbeiten mögliche Blindgänger gefunden worden wären. Auf dem gesamten LGS Gelände wurden trotz intensiver Suche keinerlei Blindgänger gefunden.
Im aktuellen HalloÜ schreibt die Stadtverwaltung, das Fällen der Platanenallee sei vor dem 1. März unbedingt notwendig, weil andernfalls der Zeitplan der LGS Planungen vollkommen durcheinander geriete. Seltsam: Im offiziellen Zeitplan der LGS ist als Baubeginn östlicher Uferbereich der Oktober 2017 eingeplant. Es besteht also weder Eile, noch die Gefahr, dass die LGS nicht zeitgerecht fertig werden würde.
Bereits seit April 2016 hat die BÜB gefordert, die Platanenallee samt Trockenmauer zu erhalten. Doch mangelnde Gesprächsbereitschaft und absolute Kopromisslosigkeit seitens Verwaltung und LGS GmbH haben die Situation massiv verzögert. Wir hätten schon lange eine Lösung haben können, mit denen sowohl die LGS GmbH als auch die Überlinger Bürger einverstanden sind.
Ende des 2. Weltkrieges, als einige Bomben auf das Bahnhofsareal fielen, bestanden die Straße und auch die Platanenalle bereits seit etwa 50 Jahren. Dort niedergegangene Blindgänger wären also sofort aufgefallen. Auch die Luftbildaufnahmen, nach denen die Fundorte möglicher Blindgänger überprüft werden, geben keinerlei Hinweis. Die Platanen auf der südlichen Straßenseite wurden erst etwa 1956 neu gepflanzt, nachdem der Fußweg zum Campingplatz angelegt wurde und die alten Bäume deshalb vermutlich weichen mussten. Man kann davon ausgehen, dass auch schon damals bei den Arbeiten mögliche Blindgänger gefunden worden wären. Auf dem gesamten LGS Gelände wurden trotz intensiver Suche keinerlei Blindgänger gefunden.
Im aktuellen HalloÜ schreibt die Stadtverwaltung, das Fällen der Platanenallee sei vor dem 1. März unbedingt notwendig, weil andernfalls der Zeitplan der LGS Planungen vollkommen durcheinander geriete. Seltsam: Im offiziellen Zeitplan der LGS ist als Baubeginn östlicher Uferbereich der Oktober 2017 eingeplant. Es besteht also weder Eile, noch die Gefahr, dass die LGS nicht zeitgerecht fertig werden würde.
Bereits seit April 2016 hat die BÜB gefordert, die Platanenallee samt Trockenmauer zu erhalten. Doch mangelnde Gesprächsbereitschaft und absolute Kopromisslosigkeit seitens Verwaltung und LGS GmbH haben die Situation massiv verzögert. Wir hätten schon lange eine Lösung haben können, mit denen sowohl die LGS GmbH als auch die Überlinger Bürger einverstanden sind.
Montag, 23. Januar 2017
Verwaltungsgericht: Nicht sofort fällen!
In einem Schreiben des VG an die Stadt wurde ihr aufgegeben, vor einem Beschluss über den Eilantrag keine Bäume zu fällen: „Das Gericht geht davon aus, dass bis zur Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird.“ Diese Vorgabe des VG wurde auch dem Petitionsausschuss (PA) zur Kenntnis gegeben.
Gedulden muss sich Frau OB Becker: Massiven Druck auf die Terminplanung des PA hatte nur die Stadt Überlingen durch Frau OB Becker ausgeübt. Bereits kurz nach dem Besuch des Ausschusses in Überlingen hat sie gefordert, eine Entscheidung noch vor Beginn der Vegetationsphase ab 1. März zu verkünden. Frau Becker und die LGS GmbH wollen die Platanenallee unbedingt vor diesem Termin fällen lassen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.
Unklar ist allerdings, ob das Landesamt für Denkmalschutz dazu bereits eingelenkt und einer Fällung des Kulturdenkmals zugestimmt hat. Nach unseren Informationen ist dies nicht der Fall. Vollkommen unverständlich ist die beabsichtigte frühzeitige Fällung auch hinsichtlich des online veröffentlichten offiziellen Zeitplans der LGS GmbH, der einen Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorsieht. Es besteht also gar keine zwingende Notwendigkeit, die Bäume schon jetzt zu entfernen. Außer eben, damit vollendete Tatsachen zu schaffen.
Die BÜB hat gegen den Beschluss des Gemeinderates auf Ablehnung des von über 3000 Bürgern unterzeichneten Antrages auf einen Bürgerentscheid über das Schicksal der Platanenallee bekanntlich Widerspruch eingelegt. Um einem laufenden Rechtsmittelverfahren nicht die Grundlage (durch Entfernen der Bäume) zu entziehen, hat die BÜB beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die das kurzfristige Fällen verhindern soll.
Gedulden muss sich Frau OB Becker: Massiven Druck auf die Terminplanung des PA hatte nur die Stadt Überlingen durch Frau OB Becker ausgeübt. Bereits kurz nach dem Besuch des Ausschusses in Überlingen hat sie gefordert, eine Entscheidung noch vor Beginn der Vegetationsphase ab 1. März zu verkünden. Frau Becker und die LGS GmbH wollen die Platanenallee unbedingt vor diesem Termin fällen lassen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.
Unklar ist allerdings, ob das Landesamt für Denkmalschutz dazu bereits eingelenkt und einer Fällung des Kulturdenkmals zugestimmt hat. Nach unseren Informationen ist dies nicht der Fall. Vollkommen unverständlich ist die beabsichtigte frühzeitige Fällung auch hinsichtlich des online veröffentlichten offiziellen Zeitplans der LGS GmbH, der einen Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorsieht. Es besteht also gar keine zwingende Notwendigkeit, die Bäume schon jetzt zu entfernen. Außer eben, damit vollendete Tatsachen zu schaffen.
Die BÜB hat gegen den Beschluss des Gemeinderates auf Ablehnung des von über 3000 Bürgern unterzeichneten Antrages auf einen Bürgerentscheid über das Schicksal der Platanenallee bekanntlich Widerspruch eingelegt. Um einem laufenden Rechtsmittelverfahren nicht die Grundlage (durch Entfernen der Bäume) zu entziehen, hat die BÜB beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die das kurzfristige Fällen verhindern soll.
Montag, 16. Januar 2017
Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt
Die BÜB hat beim VG Sigmaringen einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um ein frühzeitiges Fällen der denkmalgeschützten Platanenallee zu verhindern.
Warum wurde dies leider notwendig?
Wie seither auch, werden von der Stadt Gesprächsangebote der BÜB konsequent ignoriert. Mehr noch, die Stadt hat sogar an den Petitionsausschuss appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu fällen, damit die Bäume noch vor Beginn der Vegetationsphase am 1. März (und dem damit verbundenen Fällverbot) entfernt werden können. Ein Schreiben der BÜB an den designierten OB Herrn Zeitler mit der Bitte, nach seinem Amtsantritt doch einem Moratorium bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Bürgerbegehrens zuzustimmen, wurde leider nicht beantwortet.
Wie bereits letzte Woche dargelegt, bleibt nach dem offiziellen Terminplan der LGS GmbH noch genügend Zeit, das Rechtsmittelverfahren gegen die Ablehnung des durch über 3000 Bürger ( 1220 Unterschriften wären rechtlich nur notwendig gewesen) unterzeichneten Antrags auf einen Bürgerentscheid abzuwarten. Baubeginn ist erst für Oktober 2017 geplant, weil erst dann bei Niedrigwasser im Uferbereich gearbeitet werden kann.Durch eine vorzeitige Fällung der Bäume wird in einem Handstreich den Bürgern das Recht auf eine Überprüfung der Ablehnung genommen. Das wäre aber nicht im Sinne des Bürgerrechtes, wenn durch Schaffung vollendeter Tatsachen den Bürgern die Rechte genommen werden. In einer ersten Mitteilung hat das VG der Stadt aufgegeben, vor einer endgültigen Entscheidung über den Antrag der BÜB Baumfällungen zu unterlassen.
Ganz abgesehen davon liegt nach unseren Informationen noch keine Zustimmung des Landesamtes für Denkmalschutz zur Beseitigung der denkmalgeschützten Platanenallee vor.
Wir können Stadt und LGS GmbH nur erneut zu Gesprächen auffordern, um im Interesse der Stadt und der LGS 2020 zu einem vernünftigen Miteinander zu kommen. Zeit für Umplanungen gibt es genügend. Wir erinnern an Heilbronn, das 2019 die Bundesgartenschau ausrichtet. Nach Bürgerprotesten gegen die beabsichtigte Fällung von Weiden und Platanen (!) am neugestalteten Neckarufer hat man noch in 2016 umgeplant. Die Bäume bleiben erhalten in Form sogenannter Insellösungen. Genau dies hatten wir uns auch für die 10 riesigen Weiden am Überlinger Campingplatz gewünscht. Leider wurden die Bäume ohne Skrupel bereits gefällt. Man fragt sich, warum es in Überlingen, das ein Jahr mehr Zeit hat, nicht auch möglich sein soll, einen Weg zu finden.
Warum wurde dies leider notwendig?
Wie seither auch, werden von der Stadt Gesprächsangebote der BÜB konsequent ignoriert. Mehr noch, die Stadt hat sogar an den Petitionsausschuss appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu fällen, damit die Bäume noch vor Beginn der Vegetationsphase am 1. März (und dem damit verbundenen Fällverbot) entfernt werden können. Ein Schreiben der BÜB an den designierten OB Herrn Zeitler mit der Bitte, nach seinem Amtsantritt doch einem Moratorium bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Bürgerbegehrens zuzustimmen, wurde leider nicht beantwortet.
Wie bereits letzte Woche dargelegt, bleibt nach dem offiziellen Terminplan der LGS GmbH noch genügend Zeit, das Rechtsmittelverfahren gegen die Ablehnung des durch über 3000 Bürger ( 1220 Unterschriften wären rechtlich nur notwendig gewesen) unterzeichneten Antrags auf einen Bürgerentscheid abzuwarten. Baubeginn ist erst für Oktober 2017 geplant, weil erst dann bei Niedrigwasser im Uferbereich gearbeitet werden kann.Durch eine vorzeitige Fällung der Bäume wird in einem Handstreich den Bürgern das Recht auf eine Überprüfung der Ablehnung genommen. Das wäre aber nicht im Sinne des Bürgerrechtes, wenn durch Schaffung vollendeter Tatsachen den Bürgern die Rechte genommen werden. In einer ersten Mitteilung hat das VG der Stadt aufgegeben, vor einer endgültigen Entscheidung über den Antrag der BÜB Baumfällungen zu unterlassen.
Ganz abgesehen davon liegt nach unseren Informationen noch keine Zustimmung des Landesamtes für Denkmalschutz zur Beseitigung der denkmalgeschützten Platanenallee vor.
Wir können Stadt und LGS GmbH nur erneut zu Gesprächen auffordern, um im Interesse der Stadt und der LGS 2020 zu einem vernünftigen Miteinander zu kommen. Zeit für Umplanungen gibt es genügend. Wir erinnern an Heilbronn, das 2019 die Bundesgartenschau ausrichtet. Nach Bürgerprotesten gegen die beabsichtigte Fällung von Weiden und Platanen (!) am neugestalteten Neckarufer hat man noch in 2016 umgeplant. Die Bäume bleiben erhalten in Form sogenannter Insellösungen. Genau dies hatten wir uns auch für die 10 riesigen Weiden am Überlinger Campingplatz gewünscht. Leider wurden die Bäume ohne Skrupel bereits gefällt. Man fragt sich, warum es in Überlingen, das ein Jahr mehr Zeit hat, nicht auch möglich sein soll, einen Weg zu finden.
Montag, 9. Januar 2017
Waldkauz Vogel des Jahres 2017
Der NABU kürt jedes Jahr einen Vogel des Jahres, meist ist es eine strengt geschützte Art. Für 2017 ist dies der Waldkauz. Der NABU informiert umfangreich, warum gerade der Waldkauz gewählt wurde.
„Stellvertretend für alle Eulenarten haben wir für 2017 den Waldkauz zum Jahresvogel gewählt. Mit ihm wollen wir für den Erhalt alter Bäume mit Höhlen im Wald oder in Parks werben und eine breite Öffentlichkeit für die Bedürfnisse höhlenbewohnender Tiere sensibilisieren“, erläutert NABU-Präsidiumsmitglied Heinz Kowalski.
In Überlingen scheinen die Forderungen des NABU zum Schutz nicht zu gelten: Wie sonst ist es erklärbar, dass mindestens einem Waldkauz, der eine der denkmalgeschützten Platanen bewohnt, sein angestammtes Heim genommen werden soll? Dass ihm stattdessen ein neues Domizil in Form einer Fertighaus- oder Plattenbauwohnung zugewiesen werden soll. Ober er die annimmt, ist fraglich.
Liebe BÜB Freunde, schreibt doch mal dem NABU und fragt, warum ausgerechnet in Überlingen der Waldkauz vertrieben werden soll.
„Stellvertretend für alle Eulenarten haben wir für 2017 den Waldkauz zum Jahresvogel gewählt. Mit ihm wollen wir für den Erhalt alter Bäume mit Höhlen im Wald oder in Parks werben und eine breite Öffentlichkeit für die Bedürfnisse höhlenbewohnender Tiere sensibilisieren“, erläutert NABU-Präsidiumsmitglied Heinz Kowalski.
In Überlingen scheinen die Forderungen des NABU zum Schutz nicht zu gelten: Wie sonst ist es erklärbar, dass mindestens einem Waldkauz, der eine der denkmalgeschützten Platanen bewohnt, sein angestammtes Heim genommen werden soll? Dass ihm stattdessen ein neues Domizil in Form einer Fertighaus- oder Plattenbauwohnung zugewiesen werden soll. Ober er die annimmt, ist fraglich.
Liebe BÜB Freunde, schreibt doch mal dem NABU und fragt, warum ausgerechnet in Überlingen der Waldkauz vertrieben werden soll.
Warum die Platanen schon jetzt fällen?
Frau OB Becker hat öffentlich mitteilen lassen, dass die Stadtverwaltung an den Petitionsausschuss appelliert hat, die Entscheidung über die Petition zum Erhalt der denkmalgeschützten Platanenallee schnellstmöglich zu treffen. Damit die Platanen noch vor Beginn der Vegetationsperiode - und dem damit verbundenen Fällverbot - vor dem 1.März entfernt werden können.
Warum die Eile? Laut dem offiziellen Zeitplan der LGS GmbH (online einsehbar) ist der Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorgesehen. Das ist auch logisch, denn nur bei Niedrigwasser kann dort gearbeitet werden, so wie aktuell im westlichen Bauabschnitt am ehemaligen Campingplatz. Der wird frühestens Sommer/Herbst 2017 fertig, es stehen also auch gar keine Kapazitäten für einen früheren Baubeginn im Osten bereit. Selbstverständlich kann der Baubeginn für die neue verlegte Bahnhofstraße erfolgen, das tangiert die Baumallee nicht.
Tabula rasa vor einem Urteil?
Die BÜB hat gegen den Gemeinderatsbeschluss über die Ablehnung des durch über 3000 Bürger beantragten Bürgerentscheides Widerspruch eingelegt. Da zu erwarten ist, dass die Stadt diesem Widerspruch nicht zustimmen wird, hat die BÜB Klage beim Verwaltungsgericht angekündigt. Das aber will die Stadt unbedingt verhindern, in dem man versucht, den Streitgegenstand schnellstmöglich zu beseitigen. Dass mit diesem Verhalten das Grundrecht der Bürger auf eine rechtliche Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses elementar beschnitten wird, scheint unwichtig zu sein.
Wir appellieren
an den GR, an die OB Frau Becker und an den zukünftigen OB Zeitler, einem Fällmoratorium bis zum Abschluss des Verfahrens verbindlich zuzustimmen. Leider kam von Herrn Zeitler auf eine entsprechende schriftliche Bitte bisher keine Antwort. Mit dem Moratorium würde sich auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim VG erübrigen. Wie oben dargelegt, besteht nach dem offiziellen Terminplan der LGS GmbH keinerlei Notwendigkeit, die Bäume umgehend zu fällen!
Warum ein Bürgerentscheid?
Über 3000 Überlinger Bürger haben den BE beantragt, damit allein die Bürger entscheiden können, was mit der Baumallee geschieht. Das hat der GR abgewiesen. Für diesen BE aber werden wir uns weiterhin einsetzen.
Warum die Eile? Laut dem offiziellen Zeitplan der LGS GmbH (online einsehbar) ist der Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorgesehen. Das ist auch logisch, denn nur bei Niedrigwasser kann dort gearbeitet werden, so wie aktuell im westlichen Bauabschnitt am ehemaligen Campingplatz. Der wird frühestens Sommer/Herbst 2017 fertig, es stehen also auch gar keine Kapazitäten für einen früheren Baubeginn im Osten bereit. Selbstverständlich kann der Baubeginn für die neue verlegte Bahnhofstraße erfolgen, das tangiert die Baumallee nicht.
Tabula rasa vor einem Urteil?
Die BÜB hat gegen den Gemeinderatsbeschluss über die Ablehnung des durch über 3000 Bürger beantragten Bürgerentscheides Widerspruch eingelegt. Da zu erwarten ist, dass die Stadt diesem Widerspruch nicht zustimmen wird, hat die BÜB Klage beim Verwaltungsgericht angekündigt. Das aber will die Stadt unbedingt verhindern, in dem man versucht, den Streitgegenstand schnellstmöglich zu beseitigen. Dass mit diesem Verhalten das Grundrecht der Bürger auf eine rechtliche Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses elementar beschnitten wird, scheint unwichtig zu sein.
Wir appellieren
an den GR, an die OB Frau Becker und an den zukünftigen OB Zeitler, einem Fällmoratorium bis zum Abschluss des Verfahrens verbindlich zuzustimmen. Leider kam von Herrn Zeitler auf eine entsprechende schriftliche Bitte bisher keine Antwort. Mit dem Moratorium würde sich auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim VG erübrigen. Wie oben dargelegt, besteht nach dem offiziellen Terminplan der LGS GmbH keinerlei Notwendigkeit, die Bäume umgehend zu fällen!
Warum ein Bürgerentscheid?
Über 3000 Überlinger Bürger haben den BE beantragt, damit allein die Bürger entscheiden können, was mit der Baumallee geschieht. Das hat der GR abgewiesen. Für diesen BE aber werden wir uns weiterhin einsetzen.
Dienstag, 20. Dezember 2016
Ein aufregendes 2016 endet
Ein letztes Rundschreiben in einem für uns aufregenden, anregenden, zufriedenen und auch unzufriedenen 2016.
Wir haben Manches erreicht, Manches verloren. So ist die schöne alte Uferbastion und die Trauerweiden endgültig verloren, ebenso bereits etwa 30 Meter der Trockenmauer.
Aber wir haben auch etwas gewonnen: Einen unglaublich tollen starken Zusammenhalt durch unsere Aktionen. Jeder von uns hat leider Freunde verloren, weil diese nicht verstehen können, dass man sich herrlich über eine Sache streiten kann, dies aber niemals in den persönlichen Bereich übertragen sollte. So wird es allen von uns gehen, beruhigt von der Erkenntnis, dass manche „Freunde“ nie wirklich welche waren.
Und jeder von uns hat plötzlich neue Freunde, die man vorher oft gar nicht kannte. Menschen, die einen auf der Straße ansprechen und Glück, Gottes Segen und „Kraft zum Weitermachen“ wünschen. Das baut auf!
Aber ohne Eure Unterstützung, sei es aktiv beim Sammeln von Unterschriften, in Diskussionen oder durch eine Spende auf unser BÜB Konto – nichts wäre uns ohne euch möglich gewesen. Und gerade dafür möchten wir uns bei allen ganz herzlich bedanken!
Wir wünschen euch ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2017!
Unseren kranken Freunden und Unterstützern wünschen wir Kraft und baldige Genesung. Insbesondere einem Freund, der uns immer mit gutem Rat zur Seite stand, wünschen wir, dass er im nächsten Jahr wieder in unserer Runde dabei sein kann.
Bitte bleibt auch im nächsten Jahr „eurer“ BÜB herzlich verbunden, denn der Kampf zum Erhalt der Bäume und der alten Mauer geht weiter. Im Januar/Februar wird der Petitionsausschuss seine „Empfehlung“ sprechen, wobei diese eben nur eine Empfehlung ist. Wir erwarten nicht, dass uns volle Unterstützung erreichen wird, dafür war der massive Druck auf den Ausschuss durch Stadt, LGS, drei(!) Ministerien, MdLs, Regierungspräsidium, Landkreis und weitere Ämter zu stark. Aber vielleicht fordert der Ausschuss ja wenigstens, dass die Stadt sich mit der BÜB zusammen setzen sollte: Das wäre für uns schon ein Sieg, denn genau das fordern wir ja permanent.
Auch auf der rechtlichen Schiene wird es weiter gehen, der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Bürgerbegehrens durch den GR ist gestellt. Wir sind bereit, unsere Forderung nach einem Bürgerentscheid über das Schicksal der Platanenallee und und der Trockenmauer bis in die höchste Instanz zu tragen.
Bitte verfolgt regelmäßig auf www.büb.info , was es Neues gibt. Im Januar werden wir darlegen, weshalb alles Alte unbedingt weg muss. Nicht nur, weil eine unverständliche Architektenideologie dahinter steht, sondern knallharte finanzielle Interessen von Lobbyverbänden und Firmen. Wo nichts „Neues“ geschaffen werden kann, gibt es nichts zu verdienen. Alles in bestehenden Verträgen zwischen der Stadt und BWGrün festgelegt.
Alles Gute wünschen die Sprecher der BÜB
Kristin Müller-Hausser, Rolf Briddigkeit und Dirk Diestel
Wir haben Manches erreicht, Manches verloren. So ist die schöne alte Uferbastion und die Trauerweiden endgültig verloren, ebenso bereits etwa 30 Meter der Trockenmauer.
Aber wir haben auch etwas gewonnen: Einen unglaublich tollen starken Zusammenhalt durch unsere Aktionen. Jeder von uns hat leider Freunde verloren, weil diese nicht verstehen können, dass man sich herrlich über eine Sache streiten kann, dies aber niemals in den persönlichen Bereich übertragen sollte. So wird es allen von uns gehen, beruhigt von der Erkenntnis, dass manche „Freunde“ nie wirklich welche waren.
Und jeder von uns hat plötzlich neue Freunde, die man vorher oft gar nicht kannte. Menschen, die einen auf der Straße ansprechen und Glück, Gottes Segen und „Kraft zum Weitermachen“ wünschen. Das baut auf!
Aber ohne Eure Unterstützung, sei es aktiv beim Sammeln von Unterschriften, in Diskussionen oder durch eine Spende auf unser BÜB Konto – nichts wäre uns ohne euch möglich gewesen. Und gerade dafür möchten wir uns bei allen ganz herzlich bedanken!
Wir wünschen euch ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2017!
Unseren kranken Freunden und Unterstützern wünschen wir Kraft und baldige Genesung. Insbesondere einem Freund, der uns immer mit gutem Rat zur Seite stand, wünschen wir, dass er im nächsten Jahr wieder in unserer Runde dabei sein kann.
Bitte bleibt auch im nächsten Jahr „eurer“ BÜB herzlich verbunden, denn der Kampf zum Erhalt der Bäume und der alten Mauer geht weiter. Im Januar/Februar wird der Petitionsausschuss seine „Empfehlung“ sprechen, wobei diese eben nur eine Empfehlung ist. Wir erwarten nicht, dass uns volle Unterstützung erreichen wird, dafür war der massive Druck auf den Ausschuss durch Stadt, LGS, drei(!) Ministerien, MdLs, Regierungspräsidium, Landkreis und weitere Ämter zu stark. Aber vielleicht fordert der Ausschuss ja wenigstens, dass die Stadt sich mit der BÜB zusammen setzen sollte: Das wäre für uns schon ein Sieg, denn genau das fordern wir ja permanent.
Auch auf der rechtlichen Schiene wird es weiter gehen, der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Bürgerbegehrens durch den GR ist gestellt. Wir sind bereit, unsere Forderung nach einem Bürgerentscheid über das Schicksal der Platanenallee und und der Trockenmauer bis in die höchste Instanz zu tragen.
Bitte verfolgt regelmäßig auf www.büb.info , was es Neues gibt. Im Januar werden wir darlegen, weshalb alles Alte unbedingt weg muss. Nicht nur, weil eine unverständliche Architektenideologie dahinter steht, sondern knallharte finanzielle Interessen von Lobbyverbänden und Firmen. Wo nichts „Neues“ geschaffen werden kann, gibt es nichts zu verdienen. Alles in bestehenden Verträgen zwischen der Stadt und BWGrün festgelegt.
Alles Gute wünschen die Sprecher der BÜB
Kristin Müller-Hausser, Rolf Briddigkeit und Dirk Diestel
Freitag, 16. Dezember 2016
Was kostet Bürgerrecht?
Am vergangenen Mittwoch hat FDP Stadtrat Ingo Wörner eine Frage an die Stadtverwaltung gestellt: "Was kostet uns Herr Diestel und seine Aktionen?"
Mal abgesehen davon, dass Herr Diestel nur einer der vier Sprecher der BÜB ist, die etwa 3500 Bürger vertreten, die für das Bürgerbegehren zum Erhalt der denkmalgeschützten Platanenallee und der historischen Trockenmauer unterschrieben hatten. Aber es ist ja viel schöner, wenn man einzelne Personen direkt verunglimpfen kann.
Herr Wörner scheint durch seine Anfrage ausdrücken zu wollen, dass Verfassung und gesetzliche Bürgerrechte nur für die Bürger da sind, die die offizielle Meinung der gewählten Bürgervertreter unterstützen? Andersdenkenden muss man die Kosten vorhalten, die sie möglicherweise verursachen? Oder noch besser, ihnen diese gleich in Rechnung stellen, damit sie ganz schnell ruhig bleiben? Gerade die "Freie Demokratische Partei" galt doch lange als Hort der Freiheit, der Liberalität und der Bürgerrechte. Sind Sie in der falschen Partei, Herr Wörner?
Kann man Bürgerrechte in Cent und Euro ausdrücken? Nicht ohne Grund hat unsere Verfassung und unsere Gesetzgebung den Bürgerrechten einen umfassenden und hohen Stellenwert eingeräumt. In anderen Ländern, gar nicht so weit weg von uns, werden diese Bürgerrechte zur Zeit konsequent abgeschafft. Wer eine andere Meinung hat als der Führende und seine Clique - nennen wir ihn mal Erdogan - muss mit strikten Konsequenzen rechnen. Da ist es ja fast noch erfreulich, wenn Herr Wörner nur nach den Kosten fragt und nicht gleich Strafanzeige stellt. Wobei dieses Druckmittel gegen Herrn Diestel ja auch schon angewandt wurde. Zum Glück hat die funktionierende Gewaltenteilung in Deutschland bewirkt, dass sich die Judikative (in dem Fall Staatsanwaltschaft) gegen die Meinung der Exekutive (Stadtverwaltung) durchgesetzt und den Fall wegen Nichtigkeit eingestellt hat. Ein Sieg der Gesetze gegen Willkür.
Um nochmals auf die Kosten der Bürgerrechte einzugehen: Es wäre doch viel besser und auch "billiger" gewesen, wenn der Gemeinderat, die von ihm geführte Stadtverwaltung und auch die LGS die Bürger rechtzeitig in die Planung eingebunden hätten. Wenn man ihnen schon vor dem 2013er Bürgerentscheid die ganze Wahrheit gesagt hätte. Wenn man spätestens mit Kenntnis des Denkmalschutzes für die Platanenallee den Bürgern dies mitgeteilt und vermittelnde Gesprächsangebote angenommen hätte. Was hätte man Geld und noch viel mehr Streit und Ärger sparen können! Also fragen wir uns doch auch einmal: Was kostet uns - den Bürgern - diese Heimlichtuerei?
Mal abgesehen davon, dass Herr Diestel nur einer der vier Sprecher der BÜB ist, die etwa 3500 Bürger vertreten, die für das Bürgerbegehren zum Erhalt der denkmalgeschützten Platanenallee und der historischen Trockenmauer unterschrieben hatten. Aber es ist ja viel schöner, wenn man einzelne Personen direkt verunglimpfen kann.
Herr Wörner scheint durch seine Anfrage ausdrücken zu wollen, dass Verfassung und gesetzliche Bürgerrechte nur für die Bürger da sind, die die offizielle Meinung der gewählten Bürgervertreter unterstützen? Andersdenkenden muss man die Kosten vorhalten, die sie möglicherweise verursachen? Oder noch besser, ihnen diese gleich in Rechnung stellen, damit sie ganz schnell ruhig bleiben? Gerade die "Freie Demokratische Partei" galt doch lange als Hort der Freiheit, der Liberalität und der Bürgerrechte. Sind Sie in der falschen Partei, Herr Wörner?
Kann man Bürgerrechte in Cent und Euro ausdrücken? Nicht ohne Grund hat unsere Verfassung und unsere Gesetzgebung den Bürgerrechten einen umfassenden und hohen Stellenwert eingeräumt. In anderen Ländern, gar nicht so weit weg von uns, werden diese Bürgerrechte zur Zeit konsequent abgeschafft. Wer eine andere Meinung hat als der Führende und seine Clique - nennen wir ihn mal Erdogan - muss mit strikten Konsequenzen rechnen. Da ist es ja fast noch erfreulich, wenn Herr Wörner nur nach den Kosten fragt und nicht gleich Strafanzeige stellt. Wobei dieses Druckmittel gegen Herrn Diestel ja auch schon angewandt wurde. Zum Glück hat die funktionierende Gewaltenteilung in Deutschland bewirkt, dass sich die Judikative (in dem Fall Staatsanwaltschaft) gegen die Meinung der Exekutive (Stadtverwaltung) durchgesetzt und den Fall wegen Nichtigkeit eingestellt hat. Ein Sieg der Gesetze gegen Willkür.
Um nochmals auf die Kosten der Bürgerrechte einzugehen: Es wäre doch viel besser und auch "billiger" gewesen, wenn der Gemeinderat, die von ihm geführte Stadtverwaltung und auch die LGS die Bürger rechtzeitig in die Planung eingebunden hätten. Wenn man ihnen schon vor dem 2013er Bürgerentscheid die ganze Wahrheit gesagt hätte. Wenn man spätestens mit Kenntnis des Denkmalschutzes für die Platanenallee den Bürgern dies mitgeteilt und vermittelnde Gesprächsangebote angenommen hätte. Was hätte man Geld und noch viel mehr Streit und Ärger sparen können! Also fragen wir uns doch auch einmal: Was kostet uns - den Bürgern - diese Heimlichtuerei?
Montag, 12. Dezember 2016
Gezielte Fehlinformationen?
Für tausende Euro Steuergelder wird von der Stadt und der LGS GmbH eine "Informationskampagne" gestreut, die marketingtechnisch erfolgreich ist, aber eine Menge Fehlinformationen enhält. Wird hier versucht, mittels Film und Computerzeichnungen eine Wirklichkeit vorzutäuschen, die so nicht stimmt?
In den Computeranimationen werden die geplanten Uferabflachungen falsch dargestellt.
Warum gibt es kein Schnittmodell?
Oft gefordert, aber von der LGS nie angefertigt wurde ein Schnittmodell. Nur damit könnte anschaulich der wirkliche Verlauf der terrassierten Abflachungen, aber auch die unterschiedlichen Wasserpegel gezeigt werden. Und wie schmal der verbleibende Nutzstreifen sein wird, wenn man mal die Flächen für Wege, die breiten Schutzhecken, die verlegte Straße und 2x2 Meter Radweg abzieht.
Mit der BÜB Lösung bleiben trotz breiter Seezugänge die großen Nutzflächen erhalten. Und die Bäume! Im östlichen Bereich ist der barrierefreie Zugang, dort besteht schon jetzt ein "Strandbereich" mit feinem Kies. Dieser soll laut LGS Plan aber zu Gunsten eines großen Röhrichtfeldes (Schilf) verschwinden!
In den Computeranimationen werden die geplanten Uferabflachungen falsch dargestellt.
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| Fakefoto der LGS: Tiefster Wasserstand wie im Winter ! |
- Der gezeichnete Wasserstand ist der tiefste Winterwasserstand. Im Sommer ist der Pegel 1,5-2 Meter, bei Hochwasser sogar deutlich höher. Durch diesen Trick scheint die begehbare Fläche wesentlich breiter zu sein. Tatsache ist, dass selbst bei Normalpegel im Sommer die ersten zwei Terrassen nahezu vollkommen unter Wasser stehen. Bei einem richtigen Hochwasser wie im Juni 2016 werden auch Bereiche der dritten Terrasse überflutet sein. Ein Hochwasser wie 1999 lässt vom LGS Gelände nichts mehr übrig. Durch die Abflachungen gehen 6-8000 qm wertvolle und teuer gekaufte Fläche verloren.
- Der echte Grasrasenbereich, der in den Zeichnungen ewig breit aussieht, wird laut dem Maßnahmenplan maximal 6-8 Meter breit sein. In den Terrassen 1+2 wird schwer begehbarer Kies sein. Sand ist dort nicht, wie oft suggeriert. Der wäre beim ersten Sturm abgeschwemmt.
- Der Begriff "Strandrasengesellschaft" in der untersten Terrasse ist vollkommen irreführend. Das hat gar nicht mit einem Nutzrasen zu tun.
- Die drei Terrassen werden durch drei Zwischenmauern unterteilt, jede etwa 70cm hoch. In den Zeichnungen werden diese sehr verschämt nahezu flach dargestellt. Mittels Treppen und 5 Stufen müssen diese Zwischenmauern überwunden werden. Einen barrierefreien Zugang soll es nur noch an einer Stelle geben.
Warum gibt es kein Schnittmodell?
Oft gefordert, aber von der LGS nie angefertigt wurde ein Schnittmodell. Nur damit könnte anschaulich der wirkliche Verlauf der terrassierten Abflachungen, aber auch die unterschiedlichen Wasserpegel gezeigt werden. Und wie schmal der verbleibende Nutzstreifen sein wird, wenn man mal die Flächen für Wege, die breiten Schutzhecken, die verlegte Straße und 2x2 Meter Radweg abzieht.
Mit der BÜB Lösung bleiben trotz breiter Seezugänge die großen Nutzflächen erhalten. Und die Bäume! Im östlichen Bereich ist der barrierefreie Zugang, dort besteht schon jetzt ein "Strandbereich" mit feinem Kies. Dieser soll laut LGS Plan aber zu Gunsten eines großen Röhrichtfeldes (Schilf) verschwinden!
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| BÜB Vorschlag: Breite Sitzreppen zum See, erhalt der ebenen Flächen für Sport und Spiel, Rad- und Wanderweg unter schattenreichen Bäumen. Ebener Kiesstrand ganz rechts, wie schon jetzt vorhanden. |
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| BÜB Vorschlag: Kein Geländeverlust bei Mittel- und Hochwasser durch breite Sitztreppen, viel Spiel- und Sportfläche |
Donnerstag, 8. Dezember 2016
Petitionsausschuss tagte in Überlingen
Gestern kam der von der BÜB angerufene Petitionsausschuss nach Überlingen, um von beiden Seiten die Argumente abzufragen. Entscheiden wird der Ausschuss später, sein "Urteil" ist auch nicht verbindlich. Es kann nur eine Empfehlung sein. Bericht im SÜDKURIER
Für die BÜB war es seit Monaten das erste Mal, dass die Gelegenheit zu einer öffentlichen Diskussion bestand. Bisher hatte die Stadt mit Frau Becker und die LGS GmbH jedes Gespräch abgelehnt. Nun war die Verwaltung verpflichtet, zu kommen und die BÜB anzuhören. Alleine dafür hat es sich gelohnt, den Petitionsausschuss anzurufen, egal, wie er später empfehlen wird.
Hier besichtigen der Ausschuss und Gäste die "phantastische" Zyklopenmauer, die an der Stelle der ehemaligen Uferbastion entsteht. Architektin Frau Mommsen zeigte sich genauso begeistert von der "tollen Architektur", wie auch Frau OB Becker. Viele andere waren entsetzt.
Einer der Besucher rutschte mit dem Fuß in eine der tiefen Spalten, er konnte ihn gerade noch vor einem Bruch bewahren.
Für die BÜB war es seit Monaten das erste Mal, dass die Gelegenheit zu einer öffentlichen Diskussion bestand. Bisher hatte die Stadt mit Frau Becker und die LGS GmbH jedes Gespräch abgelehnt. Nun war die Verwaltung verpflichtet, zu kommen und die BÜB anzuhören. Alleine dafür hat es sich gelohnt, den Petitionsausschuss anzurufen, egal, wie er später empfehlen wird.
Hier besichtigen der Ausschuss und Gäste die "phantastische" Zyklopenmauer, die an der Stelle der ehemaligen Uferbastion entsteht. Architektin Frau Mommsen zeigte sich genauso begeistert von der "tollen Architektur", wie auch Frau OB Becker. Viele andere waren entsetzt.
Einer der Besucher rutschte mit dem Fuß in eine der tiefen Spalten, er konnte ihn gerade noch vor einem Bruch bewahren.
Montag, 5. Dezember 2016
Jetzt und vorher
Ein "schöner" Fotovergleich der Ufersituation an der ehemaligen Bastion. Bis auf eine der großen Trauerweiden sind alle gefällt.
| So sah es noch im Juli 2016 aus: Die Uferbastion mit Spielplatz, Wiese und mächtigen Trauerweiden |
| November 2016: Die meisten Bäume fehlen, die Spielgeräte im Container, die Mauer mit Sandsteinverblendung abgerissen |
| Dezember 2016: Riesige unbegehbare Zyklopensteine bedecken das Ufer |
Freitag, 2. Dezember 2016
Entsetzlich!
Wer heute den Südkurier aufgeschlagen hat, dem ist vermutlich das Frühstück im Hals stecken geblieben. Oder es kam wieder raus.
Was die nur 2 Meter hohe Mustermauer seit einem Jahr im Campingplatz fast noch beschönigend zeigte, ist jetzt grausige, entsetzliche Realität.
Der Überlinger Westwall beginnt zu entstehen. Wo vor wenigen Wochen noch eine traumhaft schöne Uferbastion existierte, umrahmt von mächtigen alten Trauerweiden, ist jetzt dieser landschaftsplanerische Albtraum zu besichtigen.
Stolz zeigt der "Herr der Zyklopensteine", LGS Geschäftsführer Roland Leitner, was er stattdessen geschaffen hat.
Wo kürzlich noch eine "Rutsche" mit Sand zum vollkommen sicheren Baden einlud, wo im Sommer Kanus, Surfer und Ruderer anlegten, um eine kleine Pause einzulegen, ist nun eine Mondlandschaft aus italienischem Granit entstanden. Wunderbar die Lücken, in denen sich nicht nur der Müll ansammeln wird, sondern auch leicht Kinderbeine brechen.
Und für so etwas soll die historische Trockenmauer abgerissen werden! 30 Meter fehlen schon, aber für die restlichen etwa 200 Meter werden wir kämpfen!
Liebe Überlinger Stadträte: Wacht auf! Bisher sind es nur drei von Ihnen, die mutig eingestehen, mit der bisherigen Planung voll daneben gegriffen zu haben. Belasst es bei diesem Abschnitt, aber rettet die restliche Trockenmauer! Und die denkmalgeschützte Platanenallee!
Was die nur 2 Meter hohe Mustermauer seit einem Jahr im Campingplatz fast noch beschönigend zeigte, ist jetzt grausige, entsetzliche Realität.
Der Überlinger Westwall beginnt zu entstehen. Wo vor wenigen Wochen noch eine traumhaft schöne Uferbastion existierte, umrahmt von mächtigen alten Trauerweiden, ist jetzt dieser landschaftsplanerische Albtraum zu besichtigen.
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| Drei Fotos: (c) Südkurier, Stefan Hilser |
Stolz zeigt der "Herr der Zyklopensteine", LGS Geschäftsführer Roland Leitner, was er stattdessen geschaffen hat.Wo kürzlich noch eine "Rutsche" mit Sand zum vollkommen sicheren Baden einlud, wo im Sommer Kanus, Surfer und Ruderer anlegten, um eine kleine Pause einzulegen, ist nun eine Mondlandschaft aus italienischem Granit entstanden. Wunderbar die Lücken, in denen sich nicht nur der Müll ansammeln wird, sondern auch leicht Kinderbeine brechen.
Und für so etwas soll die historische Trockenmauer abgerissen werden! 30 Meter fehlen schon, aber für die restlichen etwa 200 Meter werden wir kämpfen!
Liebe Überlinger Stadträte: Wacht auf! Bisher sind es nur drei von Ihnen, die mutig eingestehen, mit der bisherigen Planung voll daneben gegriffen zu haben. Belasst es bei diesem Abschnitt, aber rettet die restliche Trockenmauer! Und die denkmalgeschützte Platanenallee!
Zur Erinnerung: So sah es vorher aus!
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| Fotos: Jürgen Gundelsweiler |
Donnerstag, 1. Dezember 2016
Rohrglanzgras und Strand
Wenn nun die Zyklopenmauer kommt, angeblich mit einem 3-4 Meter breiten Vorbau, ist dieses Biotop zerstört.
Auch dieser ganz natürliche Strandbereich wird durch das Zubauen mit der Zyklopenmauer zerstört. Alles, was die LGS GmbH mit künstlichem Uferbereich plant, kann mit diesem echten Strand gar nicht mithalten.
Mittwoch, 30. November 2016
Es wäre schade
1895, also vor 121 Jahren, wurden die Sandsteine für die Trockenmauer vom Rorschacher Sandsteinbruch Bärlocher per Schiff angeliefert. Heute ist der Steinbruch noch immer im Besitz der Familie Bärlocher, Generationen sind vergangen. Und die Überlinger Trockenmauer schützt nahezu unbeschädigt das Land gegen Wind und Wellen.
Herr Bärlocher war total überrascht, von der Existenz der Überlinger Trockenmauer zu hören. Und er schreibt der BÜB eine email:
"Es ist wirklich schade, dass man die schöne Sandsteinmauer einfach so abreisst. Eine neue Mauer aus Rorschacher Sandstein würde ca. 450-500 Euro pro m2 kosten. Dieser Preis setzt sich zusammen aus 250 Euro die Steine, 150 Euro das Verbauen der Steine und 50 Euro die Transport-und Nebenkosten. Bei uns in der Schweiz werden solche Mauern wieder neu erstellt, zum Beispiel im Rebberg in Thal. Man hat erkannt, dass die Mauern einen grossen Wert für die Tier-und Pflanzenwelt haben. Es ist darum schade, wenn so ein schönes, gut erhaltenes Bauwerk am Bodensee einfach verschwinden würde."
Die Überlinger Trockenmauer heute neu zu errichten, dürfte deutlich teurer sein.
In den 121 Jahren haben sich zahlreiche Pflanzen und Tiere in der Mauer angesiedelt, alleine 60 Pflanzenarten wurden gezählt. (Fotos oben)
Die Mauer ist so stabil, dass aus ihr eine 35
Meter hohe Pappel mit einem wunderbaren Zwillingsstamm herauswachsen kann, ohne diese dadurch zu beschädigen. Dieser herrliche Baum soll natürlich auch gefällt werden.
| Eine Königskerze in der Überlinger Trockenmauer |
| Flechten und Pflanzen in vielen Variationen |
"Es ist wirklich schade, dass man die schöne Sandsteinmauer einfach so abreisst. Eine neue Mauer aus Rorschacher Sandstein würde ca. 450-500 Euro pro m2 kosten. Dieser Preis setzt sich zusammen aus 250 Euro die Steine, 150 Euro das Verbauen der Steine und 50 Euro die Transport-und Nebenkosten. Bei uns in der Schweiz werden solche Mauern wieder neu erstellt, zum Beispiel im Rebberg in Thal. Man hat erkannt, dass die Mauern einen grossen Wert für die Tier-und Pflanzenwelt haben. Es ist darum schade, wenn so ein schönes, gut erhaltenes Bauwerk am Bodensee einfach verschwinden würde."
| Eine moderne Trockenmauer aus Rorschacher Sandstein |
Die Überlinger Trockenmauer heute neu zu errichten, dürfte deutlich teurer sein.
In den 121 Jahren haben sich zahlreiche Pflanzen und Tiere in der Mauer angesiedelt, alleine 60 Pflanzenarten wurden gezählt. (Fotos oben)
Die Mauer ist so stabil, dass aus ihr eine 35
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| In Rebberg in Thal/Schweiz: |
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| 35 Meter hoch, gewachsen in der Mauer |
Dienstag, 29. November 2016
Kultur wird zerstört
Nein, wir wollen die Verantwortlichen ganz bestimmt nicht mit dem IS vergleichen, die in Syrien und im Irak mutwillig uralte Kulturdenkmäler sprengen, zerstören, vernichten.
Aber auch in Überlingen wird Kultur zerstört. Nicht so bedeutendende, wie das alte Babylon. Oder Palmyra. Doch auch eine alte Sandstein Trockenmauer aus dem 19 Jahrhundert ist ein Stück Kultur, das nun auf einer Länge von 20-30 Metern vernichtet wurde. Und das vollkommen sinnlos.

Denn dieses Stück der Trockenmauer stand in einem Bereich, in dem keinerlei Uferabflachungen vorgesehen sind, hier wird das Ufer steil bleiben. Was für ein Unsinn, ein Stück Überlinger Geschichte - bestens erhalten - wegzureissen, nur um dort riesige Granitwacken aus Südtirol hinzusetzen. Warum lässt man denn nicht wenigstens in diesen Bereichen die Trockenmauer bestehen? Liegt es wirklich daran, weil die Landschaftsbauer der LGS Gesellschafter nur dann Aufträge bekommen und Geld verdienen, wenn Altes entfernt wird, um dann Neues bauen zu können? Welch ein kultureller und wirtschaftlicher Unsinn.
Übrigens: Spätestens jetzt sind die Behauptungen widerlegt, dass hinter den Rorschacher Sandsteinen eine massive Betonmauer sei. Da ist nichts! Nur Sand und Erde.
Aber auch in Überlingen wird Kultur zerstört. Nicht so bedeutendende, wie das alte Babylon. Oder Palmyra. Doch auch eine alte Sandstein Trockenmauer aus dem 19 Jahrhundert ist ein Stück Kultur, das nun auf einer Länge von 20-30 Metern vernichtet wurde. Und das vollkommen sinnlos.
Denn dieses Stück der Trockenmauer stand in einem Bereich, in dem keinerlei Uferabflachungen vorgesehen sind, hier wird das Ufer steil bleiben. Was für ein Unsinn, ein Stück Überlinger Geschichte - bestens erhalten - wegzureissen, nur um dort riesige Granitwacken aus Südtirol hinzusetzen. Warum lässt man denn nicht wenigstens in diesen Bereichen die Trockenmauer bestehen? Liegt es wirklich daran, weil die Landschaftsbauer der LGS Gesellschafter nur dann Aufträge bekommen und Geld verdienen, wenn Altes entfernt wird, um dann Neues bauen zu können? Welch ein kultureller und wirtschaftlicher Unsinn.
Übrigens: Spätestens jetzt sind die Behauptungen widerlegt, dass hinter den Rorschacher Sandsteinen eine massive Betonmauer sei. Da ist nichts! Nur Sand und Erde.
Montag, 28. November 2016
S21 pflanzt Platanen für Juchtenkäfer
Gleichzeitig erkennt man in Stuttgart, dass die Platane ein idealer Lebensraum für Juchtenkäfer und ander "Eremiten" genannte Käfer ist, weil er Hohlräume bildet. Wir erinnern uns: Auch in den Überlinger Platanen wurden Eremiten gefunden, wenn auch (leider...) kein Juchtenkäfer.
Ser SWR berichtet ausführlich über das "Neue Zuhause für Juchtenkäfer".
Petitionsausschuss kommt nach Überlingen
Von der BÜB wurde eine Petition an den Landtag zum Erhalt der denkmalgeschützten Platanenallee und der historischen Trockenmauer aus dem 19 Jahrhundert eingereicht. Diese Petition wurde zur Behandlung angenommen.
Am 7.12. um 11 Uhr lädt der Petitionsausschuss zu einer öffentlichen Sitzung in den Überlinger Ratssaal ein. Alle Bürger können die Diskussion verfolgen. Im Anschluss ist eine Begehung des Geländes geplant. Dort sollen die Mitglieder des Ausschusses einen Eindruck von der Platanen allee und der Trockenmauer bekommen.
Am 7.12. um 11 Uhr lädt der Petitionsausschuss zu einer öffentlichen Sitzung in den Überlinger Ratssaal ein. Alle Bürger können die Diskussion verfolgen. Im Anschluss ist eine Begehung des Geländes geplant. Dort sollen die Mitglieder des Ausschusses einen Eindruck von der Platanen allee und der Trockenmauer bekommen.
BÜB gratuliert Herrn Zeitler
Die BÜB gratuliert Herrn Zeitler, der mit 50,1% der Stimmen ein überzeugendes Wahlergebnis bekommen hat. Wir wünschen ihm alles Gute und eine stets glückliche Hand in Überlingen.
Die BÜB bietet ihm schon jetzt Gespräche über die denkmalgeschützte Platanenallee und die historische Trockenmauer an. Mit gutem Willen auf beiden Seiten sollte es möglich sein, zu einem Kompromiss ohne Vorbedingungen zu kommen, der für alle tragbar ist und hilft, den Graben in der Stadt einzuebenen. Im Interesse des gemeinsamen Ziels - die erfolgreiche Landesgartenschau für alle - ist dieses miteinander Sprechen unverzichtbar.
Die BÜB spricht auch ihre große Anerkennung an Herrn Kirchmann aus, der mit 38% der Stimmen ein exzellentes Ergebnis erreichte. Von allen Überlingern, die in den letzten Jahrzehnten für den OB Posten kandidiert hatten, hat er das mit großem Abstand höchste Stimmenergebnis erzielt.
Trotz vieler Differenzen mit Frau Becker hinsichtlich der denkmalgeschützten Platanenallee stellen wir fest, dass lediglich 12% der Stimmen ihren durchaus auch anerkennenswerten Leistungen der vergangenen 8 Jahre nicht gerecht werden.
Die BÜB bietet ihm schon jetzt Gespräche über die denkmalgeschützte Platanenallee und die historische Trockenmauer an. Mit gutem Willen auf beiden Seiten sollte es möglich sein, zu einem Kompromiss ohne Vorbedingungen zu kommen, der für alle tragbar ist und hilft, den Graben in der Stadt einzuebenen. Im Interesse des gemeinsamen Ziels - die erfolgreiche Landesgartenschau für alle - ist dieses miteinander Sprechen unverzichtbar.
Die BÜB spricht auch ihre große Anerkennung an Herrn Kirchmann aus, der mit 38% der Stimmen ein exzellentes Ergebnis erreichte. Von allen Überlingern, die in den letzten Jahrzehnten für den OB Posten kandidiert hatten, hat er das mit großem Abstand höchste Stimmenergebnis erzielt.
Trotz vieler Differenzen mit Frau Becker hinsichtlich der denkmalgeschützten Platanenallee stellen wir fest, dass lediglich 12% der Stimmen ihren durchaus auch anerkennenswerten Leistungen der vergangenen 8 Jahre nicht gerecht werden.
Freitag, 25. November 2016
Stuttgarter Zeitung zitiert Ruters "NoGo!"
Kein Blatt vor den Mund nimmt die Stuttgarter Zeitung heute. Sie zitiert ausführlich, was der Südkurier nicht tat: Den vollständigen Kommentar des Stuttgarter Wirtschaftsprüfers Rudolf X.Ruter.
Und im Artikel wird erstmals auch die Verflechtung von Herrn Zeitler zu den Gemeinderatsfraktionen SPD, CDU (Junge Union) und Freie Wähler beleuchtet.
Und in der Zwischenüberschrift schreibt die Stuttgarter Zeitung die Vermutung von Herrn Ruter:
"Zeitung und Gemeinderat wollen Zeitler"
Hier den ganzen Artikel lesen!
Auch der Schwarzwälder Bote berichtet ausführlich.
Und im Artikel wird erstmals auch die Verflechtung von Herrn Zeitler zu den Gemeinderatsfraktionen SPD, CDU (Junge Union) und Freie Wähler beleuchtet.
Und in der Zwischenüberschrift schreibt die Stuttgarter Zeitung die Vermutung von Herrn Ruter:
"Zeitung und Gemeinderat wollen Zeitler"
Hier den ganzen Artikel lesen!
Auch der Schwarzwälder Bote berichtet ausführlich.
Donnerstag, 24. November 2016
Spannend: Der Durchführungsvertrag
Erst gestern hatten wir in einem Schreiben an Frau OB Becker (Überlingen), Herrn Leitner (GF der LGS Überlingen GmbH) und die Herren Richter und Möhrle (BWGrün GmbH)
um Beantwortung diverser Fragen rund um den Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Überlingen und der BWGrün .de GmbH gebeten. Gleichzeitig haben wir um Überlassung des Vertrages gebeten.
Mittlerweile wurde uns bekannt, dass dieser Durchführungsvertrag zumindest als Entwurf im Ratsinformationssystem der Stadt Überlingen öffentlich online steht.
Es handelt sich dabei um einen Entwurf, der aber vermutlich in dieser Form so vom GR genehmigt und beschlossen wurde.
Es zeigt sich, dass augenscheinlich viele Befürchtungen real sein könnten:
Da der Aufsichtsrat der LGS GmbH grundsätzlich nicht öffentlich tagt und auch keine Protokolle der Sitzungen veröffentlicht werden, ist leider eine öffentliche Kontrolle der Aktivitäten von LGS GmbH und der BWGrün kaum möglich. Über die Möglichkeiten, auch finanzieller Art, die sich mit diesem Vertrag insbesondere der BWGrün GmbH bieten, wollen wir nicht spekulieren. Bedenklich erscheint auf jeden Fall die Nähe eines potentiellen OB Zeitler zur BWGrün GmbH über seine Ehefrau.
um Beantwortung diverser Fragen rund um den Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Überlingen und der BWGrün .de GmbH gebeten. Gleichzeitig haben wir um Überlassung des Vertrages gebeten.
Mittlerweile wurde uns bekannt, dass dieser Durchführungsvertrag zumindest als Entwurf im Ratsinformationssystem der Stadt Überlingen öffentlich online steht.
Es handelt sich dabei um einen Entwurf, der aber vermutlich in dieser Form so vom GR genehmigt und beschlossen wurde.
Es zeigt sich, dass augenscheinlich viele Befürchtungen real sein könnten:
- Die privatwirtschaftliche BWGrün GmbH wird nur von Interessensverbänden getragen, das Land ist nicht – wie immer wieder gesagt - Gesellschafter.
- Die BWGrün behält sich das Recht vor, dass Mitgliedsfirmen der Interessensverbände bei Aufträgen zu berücksichtigen sind.
- Für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen wird lediglich das EU Recht und das Deutsche Recht herangezogen, nicht aber die Vergaberichtlinien der Stadt Überlingen, die Mehrheitsgesellschafterin ist.
- Die BWGrün entsendet den 2. Geschäftsführer und weitere Mitarbeiter in die LGS GmbH, die zwar bei BWGrün angestellt sind, deren Gehälter samt Nebenkosten aber von der LGS GmbH zu erstatten sind. Somit zahlt faktisch die LGS GmbH und damit die Stadt Überlingen die Kosten für den 2. Geschäftsführer und die entsandten Mitarbeiter.
- Über den Inhalt des Vertrages wird strengstes Stillschweigen vereinbart.
Da der Aufsichtsrat der LGS GmbH grundsätzlich nicht öffentlich tagt und auch keine Protokolle der Sitzungen veröffentlicht werden, ist leider eine öffentliche Kontrolle der Aktivitäten von LGS GmbH und der BWGrün kaum möglich. Über die Möglichkeiten, auch finanzieller Art, die sich mit diesem Vertrag insbesondere der BWGrün GmbH bieten, wollen wir nicht spekulieren. Bedenklich erscheint auf jeden Fall die Nähe eines potentiellen OB Zeitler zur BWGrün GmbH über seine Ehefrau.
Endspurt
Liebe BÜBler, liebe Mitleser,
in drei Tagen dürfen die Überlinger Bürger ihr Kreuzchen machen. Ein langer, nicht nur für die Kandidaten anstrengender Wahlkampf geht zu Ende. Herr Hilser hat im Südkurier in einem Kommentar den Mut zur Kandidatur und die Ausdauer der Kandidaten gelobt und zu einer hohen Wahlbeteiligung aufgefordert. Diesem Aufruf können wir uns nur anschließen und bitten Sie herzlich, Ihr Wahlrecht als eine Wahlpflicht anzusehen. Mit einer hohen Wahlbeteiligung können wir den Kandidaten etwas für ihr Engagement zurück geben.
Sie haben die Wahl zwischen drei (im ersten Wahlgang sogar vier) grundsätzlich "echten" und jeder auf seine Weise guten Kandidaten. Wir hatten das große Glück, von seltsamen Spaßkandidaten verschont geblieben zu sein.
Sprechen Sie in den verbleibenden drei Tagen die Bewerber nochmals an, hinterfragen sie ihre Positionen zu den für Sie wichtigen Themen. Dabei geht es nicht nur um die Platanenallee! Es gibt viele weitere, ja vermutlich sogar wichtigere Themen, die der künftige OB anpacken muss.
Die BÜB bietet schon jetzt dem kommenden Stadtoberhaupt Gespräche an. Nur so kann man den Frieden in der Stadt, aber auch das gewünschte Miteinander wieder herstellen. Gespräche ohne Vorbedingungen, aber auch ohne Zeitdruck durch voreilige Entscheidungen.
Von dem künftigen OB wünschen wir uns Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit, Fairness. Wir wünschen uns Dialogbereitschaft und den Mut, die Bürger frühzeitig in wichtige Entscheidungen einzubinden. Wir wünschen uns nicht nur sachorientiertes Handeln. Sondern auch echte Bürgernähe, die gerne öfters als nur in den Wochen vor einem Wahlkampf bewiesen werden darf.
in drei Tagen dürfen die Überlinger Bürger ihr Kreuzchen machen. Ein langer, nicht nur für die Kandidaten anstrengender Wahlkampf geht zu Ende. Herr Hilser hat im Südkurier in einem Kommentar den Mut zur Kandidatur und die Ausdauer der Kandidaten gelobt und zu einer hohen Wahlbeteiligung aufgefordert. Diesem Aufruf können wir uns nur anschließen und bitten Sie herzlich, Ihr Wahlrecht als eine Wahlpflicht anzusehen. Mit einer hohen Wahlbeteiligung können wir den Kandidaten etwas für ihr Engagement zurück geben.
Sie haben die Wahl zwischen drei (im ersten Wahlgang sogar vier) grundsätzlich "echten" und jeder auf seine Weise guten Kandidaten. Wir hatten das große Glück, von seltsamen Spaßkandidaten verschont geblieben zu sein.
Sprechen Sie in den verbleibenden drei Tagen die Bewerber nochmals an, hinterfragen sie ihre Positionen zu den für Sie wichtigen Themen. Dabei geht es nicht nur um die Platanenallee! Es gibt viele weitere, ja vermutlich sogar wichtigere Themen, die der künftige OB anpacken muss.
Die BÜB bietet schon jetzt dem kommenden Stadtoberhaupt Gespräche an. Nur so kann man den Frieden in der Stadt, aber auch das gewünschte Miteinander wieder herstellen. Gespräche ohne Vorbedingungen, aber auch ohne Zeitdruck durch voreilige Entscheidungen.
Von dem künftigen OB wünschen wir uns Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit, Fairness. Wir wünschen uns Dialogbereitschaft und den Mut, die Bürger frühzeitig in wichtige Entscheidungen einzubinden. Wir wünschen uns nicht nur sachorientiertes Handeln. Sondern auch echte Bürgernähe, die gerne öfters als nur in den Wochen vor einem Wahlkampf bewiesen werden darf.
Mittwoch, 23. November 2016
Gibt es einen geheimen Durchführungsvertrag?
Folgendes Schreiben ging heute an die Vertreter der Stadt Überlingen, der LGS GmbH und der BWGrün GmbH:
Verteiler:
Frau OB Sabine Becker, Überlingen
LGS Überlingen GmbH Geschäftsführer Herr Roland Leitner
LGS Überlingen GmbH und BWGrün. de, Geschäftsführer Herr Martin Richter
Herr Prof. Hubert Möhrle, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der BWGrün. de
z.K. an Südkurier, Stuttgarter Zeitung, Südwestpresse, Schwäbische Zeitung, SWR Fernsehen, weitere Medien und Personen
Sehr geehrte Frau Becker,
Sehr geehrte Herren Leitner, Richter und Möhrle!
Von einem Gemeinderat einer ehemaligen LGS Stadt in Baden-Württemberg erhielten wir die Information, dass neben dem offiziellen und öffentlich bekannten Gesellschaftervertrag zwischen der jeweiligen Landesgartenschaustadt, der lokalen LGS GmbH und der Förderungsgesellschaft BWGrün. de ein sogenannter Durchführungsvertrag besteht.
In diesem Vertrag soll neben weiteren Regelungen ein Passus formuliert sein, der die Vergabe von Aufträgen durch die LGS GmbH regelt. Danach sollen Aufträge , sofern möglich, nur an Mitgliedsbetriebe der Mitgliedsverbände der BWGrün.de vergeben werden dürfen.
Unsere Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:
6. Warum wird der Durchführungsvertrag nicht öffentlich gemacht, betrifft er doch eine GmbH, an der zu ⅔ eine öffentliche kommunale Körperschaft beteiligt ist?
7. Warum tagen die Gremien der LGS GmbH, insbesondere der Aufsichtsrat nichtöffentlich und warum werden keinerlei Sitzungsprotokolle veröffentlicht? Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die jeweilige ausrichtende Stadt zu ⅔ Gesellschafter der LGS GmbH ist und diese somit kommunalem Vergaberecht unterliegt? Lediglich ⅓ der Anteile liegt bei der privatwirtschaftlichen Förderungsgesellschaft BWGrün, die keinem Vergaberecht unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
BÜB, Bürgergemeinschaft zur
Rettung Überlinger Bäume
Verteiler:
Frau OB Sabine Becker, Überlingen
LGS Überlingen GmbH Geschäftsführer Herr Roland Leitner
LGS Überlingen GmbH und BWGrün. de, Geschäftsführer Herr Martin Richter
Herr Prof. Hubert Möhrle, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der BWGrün. de
z.K. an Südkurier, Stuttgarter Zeitung, Südwestpresse, Schwäbische Zeitung, SWR Fernsehen, weitere Medien und Personen
Sehr geehrte Frau Becker,
Sehr geehrte Herren Leitner, Richter und Möhrle!
Von einem Gemeinderat einer ehemaligen LGS Stadt in Baden-Württemberg erhielten wir die Information, dass neben dem offiziellen und öffentlich bekannten Gesellschaftervertrag zwischen der jeweiligen Landesgartenschaustadt, der lokalen LGS GmbH und der Förderungsgesellschaft BWGrün. de ein sogenannter Durchführungsvertrag besteht.
In diesem Vertrag soll neben weiteren Regelungen ein Passus formuliert sein, der die Vergabe von Aufträgen durch die LGS GmbH regelt. Danach sollen Aufträge , sofern möglich, nur an Mitgliedsbetriebe der Mitgliedsverbände der BWGrün.de vergeben werden dürfen.
Unsere Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:
- Trifft es zu, dass Aufträge nur an Mitgliedsfirmen der Verbände vergeben werden dürfen (sollen), die über ihre Verbände Träger der privatwirtschaftlichen BWGrün.de sind?
- Trifft es zu, dass einzelne dieser Dachverbände auch als Sponsoren der jeweiligen Gartenschauen auftreten?
- Trifft es zu, dass der jeweilige von der BWGrün. de in die LGS GmbH entsandte Geschäftsführer in erster Linie die Interessen der Mitgliedsbetriebe der die BWGrün tragenden Mitgliedsverbände zu vertreten hat?
- Trifft es zu, dass dieser Durchführungsvertrag als geheim, nichtöffentlich eingestuft ist?
- Trifft es zu, dass das Gehalt des/der von der BWGrün in die LGS GmbH entsandte Geschäftsführer(in) zwar von der BWGrün bezahlt wird - er/sie damit faktisch Angestellter der BWGrün ist - gleichzeitig aber von der BWGrün eine Rechnung über die Gehaltssumme, bzw. eines Teils davon, an die ausrichtende Stadt oder an die jeweilige LGS GmbH berechnet wird?
6. Warum wird der Durchführungsvertrag nicht öffentlich gemacht, betrifft er doch eine GmbH, an der zu ⅔ eine öffentliche kommunale Körperschaft beteiligt ist?
7. Warum tagen die Gremien der LGS GmbH, insbesondere der Aufsichtsrat nichtöffentlich und warum werden keinerlei Sitzungsprotokolle veröffentlicht? Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die jeweilige ausrichtende Stadt zu ⅔ Gesellschafter der LGS GmbH ist und diese somit kommunalem Vergaberecht unterliegt? Lediglich ⅓ der Anteile liegt bei der privatwirtschaftlichen Förderungsgesellschaft BWGrün, die keinem Vergaberecht unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
BÜB, Bürgergemeinschaft zur
Rettung Überlinger Bäume
Dienstag, 22. November 2016
Ruter: Es ist ein "No go"
"No go", das steht für unmöglich, geht einfach nicht.
Vor dem ersten Wahlgang wurde bekannt, dass die Ehefrau des OB Kandidaten Jan Zeitler als Geschäftsführerin der LGS Überlingen GmbH nach Überlingen kommt. Dass dann gegebenenfalls ein OB Zeitler im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der LGS GmbH über seine Ehefrau wachen soll.
Der Südkurier hat dieses Problem in einem Artikel aufgegriffen. Auch ein Fachmann aus Stuttgart kam mit einem Zitat zu Wort: "Das stellt rechtlich nach Meinung von Experten wie des Stuttgarter Wirtschaftsprüfers Rudolf X. Ruter grundsätzlich kein Problem dar. Es gebe keine Vorgaben, in welcher Familienbeziehung die Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats stehen – oder nicht stehen dürfen. Gemäß Gesellschaftsvertrag sitzen im Aufsichtsrat neben dem Vorsitzenden elf weitere Mitglieder, die ebenso Verantwortung übernehmen." Also: So formuliert sieht er kein Problem.
Heute nun bekommen wir den Originaltext von Herrn Ruter zugespielt. Der liest sich plötzlich vollkommen anders, als das verkürzte Zitat:
„Das stellt grundsätzlich rechtlich kein Problem dar“ kommentiert Rudolf X. Ruter diese Konstellation. Der Wirtschaftsprüfer und Experte für Nachhaltigkeit und Unternehmensführung verweist darauf, dass es keine rechtliche Vorgaben gibt, in welcher Familienbeziehung die Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats stehen – oder nicht stehen dürfen.
„Nicht der Aufsichtsratsvorsitzende, sondern das Gremium als Gesamtes stimmt ab“ führt Ruter weiter aus. Gemäß Gesellschaftsvertrag sitzen im Aufsichtsrat neben dem Vorsitzenden noch elf weitere Mitglieder. „Und die übernehmen ebenso Verantwortung. Aber nicht alles was legal ist, ist auch legitim“
„Auf alle Fälle muss Transparenz die oberste Regel sein“ sagt Ruter und fügt noch die Unabhängigkeit im Amt an. Dabei spricht er insbesondere von emotionaler und familiärer Unabhängigkeit. Und da beginnen für ihn die Probleme.
„Für mich ist das nicht ok. Überlingen wird damit zum Familienunternehmen!“ Denn auch wenn es rechtlich zwar nicht zu beanstanden ist, ist eine derartige Konstellation „gegen alle herrschende Meinung einer guten und nachhaltigen Unternehmensführung.“ – insbesondere bei GmbHs mit öffentlich-rechtlichen Anteilseignern. „So etwas ist nur in Familienunternehmen möglich. Und auch nur dann, wenn es sich bei den Betroffenen gleichzeitig um Mitglieder des Gesellschafterkreis handelt“
Probleme bei einer Landesgartenschau wird es, so hat es die Vergangenheit immer wieder gezeigt, bei der Einhaltung der Fristen und des Budgets geben. „Wird ein der Geschäftsführung bestimmter Finanzrahmen mehr als erheblich überschritten oder werden Fristvorgaben für beschlossene Investitionsprojekte nicht eingehalten, gibt es Handlungsbedarf für den Aufsichtsrat.“
Ob genau bei einer solchen (zu erwartenden) Problematik allerdings die geforderte Unabhängigkeit und Transparenz bei den Eheleuten Zeitler in ihren Ämtern noch sichergestellt ist, ist fraglich. Für Ruter jedenfalls ist die familiäre Konstellation in Geschäftsführung und Aufsichtsrat im Überlinger Fall ein „absolutes no-go.“
Was ihn verwundert ist die Tatsache, dass die Eheleute Zeitler offensichtlich auf diese Konstellation bestehen. „Warum ändern die das von sich aus nicht?“ fragt er berechtigt und erklärt auch gleich, wie dieses Problem ganz einfach zu lösen ist: Mit einer kleinen Änderung des Paragraphen 10.7 im Gesellschaftsvertrag. Dann wäre nicht automatisch der Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender, dieser Posten könnte auch einfach von einem anderen Mitglied der Verwaltung besetzt werden können.
Statt dessen aber beharren beide auf ihre zukünftigen Jobs bei der LGS GmbH und sehen darin, wie sie dem Südkurier sagten, auch keinen Interessenskonflikt oder einen Befangenheitstatbestand. Warum die beiden darauf bestehen bei solch einfachen Alternativen, kann Ruter nicht verstehen. „Das wird sich sicher von selbst lösen. Schließlich gibt es ja noch einen intelligenten und selbstbewussten Gemeinderat in der Großen Kreisstadt Überlingen“ kommentiert er abschließend den Sachverhalt.
Schade, dass der Südkurier nicht den vollen Text von Herrn Ruter veröffentlicht hat.
Passend zum Thema ein Artikel aus der Rhein-Main Zeitung, unbedingt lesen!
Der Südkurier bat uns, ergänzend auch die Stellungnahme der Redaktion hier zu veröffentlichen. Das tun wir gerne, ohne jedoch unbedingt mit der Begründung einverstanden zu sein.
Sehr geehrter Herr Ruter, liebe Leserinnen und Leser,
in der Redaktion haben wir uns dafür entschieden, diesen Part nicht zu publizieren. Die von Herrn Ruter angeführte Rechtsgrundlage haben wir benannt, die Bewertung selbst müssen aber letztlich die Wähler vornehmen. Wir sehen uns als unabhängige Tageszeitung, die Sachinformationen liefert: Im konkreten Fall publizieren wir Informationen, die sich auf Paragraphen stützen. Dass Herr Ruter Probleme bei der Konstellation Zeitler/Stoll-Zeitler sieht, weil (Zitat) „gegen alle herrschende Meinung" andere Meinungen vertreten würden, zeigt ja gerade, dass wir uns hier im Bereich der Interpretation befinden. Auch wenn diese Interpretation von berufenem Munde vorgenommen wird, was wir ausdrücklich anerkennen, ziehen wir es dennoch vor, den Wählerinnen und Wählern die Wertung zu überlassen. Die Fakten haben wir geliefert, entscheiden müssen die Überlinger.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Hilser
Vor dem ersten Wahlgang wurde bekannt, dass die Ehefrau des OB Kandidaten Jan Zeitler als Geschäftsführerin der LGS Überlingen GmbH nach Überlingen kommt. Dass dann gegebenenfalls ein OB Zeitler im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der LGS GmbH über seine Ehefrau wachen soll.
Der Südkurier hat dieses Problem in einem Artikel aufgegriffen. Auch ein Fachmann aus Stuttgart kam mit einem Zitat zu Wort: "Das stellt rechtlich nach Meinung von Experten wie des Stuttgarter Wirtschaftsprüfers Rudolf X. Ruter grundsätzlich kein Problem dar. Es gebe keine Vorgaben, in welcher Familienbeziehung die Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats stehen – oder nicht stehen dürfen. Gemäß Gesellschaftsvertrag sitzen im Aufsichtsrat neben dem Vorsitzenden elf weitere Mitglieder, die ebenso Verantwortung übernehmen." Also: So formuliert sieht er kein Problem.
Heute nun bekommen wir den Originaltext von Herrn Ruter zugespielt. Der liest sich plötzlich vollkommen anders, als das verkürzte Zitat:
„Das stellt grundsätzlich rechtlich kein Problem dar“ kommentiert Rudolf X. Ruter diese Konstellation. Der Wirtschaftsprüfer und Experte für Nachhaltigkeit und Unternehmensführung verweist darauf, dass es keine rechtliche Vorgaben gibt, in welcher Familienbeziehung die Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats stehen – oder nicht stehen dürfen.
„Nicht der Aufsichtsratsvorsitzende, sondern das Gremium als Gesamtes stimmt ab“ führt Ruter weiter aus. Gemäß Gesellschaftsvertrag sitzen im Aufsichtsrat neben dem Vorsitzenden noch elf weitere Mitglieder. „Und die übernehmen ebenso Verantwortung. Aber nicht alles was legal ist, ist auch legitim“
„Auf alle Fälle muss Transparenz die oberste Regel sein“ sagt Ruter und fügt noch die Unabhängigkeit im Amt an. Dabei spricht er insbesondere von emotionaler und familiärer Unabhängigkeit. Und da beginnen für ihn die Probleme.
„Für mich ist das nicht ok. Überlingen wird damit zum Familienunternehmen!“ Denn auch wenn es rechtlich zwar nicht zu beanstanden ist, ist eine derartige Konstellation „gegen alle herrschende Meinung einer guten und nachhaltigen Unternehmensführung.“ – insbesondere bei GmbHs mit öffentlich-rechtlichen Anteilseignern. „So etwas ist nur in Familienunternehmen möglich. Und auch nur dann, wenn es sich bei den Betroffenen gleichzeitig um Mitglieder des Gesellschafterkreis handelt“
Probleme bei einer Landesgartenschau wird es, so hat es die Vergangenheit immer wieder gezeigt, bei der Einhaltung der Fristen und des Budgets geben. „Wird ein der Geschäftsführung bestimmter Finanzrahmen mehr als erheblich überschritten oder werden Fristvorgaben für beschlossene Investitionsprojekte nicht eingehalten, gibt es Handlungsbedarf für den Aufsichtsrat.“
Ob genau bei einer solchen (zu erwartenden) Problematik allerdings die geforderte Unabhängigkeit und Transparenz bei den Eheleuten Zeitler in ihren Ämtern noch sichergestellt ist, ist fraglich. Für Ruter jedenfalls ist die familiäre Konstellation in Geschäftsführung und Aufsichtsrat im Überlinger Fall ein „absolutes no-go.“
Was ihn verwundert ist die Tatsache, dass die Eheleute Zeitler offensichtlich auf diese Konstellation bestehen. „Warum ändern die das von sich aus nicht?“ fragt er berechtigt und erklärt auch gleich, wie dieses Problem ganz einfach zu lösen ist: Mit einer kleinen Änderung des Paragraphen 10.7 im Gesellschaftsvertrag. Dann wäre nicht automatisch der Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender, dieser Posten könnte auch einfach von einem anderen Mitglied der Verwaltung besetzt werden können.
Statt dessen aber beharren beide auf ihre zukünftigen Jobs bei der LGS GmbH und sehen darin, wie sie dem Südkurier sagten, auch keinen Interessenskonflikt oder einen Befangenheitstatbestand. Warum die beiden darauf bestehen bei solch einfachen Alternativen, kann Ruter nicht verstehen. „Das wird sich sicher von selbst lösen. Schließlich gibt es ja noch einen intelligenten und selbstbewussten Gemeinderat in der Großen Kreisstadt Überlingen“ kommentiert er abschließend den Sachverhalt.
Schade, dass der Südkurier nicht den vollen Text von Herrn Ruter veröffentlicht hat.
Passend zum Thema ein Artikel aus der Rhein-Main Zeitung, unbedingt lesen!
Der Südkurier bat uns, ergänzend auch die Stellungnahme der Redaktion hier zu veröffentlichen. Das tun wir gerne, ohne jedoch unbedingt mit der Begründung einverstanden zu sein.
Sehr geehrter Herr Ruter, liebe Leserinnen und Leser,
in der Redaktion haben wir uns dafür entschieden, diesen Part nicht zu publizieren. Die von Herrn Ruter angeführte Rechtsgrundlage haben wir benannt, die Bewertung selbst müssen aber letztlich die Wähler vornehmen. Wir sehen uns als unabhängige Tageszeitung, die Sachinformationen liefert: Im konkreten Fall publizieren wir Informationen, die sich auf Paragraphen stützen. Dass Herr Ruter Probleme bei der Konstellation Zeitler/Stoll-Zeitler sieht, weil (Zitat) „gegen alle herrschende Meinung" andere Meinungen vertreten würden, zeigt ja gerade, dass wir uns hier im Bereich der Interpretation befinden. Auch wenn diese Interpretation von berufenem Munde vorgenommen wird, was wir ausdrücklich anerkennen, ziehen wir es dennoch vor, den Wählerinnen und Wählern die Wertung zu überlassen. Die Fakten haben wir geliefert, entscheiden müssen die Überlinger.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Hilser
Becker lässt Bäume fällen
Im Südkurier wurde berichtet, dass Frau Becker im Februar die Platanenallee fällen will, sollte sie wiedergewählt werden.
Auch die zwei weiteren Kandidaten Herr Kirchmann und Herr Zeitler sagten ihre Meinung zu dem Thema.
Die BÜB hatte dazu folgende Pressemitteilung verfasst:
Dass Frau Becker ihre Ankündigung - die Platanen zunächst nicht zu fällen - nicht ganz ernst gemeint hat, war ja nicht zuletzt wegen ihrer konsequent kompromisslosen Haltung gegen jedes Gespräch zu erwarten. Es zeigt sich leider abermals, dass Frau Becker an einem echten Dialog mit der BÜB kein Interesse hat. Bedauerlicherweise schließt sich Kandidat Jan Zeitler dieser Blockadehaltung fast umfänglich an. Er fordert vor einem Gespräch, die BÜB müsse „von den bisherigen Maximalforderungen ablassen“. Solche Bedingungen können aber keine Einbahnstraße sein! Es kann nicht ultimativ Vorbedingung für ein Gespräch sein, dass nur eine Seite vorab Zugeständnisse machen muss. Kompromisse werden während eines Gespräches gefunden. Herr Zeitler weiß vermutlich nicht, dass die BÜB von Beginn an Gespräche gefordert und angeboten hat, um zu einem für alle akzeptablen Kompromiss zu kommen. Kompromissvorschläge gab es bereits vor Beginn des Bürgerbegehrens. Die BÜB freut sich, dass Herr Kirchmann alles entspannter sieht und zumindest für konstruktive Gespräche offen ist. Denn nur mit dieser Bereitschaft zum Dialog kann noch ein gemeinsamer Weg zu einer für alle erfolgreichen LGS gefunden werden.
Auch die zwei weiteren Kandidaten Herr Kirchmann und Herr Zeitler sagten ihre Meinung zu dem Thema.
Die BÜB hatte dazu folgende Pressemitteilung verfasst:
Dass Frau Becker ihre Ankündigung - die Platanen zunächst nicht zu fällen - nicht ganz ernst gemeint hat, war ja nicht zuletzt wegen ihrer konsequent kompromisslosen Haltung gegen jedes Gespräch zu erwarten. Es zeigt sich leider abermals, dass Frau Becker an einem echten Dialog mit der BÜB kein Interesse hat. Bedauerlicherweise schließt sich Kandidat Jan Zeitler dieser Blockadehaltung fast umfänglich an. Er fordert vor einem Gespräch, die BÜB müsse „von den bisherigen Maximalforderungen ablassen“. Solche Bedingungen können aber keine Einbahnstraße sein! Es kann nicht ultimativ Vorbedingung für ein Gespräch sein, dass nur eine Seite vorab Zugeständnisse machen muss. Kompromisse werden während eines Gespräches gefunden. Herr Zeitler weiß vermutlich nicht, dass die BÜB von Beginn an Gespräche gefordert und angeboten hat, um zu einem für alle akzeptablen Kompromiss zu kommen. Kompromissvorschläge gab es bereits vor Beginn des Bürgerbegehrens. Die BÜB freut sich, dass Herr Kirchmann alles entspannter sieht und zumindest für konstruktive Gespräche offen ist. Denn nur mit dieser Bereitschaft zum Dialog kann noch ein gemeinsamer Weg zu einer für alle erfolgreichen LGS gefunden werden.
Freitag, 18. November 2016
Frei begehbare Ufer
Richtig hübsch, was da zur Zeit auf dem ehemaligen Campingplatz passiert. Das also nennt man "frei begehbare Ufer".
OB Probleme
Es wird heiß diskutiert in Überlingen, so heiß, dass sich während der Südkurierveranstaltung im Kursall die Feuerwehr schon Sorgen um den Brandschutz machte.
So kam ja unmittelbar vor dem ersten Wahlgang ans Tageslicht, dass die Ehefrau von Kandidat Jan Zeitler ab Januar Geschäftsführerin der LGS Überlingen GmbH werden soll. Sie ist sicherlich fachlich geeignet, aber die mögliche Konstellation OB Zeitler als Gesellschaftsvertreter der Stadt und Aufsichtsratsvorsitzender der LGS Gmbh wirft schon sehr kritische Fragen auf. So muss er nicht nur seine Frau als Geschäftsführerin kontrollieren, er muss sie sogar gegebenfalls entlassen, wenn er entsprechende Anweisungen vom GR der Stadt bekommt. Und sich immer enthalten, wenn es darauf ankommt? Das kann nicht funktionieren. Ein Überlinger OB muss stets handlungsfähig sein.
Ungeklärt ist ja auch immer noch, warum sich der "unabhängige Kandidat" Zeitler nicht nur von seiner eigenen Partei SPD, sondern auch noch von der CDU Jugendorganisation Junge Union unterstützten lässt. Spenden an Herrn Zeitler kann man steuergünstig über die Freien Wähler Überlingen einzahlen. Auch das mag rechtlich korrekt sein, ob es auch moralisch-ethisch korrekt ist, muss der Wähler entscheiden.
Frau OB Becker meint, aus ihrer krachenden Niederlage gelernt zu haben. In einem Video gibt sie sich kleinlaut, anerkennt mangelnde Offenheit in den letzten Jahren und gelobt Besserung. Wie war das mit dem Denkmalschutz für die Platanenallee, den sie acht Wochen lang den Bürgern verschwieg? Die sich in dieser Zeit stritten, die ein Bürgerbegehren anstrengten, für das 3500 Bürger unterschrieben hatten. Das alles ließ sie geschehen, ohne über den Denkmalschutz zu informieren. Und jetzt plötzlich will sie sich vom Saulus zum Paulus wandeln? Dürfen wir das glauben? Besser nicht, nach der Wahl ist es dann wohl wieder vergessen.
Genau so, wie ihre seltsame Zusage, dass zunächst die Bäume nicht gefällt werden. Was davon zu halten ist, schreibt sie auf ihrer facebook Seite heute mehr als deutlich. Im Februar wird gefällt.
So kam ja unmittelbar vor dem ersten Wahlgang ans Tageslicht, dass die Ehefrau von Kandidat Jan Zeitler ab Januar Geschäftsführerin der LGS Überlingen GmbH werden soll. Sie ist sicherlich fachlich geeignet, aber die mögliche Konstellation OB Zeitler als Gesellschaftsvertreter der Stadt und Aufsichtsratsvorsitzender der LGS Gmbh wirft schon sehr kritische Fragen auf. So muss er nicht nur seine Frau als Geschäftsführerin kontrollieren, er muss sie sogar gegebenfalls entlassen, wenn er entsprechende Anweisungen vom GR der Stadt bekommt. Und sich immer enthalten, wenn es darauf ankommt? Das kann nicht funktionieren. Ein Überlinger OB muss stets handlungsfähig sein.
Ungeklärt ist ja auch immer noch, warum sich der "unabhängige Kandidat" Zeitler nicht nur von seiner eigenen Partei SPD, sondern auch noch von der CDU Jugendorganisation Junge Union unterstützten lässt. Spenden an Herrn Zeitler kann man steuergünstig über die Freien Wähler Überlingen einzahlen. Auch das mag rechtlich korrekt sein, ob es auch moralisch-ethisch korrekt ist, muss der Wähler entscheiden.
Genau so, wie ihre seltsame Zusage, dass zunächst die Bäume nicht gefällt werden. Was davon zu halten ist, schreibt sie auf ihrer facebook Seite heute mehr als deutlich. Im Februar wird gefällt.
Dienstag, 15. November 2016
Ersatzbäume sollen Ausgleich sein
Eine Zusammenfassung der drei Beiträge zum CO2 Ausstoß findet man hier
Die LGS will an Stelle der gefällten Großbäume Ersatzbäume pflanzen. Das sei "Baumschulware, mit etwa 20cm Stammumfang" (Herr Leitner im Gemeinderat) . Das entspricht also einem Stammdurchmesser von 6-7cm. Genau so einer wurde zum 1. Spatenstich symbolisch gepflanzt.
In den zwei vorherigen Beiträgen haben wir errechnet, dass die CO2 Menge, die für die Granittransporte von Italien nach Überlingen in die Atmospäre geblasen wird, in etwa 121 Tagen von den bestehenden etwa 80 Großbäumen abgebaut werden könnte.
Jetzt sollen stattdessen aber Jungbäume kommen, im LGS Gelände etwa 30 Stück. Um die Grünmasse zu ersetzen, müssten für jeden gefällten Großbaum etwa 1-2000 Jungbäume gepflanzt werden.
Rechnen wir also mal aus, wie lange die 30 Jungbäume brauchen, um die 84 Millionen Liter CO2 abzubauen.
Ein einziger Großbaum baut täglich 9400 Liter CO2 ab. Da er nur durch durchschnittlich 1500 Jungbäume ersetzt werden kann, wird also ein Jungbaum 9400:1500 = 6,3 Liter CO2 täglich abbauen.
Bei 30 Jungbäumen sind das täglich 188 Liter CO2 Abbbau.
Um also die produzierten 84 Millionen Liter CO2 abzubauen, benötigen diese 30 Jungbäume 446.809 Tage. Das sind 1224 Jahre.
Wollen wir fair sein: Die LGS will zusätzlich 170 Jungbäume setzen, allerdings nicht im Überlinger Kernstadtgebiet, sonder in den Randbezirken und in den Ortsteilen. Wo es ohnehin schon sehr grün ist. Aber berechnen wir mal, wie lange diese in der Summe dann 200 Ersatzpflanzungen brauchen, um die produzierten 84 Millionen Liter CO2 abzubauen:
Ein Jungbaum baut täglich 6,3 Liter ab.
200 Jungbäume also 1260 Liter.
Um die 84 Millionen Liter abzubauen, brauchen diese 200 Bäume 66.670 Tage. Also "nur noch" 183 Jahre.
Wie kann man also glauben, dass mit den Ersatzpflanzungen ein Ausgleich für die Leistung der gefällten Großbäume geschaffen wird??
Feinstaub:
Es ist für Laien kaum zu berechnen, wieviel Feinstaub durch diese 250 LKW Transporte produziert wird. Aber:
Sauerstoff:
Die LGS will an Stelle der gefällten Großbäume Ersatzbäume pflanzen. Das sei "Baumschulware, mit etwa 20cm Stammumfang" (Herr Leitner im Gemeinderat) . Das entspricht also einem Stammdurchmesser von 6-7cm. Genau so einer wurde zum 1. Spatenstich symbolisch gepflanzt.
In den zwei vorherigen Beiträgen haben wir errechnet, dass die CO2 Menge, die für die Granittransporte von Italien nach Überlingen in die Atmospäre geblasen wird, in etwa 121 Tagen von den bestehenden etwa 80 Großbäumen abgebaut werden könnte.
Jetzt sollen stattdessen aber Jungbäume kommen, im LGS Gelände etwa 30 Stück. Um die Grünmasse zu ersetzen, müssten für jeden gefällten Großbaum etwa 1-2000 Jungbäume gepflanzt werden.
Rechnen wir also mal aus, wie lange die 30 Jungbäume brauchen, um die 84 Millionen Liter CO2 abzubauen.
Ein einziger Großbaum baut täglich 9400 Liter CO2 ab. Da er nur durch durchschnittlich 1500 Jungbäume ersetzt werden kann, wird also ein Jungbaum 9400:1500 = 6,3 Liter CO2 täglich abbauen.
Bei 30 Jungbäumen sind das täglich 188 Liter CO2 Abbbau.
Um also die produzierten 84 Millionen Liter CO2 abzubauen, benötigen diese 30 Jungbäume 446.809 Tage. Das sind 1224 Jahre.
Wollen wir fair sein: Die LGS will zusätzlich 170 Jungbäume setzen, allerdings nicht im Überlinger Kernstadtgebiet, sonder in den Randbezirken und in den Ortsteilen. Wo es ohnehin schon sehr grün ist. Aber berechnen wir mal, wie lange diese in der Summe dann 200 Ersatzpflanzungen brauchen, um die produzierten 84 Millionen Liter CO2 abzubauen:
Ein Jungbaum baut täglich 6,3 Liter ab.
200 Jungbäume also 1260 Liter.
Um die 84 Millionen Liter abzubauen, brauchen diese 200 Bäume 66.670 Tage. Also "nur noch" 183 Jahre.
Wie kann man also glauben, dass mit den Ersatzpflanzungen ein Ausgleich für die Leistung der gefällten Großbäume geschaffen wird??
Feinstaub:
Es ist für Laien kaum zu berechnen, wieviel Feinstaub durch diese 250 LKW Transporte produziert wird. Aber:
Dieselruß wirkt klimatisch 360.000 bis 840.000 mal so stark wie CO2!
Und man weiß, dass gerade Platanen überdurchschnittlich viel Feinstaub binden können.
Sauerstoff:
Ein großer 100jähriger Baum bildet pro Jahr etwa 4,6 to Sauerstoff, allein an einem Sonnentag rund 18.700 Liter ! Ein Jungbaum, wie oben beschrieben, schafft nur 12,5 Liter!
Montag, 14. November 2016
Wieviel Liter sind 165 Tonnen CO2 ?
Auf unser Rechenbeispiel um den CO2 Ausstoss , der durch die Granittransporte in die Atmosphäre geblasen wird, kann man noch weiter rechnen.
1 kg CO2 sind etwa 509 Liter.
1 Tonne CO2 sind also etwa 509.000 Liter CO2
165 Tonnen CO2 sind demnach etwa 83.985.000 Liter CO2 (84 Millionen !)
Mit 84 Millionen Litern CO2 könnte man über 33 Millionen Luftballons befüllen.
Ein einziger Baum, wie eine der alten Platanen oder eine der großen gefällten Trauerweiden, verarbeitet pro Tag etwa 9400 Liter CO2. Ein Baum würde also 8936 Tage = 25 Jahre benötigen, um 84 Millionen Liter CO2 zu verarbeiten.
Etwa 80 Großbäume, wie die Trauerweiden und die Platanen, würden immer noch 112 Tage benötigen, um diese CO2 Menge zu verarbeiten.
Da spricht die ganze Welt von Klimaschutz. Aber in Überlingen plant man unnötige Immissionen in riesigem Ausmaß, gleichzeitig fällt man die Bäume, die diese Immissionen mittelfristig verarbeiten könnten. Welch ein ökologischer Unsinn.
1 kg CO2 sind etwa 509 Liter.
1 Tonne CO2 sind also etwa 509.000 Liter CO2
165 Tonnen CO2 sind demnach etwa 83.985.000 Liter CO2 (84 Millionen !)
Mit 84 Millionen Litern CO2 könnte man über 33 Millionen Luftballons befüllen.
Ein einziger Baum, wie eine der alten Platanen oder eine der großen gefällten Trauerweiden, verarbeitet pro Tag etwa 9400 Liter CO2. Ein Baum würde also 8936 Tage = 25 Jahre benötigen, um 84 Millionen Liter CO2 zu verarbeiten.
Etwa 80 Großbäume, wie die Trauerweiden und die Platanen, würden immer noch 112 Tage benötigen, um diese CO2 Menge zu verarbeiten.
Da spricht die ganze Welt von Klimaschutz. Aber in Überlingen plant man unnötige Immissionen in riesigem Ausmaß, gleichzeitig fällt man die Bäume, die diese Immissionen mittelfristig verarbeiten könnten. Welch ein ökologischer Unsinn.
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