Mittwoch, 16. Juli 2025

SWR dreht in Überlingen einen Beitrag zum Landschaftspark

Am Mittwoch war ein dreiköpfiges Fernsehteam von SWR Baden-Württemberg in Überlingen, um mit und über die Bürgerinitiative zur Erhaltung des vollständigen Landschaftspark St. Leonhard einen Beitrag zu drehen. Dieser wird im Rahmen der kommenden Ausgabe von "Zur Sache Baden-Württemberg" am Donnerstag 17.7.2025 um 20.15 Uhr in SWR Fernsehen ausgestrahlt.


 
 
Die Redakteurin Frau Schmitt interessierte sich für die Beweggründe, Ziele und Hoffnungen der Bürgerinitiative. Die Sprecherin der BI, Andrea Knorr, hatte auf alle Fragen die richtigen Antworten. 
Auch wurde sie gefragt, warum man es überhaupt als notwendig erachtet, eine Bürgerinitiative zu gründen und ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheides zu initiieren: Weil es die einzige Möglichkeit sei, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu kommunizieren, da ein Dialog mit Verwaltung und Gemeinderat bisher eher nicht zustande gekommen ist. 


Das Bürgerbegehren, für das zur Zeit Unterschriften auf einem speziellen Formular (Link zum Download) gesammelt werden, müssen mindestens 7% der Überlinger wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen. Damit kann dann der Antrag auf einen Bürgerentscheid gestellt werden.
Die Sendung wird auch später noch in der SWR Mediathek zu sehen sein. Den Link zum Beitrag werden wir hier veröffentlichen. 

Ergänzung 18.7.: 

Die Aufzeichnung der SWR Sendung findet man hier in der Mediathek Leider kamen von rund zwei Stunden Dreh nur wenige Sekunden in die Sendung. Der für Überlingen wichtige Abschnitt beginnt etwa bei 30:20 Minuten. Trotzdem konnte der Standpunkt vermittelt werden, dass in so wichtigen und umstrittenen, zudem knapp entschiedenen Fragen, die Bürgerinnen und Bürger das entscheidende Wort haben müssen.

Aktuell lädt die Bürgerinitiative herzlich zum Besuch des Infostandes am Samstag, 19.7. beim Wochenmarkt ein. Gerne will man mit Ihnen Fragen, Anregungen, aber auch begründete Kritik diskutieren. Wer seine Unterschrift für das Bürgerbegehren noch nicht abgegeben hat, kann dies natürlich auch machen. 

Nicht vergessen: Ihre Unterschrift zum Bürgerbegehren bedeutet noch nicht ein endgültiges JA oder NEIN zum Bebauungsplan! Es ist aber eine Voraussetzung für den Bürgerentscheid. Mit ihm haben Sie die Möglichkeit, ein Votum für oder gegen die geplante Bebauung abzugeben.

© Textübernahme mit freundlicher Genehmigung der Bürgerinitiave Landschaftspark St. Leonhard  

Donnerstag, 10. Juli 2025

JA oder NEIN

(c) Motiv mit freundlicher Genehmigung der Bürgerinitiative Landschaftspark St. Leonhard 

 Jede einzelne Unterschrift zählt, hier können Sie das Formular herunterladen.

Freitag, 4. Juli 2025

Aufstellungsbeschluss Rauenstein Ost (Teil des Landschaftspark St. Leonhard)

Im aktuellen Mitteilungsblatt HalloÜ wird amtlich der am 28.5.2025 im Gemeinderat gefasste Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Rauenstein Ost" bekannt gemacht. Das Plangebiet liegt im als Landschaftspark St. Leonhard geschützten Gebiet der St. Leonhard Wiese und der bestehenden Kleingartenanlage. Die Bezeichnung "Rauenstein Ost" ist sehr verwirrend und lenkt von der tatsächlichen Lage ab. In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss werden von der Verwaltung widersprüchliche Angaben gemacht.
Darstellung nach Angaben aus der GR Vorlage (BI St.L)

So heíßt es dort, dass im Rahmen einer Bedarfsanalyse bis 2030 ein Bedarf an 900 Wohnungen besteht. Nicht erwähnt wird, dass diese Bedarfsanalyse von 2019 stammt und zwischenzeitlich ein Großteil der benötigten Wohnungen erstellt oder zumindest in Planung ist. Alleine bis 2023 wurden unter Berücksichtigung von 80 rückgebauten Wohnungen bereits 604 neue Wohnungen erstellt. In 2024 und 2025 sind weitere 926 Wohnungen in Planung, teilweise bereits bezogen. Das heißt: Der Bedarf 900 Wohnungen ist bereits jetzt mit 1530 Wohnungen deutlich überschritten. Das wird von der Verwaltung schlicht verschwiegen oder bestritten. Es ist also vollkommen unnötig, den Landschaftspark für Wohnungen zu zerstören. Nicht berücksichtigt sind auch die vielen leerstehenden Wohnungen in Überlingen.

Die Verwaltung argumentiert mit "bezahlbarem Wohnraum". Mal abgesehen davon, dass für entsprechende Einkommen jede Wohnung bezahlbar ist, sind Wohnungen in dieser exponierten Lage mit teilweise See- und Bergsicht sicherlich nicht für Familien und kleine Einkommen bezahlbar. Das Argument "das Gelände gehört ja schon der Stadt/Spital und deshalb kann billiger gebaut werden" ist ist finanztechnischer Unsinn: In den kalkulierten Kosten eine Projektes muss der Wert einer Immobilie angesetzt werden, den man theoretisch bei Kauf bezahlen müsste. Alles andere wäre eine finanzielle Milchmädchenrechnung. (Wobei die "Milchmädchen" meist intelligent genug sind, den Zusammenhang zu verstehen). Da das Gelände Eigentum von Überlingen ist und so theoretisch das der Überlinger Bürgerinnen und Bürger, kann und darf keine Verwaltung Grundstücke unter Wert abgeben. Und dass der dubiose Schweizer Investor (DIE ZEIT: "der 100 Millionen Betrug") kaum bereit sein wird, auf Gewinnmaximierung zu verzichten, dürfte klar sein.

Es wird behauptet, dass das Gebiet über die bereits bestehende Erschließungsstraße angebunden wird. Dass für den erstmalig notwendigen Ausbau der Rauensteinstraße enorme Finanzmittel nötig werden erkennt jeder, der den aktuellen Zustand der Straße kennt. Hier ist ohne Ausbau keine deutliche Mehrbelastung durch den zusätzlichen Verkehr denkbar.

Gar nicht erwähnt wird im Aufstellungsbeschluss, auch nicht diskutiert, ist die Tatsache, dass das Gebiet im Regionalplan als freizuhaltende Parkfläche ausgewiesen ist. Das muss zunächst geändert werden. Dagegen sind Klagen möglich und schon angekündigt. Wegen der vielfältigen Flora und Faune mit z.T. streng geschützten Vorkommen haben sich NABU, BUND, DUH und andere Organisatíonen konsequent gegen jede Bebauung ausgesprochen.

Die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Landschaftspark St. Leonhard hat ein Bürgerbegehren gestartet. Das notwendige Formular für Unterschriften kann hier heruntergeladen werden.